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   VG Darmstadt, 05.06.2018 - 3 K 1937/17.DA   

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https://dejure.org/2018,26804
VG Darmstadt, 05.06.2018 - 3 K 1937/17.DA (https://dejure.org/2018,26804)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05.06.2018 - 3 K 1937/17.DA (https://dejure.org/2018,26804)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 3 K 1937/17.DA (https://dejure.org/2018,26804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 GG, § 11 HSOG, § 6 HSOG, § 8 HSOG, § 118 OWiG
    Abschleppen wegen anstößiger Bilder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschleppen wegen anstößiger Bilder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundschulen - Abtreibungsplakate vor Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schockbilder vor einer Grundschule

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit schockierender Plakate gegen Abtreibung vor einer Grundschule

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 980/13

    Protestveranstaltung auf einem Friedhof kann von der Versammlungsfreiheit

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.06.2018 - 3 K 1937/17
    Für die öffentliche Ordnung im Sinne des § 118 Abs. 1 OWiG ist kennzeichnend, dass sie "auf ungeschriebene Regeln verweist, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen wird" (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2014 - 1 BvR 980/13 -, Rn. 25; juris).
  • VG Köln, 16.11.2007 - 27 K 1764/07

    Indizierung des Internetangebotes "www.babycaust.de"

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.06.2018 - 3 K 1937/17
    Diese Entscheidung ist vom Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 16.11.2007 (27 K 1764/07) rechtskräftig bestätigt worden; die vorab im Eilverfahren erhobene Beschwerde hat das OVG Münster mit Beschluss vom 17.08.2007 (20 B 1068/07) zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2007 - 20 B 1068/07

    Indizierung des Internetangebotes "www.babycaust.de"

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.06.2018 - 3 K 1937/17
    Diese Entscheidung ist vom Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 16.11.2007 (27 K 1764/07) rechtskräftig bestätigt worden; die vorab im Eilverfahren erhobene Beschwerde hat das OVG Münster mit Beschluss vom 17.08.2007 (20 B 1068/07) zurückgewiesen.
  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Die polizeiliche Generalklausel des § 3 Abs. 1 HmbSOG richtet sich nicht gezielt gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit und bezweckt den Schutz der Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nicht ausschließlich durch Meinungsäußerungen bzw. die Ausübung der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Rechte verletzt werden können (vgl. zur Einordnung gefahrenabwehrrechtlicher Generalklauseln als allgemeine Gesetze i.S.v. Art. 5 Abs. 2 GG auch OVG Koblenz, Beschl. v. 24.3.1966, 1 A 75/64, DVBl. 1966, 571; VG Darmstadt, Urt. v. 5.6.2018, 3 K 1937/17.DA, juris; von der Decken, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 5, Rn. 35).
  • VGH Bayern, 14.07.2023 - 10 CS 23.1236

    Versammlungsrecht, Beschränkung der Kundgebungsmittel, Protest gegen Abtreibung,

    Auch hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf verwiesen, dass entsprechende Abbildungen abgetriebener menschlicher Föten in der Vergangenheit bereits als jugendgefährdend im Sinne des Jugendschutzrechts indiziert worden sind (vgl. VG Darmstadt, U.v. 5.6.2018 - 3 K 1937/17.DA - juris; darüber hinaus VG Köln, U.v. 16.11.2007 - 27 K 1764/07 - juris Rn. 26).
  • VG Augsburg, 13.07.2023 - Au 8 S 23.1090

    Untersagung der Verwendung von Bildmaterial abgetriebener Föten, welches über das

    Die Antragsgegnerin legt in nicht zu beanstandender Weise zugrunde, dass das detailgenaue, drastische und abstoßende Bildmaterial abgetriebener menschlicher Föten, welches u.a. die einzelnen, teils abgetrennten Gliedmaßen bzw. Organe erkennen lässt, zumal ohne pädagogische bzw. erzieherische (und ggf. näher sachlich einordnende) Unterstützung im Umgang damit, kindes- bzw. jugendgefährdende Inhalte darstellen (können) (vgl. auch VG Köln, U.v. 16.11.2007 - 27 K 1764/07 - juris Rn. 26 zur Indizierungsentscheidung eines Internetauftritts durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, u.a. wegen Abbildungen von abgetriebenen Föten; vgl. auch VG Darmstadt, U.v. 5.6.2018 - 3 K 1937/17.DA - juris Rn. 30 f. im Kontext von § 118 Abs. 1 OWiG).
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