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VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08.DA (4) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 9 Abs 4 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 9 Abs 1 S 2 GlSpielWStVtr, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 4 GlSpielWStVtr
Sportwetten im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sportwetten im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08.DA (4)
- VGH Hessen, 12.01.2010 - 7 B 3026/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06
Anbieten und Vermitteln von Sportwetten
Auszug aus VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
festzustellen, dass die Vollziehung der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008, mit der die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11.12.2007 neu gefasst worden ist, wobei die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11.12.2007 die Neufassung der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13.09.2006 zum Gegenstand hatte, insoweit gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- verstößt, als darin folgende Untersagung ausgesprochen worden ist:.Der Antrag auf Feststellung des Verstoßes gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06-erstreckt sich auch auf weitere Verpflichtungen, die in der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 ausgesprochen worden sind und der Rechtskraft dieses Beschlusses widersprechen.
Der so ausgelegte Antrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin beantragt hat, die Feststellung des Verstoßes gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- auch auf weitere Verpflichtungen, die in der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 ausgesprochen worden sind und die der Rechtskraft dieses Beschlusses widersprechen, zu erstrecken.
Dies gilt zunächst für den Antrag gemäß Ziffer 1), festzustellen, dass der Antragsgegner durch den Erlass der Ziffern 1) und 3) der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 gegen den rechtskräftigen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- verstoßen habe.
21 Der Erlass der Ziffern 1) und 3) der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.04.2008 stellt keinen Verstoß gegen die Rechtskraftwirkung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.10.2007 -7 TG 2891/06- dar.
- BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
Unter Randnummer 12 führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die im Sportwetten-Urteil getroffenen verfassungsrechtlichen Aussagen durch Beschluss vom 22.11.2007 -1 BvR 2218/06-dahingehend präzisiert habe, dass auch eine den Ausschluss anderer Wettanbieter durchsetzende ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung im verfassungsrechtlichen Sinne unverhältnismäßig - und somit rechtswidrig - sei, soweit und solange das als Ausnahme zum grundsätzlichen - repressiven - Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten zugelassene staatliche Wettangebot in seiner Ausgestaltung nicht dem suchtpräventiven Ziel entspreche, welches die mit dem - gesetzlichen - Verbot einhergehende Beschränkung der Berufsfreiheit allein rechtfertigen könne. - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
Auszug aus VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.10.2008 -1 BvR 928/08-(zitiert nach dem Informationssystem Juris) durch die 2. Kammer des Ersten Senats ausgeführt, dass die von der betreffenden Beschwerdeführerin angegriffenen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages deren Berufsfreiheit beeinträchtigten.
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
Auszug aus VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
Insofern kann auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2009 -C-42/07-(Liga Portuguesa Futebol Profissional/bwin International Ltd) Bezug genommen werden. - BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
Auszug aus VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
Mit Beschluss vom 20.03.2009 -1 BvR 2410/08- (zitiert nach dem Informationssystem Juris) hat das Bundesverfassungsgericht durch die 3. Kammer des Ersten Senats unter anderem festgestellt, dass eine Intensivierung der summarischen Prüfung im Eilverfahren zur Gewährung effektiven (Eil-) Rechtsschutzes nur dann erforderlich sei, wenn anderenfalls erhebliche und unzumutbare Nachteile entstünden. - VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 G 1896/06
Einstufung eines Angebots von Sportwetten durch die bwin International Ltd. als …
Auszug aus VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
Mit diesem Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss der Kammer vom 02.11.2006 -3 G 1896/06 (4)- auf die Beschwerde der Antragstellerin hin abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin wiederhergestellt, soweit sich dieser gegen die Ziffern 3) und 5) sowie gegen das in den Ziffern 1), 2) und 4) enthaltene Verbot der Betätigung im Internet in der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13.09.2006 richtet.