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   VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16.DA   

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VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16.DA (https://dejure.org/2021,58147)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04.11.2021 - 6 K 229/16.DA (https://dejure.org/2021,58147)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04. November 2021 - 6 K 229/16.DA (https://dejure.org/2021,58147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 6 Abs 1 BImSchG, § 16 Abs 2 Hess. Denkmalschutz a.F., Art 2 lit a RL 2001/42/EG, Art 3 Abs 2 lit a RL 2001/42/EG

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Windpark Greiner Eck

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (74)

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25.07.2017, Az. 9 B 2522/16 , zurückgewiesen.

    Entgegen den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - seien die artenschutzfachlichen Belange des § 44 Abs. 1 BNatSchG mit einzubeziehen.

    Die vom Beklagten durchgeführte UVP-Vorprüfung entspreche dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG a. F. Insoweit werde auf die Beschlüsse der erkennenden Kammer in dem Verfahren 6 L 285/16.DA vom 09.09.2016 und des Hess. VGH vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - verwiesen.

    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 29; Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 24 ).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 27 ff. mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris Rn. 23 ).

    Es sind mithin nur die in Nr. 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 30 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 14 ; Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris; Bay. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, juris, Rn. 117, 118; Nils Wegner, "Von Windfarmen, dem Umfang standortbezogener UVP-Vorprüfungen und Schallimmissionsprognosen nach dem sog. Interimsverfahren", NuR 2018, 388 [391, 392]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2020 - 8 A 240/17 -, juris, Rn. 112 ff., unter Aufgabe seiner Auffassung im Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 -, juris, Rn. 88 ff.).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 15 , richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen.

    Sowohl die in den Bescheiden festgesetzte Implementierung eines Abschaltalgorithmus als auch das angeordnete Monitoring gehören zu den standardmäßigen und in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die von dem Beklagten zutreffend als grundsätzlich ausreichend zur Verhinderung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bezüglich Fledermäusen bewertet worden sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, Rn. 29 ).

  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Zunächst werde gerügt, dass der der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Windkraftanlagen zugrunde gelegte "Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen" vom 29.11.2012 (Im Folgenden: Leitfaden-WKA Hessen 2012) keiner Umweltprüfung im Sinne der SUP-Richtlinie unterzogen worden sei, obwohl er nach der neuesten Rechtsprechung des EuGHs, Urteil vom 25.06.2020, - C-24/19 -, juris, der SUP-Richtlinie unterfalle.

    Im Übrigen steht ein gewisses Abstraktionsniveau einem Plan oder Programm nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 25.06.2020 - C-24/19 - juris, Rn. 61).

    Rein politische Programme fallen hingegen nicht darunter (Wegner, a.a.O., S. 607; Hendler, a.a.O., S. 229; Schink, Umweltprüfung für Pläne und Programme, NVwZ 2005, 615 ff, S. 616; wohl auch EuGH, Urteil vom 25.06.2020 - C-24/19 -, juris, Rn. 61).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.06.2020 - C-24/19 - juris, Rn. 35, unter Verweis auf seine Urteile vom 22.03.2012 - C-567/10 - juris, Rn. 31, und vom 07.06.2018 - C-160/17 - juris, Rn. 43, sowie vom 07.06.2018 - C-321/18 -, juris, Rn. 34, ausgeführt, dass sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebe, dass Pläne und Programme, die "erstellt werden müssen" nur solche sind, deren Erlass in nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften geregelt ist, die die insoweit zuständigen Behörden und das Ausarbeitungsverfahren festlegen.

    Ansonsten bestehe die Gefahr, dass das Ziel der Richtlinie, nämlich die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung, leicht dadurch zu umgehen sei, dass bewusst keine Pflicht der zuständigen Behörden zur Annahme solcher Pläne oder Programme vorgesehen werde (vgl. EuGH, Urteil vom 25.06.2020 - C-24/19 -, a.a.O., Rn. 48 ff.).

    Soweit dem Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 25.06.2020 - C-24/19 -, a.a.O., die Frage zugrunde lag, ob auch einem "Rundschreiben" ebenso wie dem flämischen Erlass "Vlarem II" die Qualität eines Plans/Programms im Sinne der RL 2001/42/EG zukommen kann, wird ausgeführt, dass grundsätzlich die besondere Rechtsnatur eines Rundschreibens eine derartige Auslegung nicht in Frage stellen könne (Rn. 74).

    C-24/19 -, a.a.O., Rn. 53), erfüllte dieser Erlass die von der RL 2001/42/EG geforderten Voraussetzungen.

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Dieser ist mit Beschluss der Kammer vom 09.09.2016, Az. 6 L 285/16.DA , abgelehnt worden.

    Die vom Beklagten durchgeführte UVP-Vorprüfung entspreche dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG a. F. Insoweit werde auf die Beschlüsse der erkennenden Kammer in dem Verfahren 6 L 285/16.DA vom 09.09.2016 und des Hess. VGH vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (4 Bände), der Gerichtsakten des damit verbundenen Verfahrens 6 K 3402/16.DA (4 Bände), der beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 6 K 826/17.DA (5 Bände),der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 6 L 285/16.DA (4 Bände), 6 L 3401/16.DA (1 Band) und 6 L 850/17.DA (1 Band) sowie der Behördenakten des Beklagten mit dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a (10 Schnellhefter) und dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a S (1 Ordner) nebst 4 Ordner Antragsunterlagen der Beigeladenen (neugeheftet in 7 Ordner) und 1 Band Typenprüfung Enercon GmbH sowie eine DVD der Antragsunterlagen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung sowie der Beratung und Entscheidung gewesen sind.

    Die Klägerin ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern kann mit Erfolg nur Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz ihrer Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002 - 9 VR 14/02 - und Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11/03 - Hess. VGH, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschlüsse vom 17.06.2015 - 6 L 571/15.DA -, vom 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA - und vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, sämtliche juris).

    C-137/14 -, juris, Rn. 91; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, juris).

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 -, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, juris).

    In einem 700 m Abstand war beim Einschalten der Windenergieanlage der gemessene Infraschall-Pegel nicht mehr nennenswert oder nur in geringem Umfang erhöht, wobei der Infraschall im Wesentlichen vom Wind und nicht von der Anlage erzeugt wurde (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2019 - 9 U 152/18 -, juris Rn. 44 m.w.N. und VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, juris).

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Insoweit werde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, NVwZ 2020, 477, Rn. 28, beck-online, verwiesen.

    Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 - sei mit Unionsrechts nicht zu vereinbaren.

    Allerdings ist diese Vorschrift, die gegenüber der Vorgängerregelung deutlich verschärft wurde, bereits aus Gründen des prozessualen Vertrauensschutzes nicht auf Rechtsbehelfe anzuwenden, die bei Inkrafttreten der Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) bereits erhoben waren (so BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 28).

    Es sind mithin nur die in Nr. 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 30 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 14 ; Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris; Bay. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, juris, Rn. 117, 118; Nils Wegner, "Von Windfarmen, dem Umfang standortbezogener UVP-Vorprüfungen und Schallimmissionsprognosen nach dem sog. Interimsverfahren", NuR 2018, 388 [391, 392]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2020 - 8 A 240/17 -, juris, Rn. 112 ff., unter Aufgabe seiner Auffassung im Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 -, juris, Rn. 88 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 36, entschieden, dass es ausgeschlossen erscheint, "dass der Gesetzgeber mit seiner Unterscheidung zwischen der allgemeinen und der standortbezogenen UVP-Vorprüfung sowie der entsprechenden unterschiedlichen Anwendung der Kriterien des Anhangs 2 zum UVPG a.F. den ihm von der Richtlinie zugestandenen Umsetzungsspielraum überschritten hat." Zur Begründung wird ausgeführt, in der zehnten Begründungserwägung zur UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG (UVP-RL 97/11/EG) heiße es im Hinblick auf von den Mitgliedstaaten gemäß der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene besondere Schutzgebiete, dass Projekte in diesen Gebieten nicht notwendigerweise automatisch entsprechend der Richtlinie geprüft werden müssten, also einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen seien.

    Entgegen den irischen Verordnungen, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.09.1999 in der Rechtssache C-392/96 zugrunde lag, findet nach den Vorschriften des UVPG gerade eine Prüfung der Art des Projekts und des Standorts statt (BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Ein neuer Stand der Wissenschaft ist aber nicht erreicht, solange bisher anerkannte wissenschaftliche Aussagen kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert werden, ohne dass sich in der Forschung bereits ein neuer Grundkonsens abzeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075/04 -, juris, Rn. 308, m.w.N.).

    Auch insoweit liegen keine derartigen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die in der Forschung als neuer Grundkonsens anerkannt sind und daher beachtet werden müssten (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris, Rn. 27, 28; BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, juris, Rn. 308, m.w.N.).

    Auch insoweit kann auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - 4 A 1075/04 -, juris, Rn. 308, verwiesen werden, wonach neuere Erkenntnisse erst dann zu Grunde zu legen sind, wenn sie sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt und allgemeine Anerkennung gefunden haben.

    Im Übrigen handelt es sich auch hinsichtlich der Heranziehung der Untersuchungen zu Straßenlärm nicht um neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die als neuer Grundkonsens anerkannt sind und daher beachtet werden müssten (BVerwG, Urteil vom 16.03.-2006 - 4 A 1075/04 -, juris, Rn. 308, m.w.N.).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinen Urteilen vom 21.09.1999 - C-392/96 -, juris, Rn 64 und vom 24.10.1996 - C-72/95 -, juris, Rn. 48 bestätigt, dass Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 UVP-RL 97/11/EG den Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der Kriterien ein Ermessen einräumt.

    C-392/96 verweist, aus, die Frage, ob der Mitgliedstaat bei der Aufstellung dieser Kriterien seinen Ermessensspielraum überschritten hat, könne nicht anhand der Merkmale eines einzigen Projekts geklärt werden.

    Entgegen den irischen Verordnungen, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.09.1999 in der Rechtssache C-392/96 zugrunde lag, findet nach den Vorschriften des UVPG gerade eine Prüfung der Art des Projekts und des Standorts statt (BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 A 4256/19
    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Hierbei handelt es sich um eine andere wissenschaftliche Meinung, die nicht dazu führt, die dem Leitfaden-WKA Hessen 2012 zugrundeliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse als überholt anzusehen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 8 A 4256/19 -, juris, Rn. 58).

    Des Weiteren geht das Gericht ebenso wie das OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 8 A 4256/19 -, juris, Rn. 62 ff., davon aus, dass die Vorgabe des Leitfadens-WKA Hessen 2012, wonach der Abschaltalgorithmus so auszurichten ist, dass im Regelfall die Zahl der verunglückten Fledermäuse bei unter zwei Individuen pro Anlage und Jahr liegt, nicht gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstößt.

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Hierzu können die vom Vorhabenträger eingeholten Fachgutachten durch eigene Ermittlungen der Behörde ergänzt werden, falls dies erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1/13 -, juris, Rn. 18).

    Bei der Frage, ob Umweltauswirkungen im Sinne des § 3c UVPG a.F. erheblich sind, kommt es entscheidend auf die Maßstäbe des materiellen Zulassungsrechts, mithin des einschlägigen Fachrechts, an (BVerwG, Urteil vom 25.06 2014 - 9 A 1/13 -, juris, Rn. 21, 29 m.w.N.; VG Kassel, Urteil vom 17.02.2020 - 7 K 6271/17.KS -, juris, S. 30 des Urteilsabdrucks und Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS -, juris, Rn. 82 ).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 29; Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 24 ).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 27 ff. mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris Rn. 23 ).

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
    Bei der Frage, ob Umweltauswirkungen im Sinne des § 3c UVPG a.F. erheblich sind, kommt es entscheidend auf die Maßstäbe des materiellen Zulassungsrechts, mithin des einschlägigen Fachrechts, an (BVerwG, Urteil vom 25.06 2014 - 9 A 1/13 -, juris, Rn. 21, 29 m.w.N.; VG Kassel, Urteil vom 17.02.2020 - 7 K 6271/17.KS -, juris, S. 30 des Urteilsabdrucks und Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS -, juris, Rn. 82 ).

    Dieser hat allein die fachrechtlichen Voraussetzungen nach § 16 Abs. 2 und 3 HDSchG 1986 zu prüfen und dementsprechend im Rahmen der standortbezogenen UVP-Vorprüfung des Einzelfalles überschlägig zu berücksichtigen (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS -, juris, Rn. 112 ).

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

  • VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
  • OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Windenergieanlage; Infraschall; Tieffrequenter; Schall; Beweiserhebung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 8 A 500/20

    Nachbarschutz vor unzumutbaren Lärmimmissionen i.R.d. Erteilung einer

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 1233/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 584/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in der Nähe

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04

    Zur Frage, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 36.11

    Großkraftwerk, steinkohlebefeuertes; Änderungsvorhaben; Genehmigung,

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Darmstadt, 03.08.2017 - 6 L 850/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

  • EuGH, 07.06.2018 - C-160/17

    Thybaut u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG -

  • EuGH, 22.03.2012 - C-567/10

    Inter-Environnement Bruxelles u.a. - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • EuGH, 27.10.2016 - C-290/15

    D'Oultremont u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Prüfung der

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 07.01.2020 - 4 B 20.19

    Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung:

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2021 - 1 A 10858/20

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage

  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 240/17

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Kommission / Irland

  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2020 - 5 LA 2/19

    Immissionsschutzrecht: Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2019 - 8 B 858/19

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer auf Naturschutzrecht gestützten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (5 Bände), der beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 6 K 229/16.DA (4 Bände), der Gerichtsakten des damit verbundenen Verfahrens 6 K 3402/16.DA (4 Bände), der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 6 L 285/16.DA (4 Bände), 6 L 3401/16.DA (1 Band) und 6 L 850/17.DA (1 Band) sowie der Behördenakten des Beklagten mit dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a (10 Schnellhefter) und dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a S (1 Ordner) nebst 4 Ordner Antragsunterlagen der Beigeladenen (neugeheftet in 7 Ordner) und 1 Band Typenprüfung Enercon GmbH sowie eine DVD der Antragsunterlagen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung sowie der Beratung und Entscheidung gewesen sind.
  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    die aufschiebende Wirkung ihrer unter dem Az. 6 K 229/16.DA geführten Klage gegen den der Beigeladenen erteilten immissionsrechtlichen Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 11.02.2016 wieder herzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Eilverfahren und zum Klageverfahren 6 K 229/16.DA sowie auf den Inhalt der beigezogenen Behördenvorgänge Bezug genommen.

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der vier streitbefangenen WKA (E1, E3-E5) erhobenen Klage (Az.: 6 K 229/16. DA) ist zulässig.

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    Die Verfahren tragen die Aktenzeichen 6 K 826/16.DA und 6 K 229/16.DA.
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