Rechtsprechung
VG Darmstadt, 04.09.1997 - 5 G 1836/95 (3) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit eines Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost und eines dort beschäftigten Beamten über die Regressberechtigung im Innenverhältnis; Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit als Voraussetzung der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 707
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Hessen, 23.03.1994 - 1 UE 4834/88
Verfahrensfehler bei der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens: …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1995 - 1 A 2113/90
Schadensersatzanspruch; Widerspruchsbescheid; Leistungsbescheid; Gegenstand der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 58.84
Leistungsbescheid des Dienstherrn - Anfechtungsklage - Verzugszinsen - …
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- BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75
Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 14.09.1995 - 1 TG 2612/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84
Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 05.12.1995 - 11 B 87.95
Verwaltungsprozeßrecht: Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im …
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- VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14
Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption; …
Besondere Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts sind in den Fällen zu stellen, in denen eine Behörde den Betroffenen zu einer Leistung, etwa einer Schadensersatzzahlung heranziehen möchte (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.1995 - 1 A 2113/90 -, juris Rdnr. 10 ff.;… Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 06.05.2008 - 19 ZB 07.2061 -, juris Rdnr. 5, 14; VG Darmstadt, Beschl. v. 04.09.1997 - 5 G 1836/95 (3) -, juris).Demgegenüber genügt es nicht, dass sich der Adressat eines Leistungsbescheides den maßgeblichen Sachverhalt, der möglicherweise zur Erstattung verpflichten könnte, erst "in Eigenregie" zusammenstellen kann bzw. ermitteln muss, was im Einzelnen von ihm gefordert wird (…OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.1995 - 1 A 2113/90 -, juris;… Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschl. v. 04.09.1997 - 5 G 1836/95; VG Berlin…, Urteil vom 20.04.2015 - 15 K 326.13 -, juris Rdnr. 29).
- VG Darmstadt, 30.08.2000 - 5 G 662/97
Zulässigkeit der Anwendung hoheitlicher Maßnahmen durch Nachfolgeunternehmen der …
Seit dem Beschluss der Kammer vom 04.09.1997 - 5 G 1836/95 (3), abgedruckt in NVwZ-RR 1999, 707 ff; bestätigt durch den Hess. VGH, Beschl v. 09.06.1998 - 1 TZ 3492/97 (nicht veröff.), ist klargestellt, dass die Antragsgegnerin in den Fällen des beamtenrechtlichen Haftungsrückgriffs nicht in ihrer Eigenschaft als Vertreterin des Dienstherrn des Beamten nach Art. 143 b III GG, § 1 Abs. 1 PostPersRG auftritt, sondern dem Beamten in eigener Angelegenheit als Deutsche Telekom AG gegenübertritt und von diesem eine Kompensation für die begangene Schädigung ihres Gesellschaftsvermögens begehrt.