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   VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10.DA   

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VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10.DA (https://dejure.org/2011,10821)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07.02.2011 - 7 L 1768/10.DA (https://dejure.org/2011,10821)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 7 L 1768/10.DA (https://dejure.org/2011,10821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 2 InsO, § 35 Abs 1 GewO, § 12 GewO
    Gewerbeuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbeuntersagung

  • zvi-online.de

    InsO § 35 Abs. 2; GewO § 35 Abs. 1, § 12
    Gewerbeuntersagung wegen neuer Beitrags- und Steuerschulden aus freigegebener Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Gewerbeuntersagung und Rettung des Unternehmens durch Insolvenzantrag

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens // Die Anhäufung neuer Schulden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens war Grundlage einer Entscheidung des VG Darmstadt.

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1680
  • NZI 2011, 491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10

    Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Es handelt sich um eine Erklärung im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens und betrifft lediglich die haftungsmäßige Zuordnung des Neuerwerbs (so zutreffend VG Trier, Urt. v. 14.04.2010 - 5 K 11/10.TR, zitiert nach juris).

    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz.

    Dies hätte zur Folge, dass die Bestimmung des § 35 Abs. 2 InsO letztlich in der Praxis bedeutungslos wäre, mit der der Gesetzgeber u.a. den Schuldner zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit motivieren wollte (vgl. BT-Drucks. 16/3227 S. 11; so auch VG Trier, Urteil vom 14.04.2010, - 5 K 11/10.TR -, zitiert nach juris.).

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10

    Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Andererseits haftet die Insolvenzmasse auch nicht für die im Rahmen der freigegebenen Tätigkeit entstandenen Neuverbindlichkeiten (vgl. BT-Drucks. 16/3227, S. 11 und 17; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15.11.2010, - 7 L 1045/10 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lebt die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt des selbständig tätigen Schuldner hinsichtlich des freigegebenen Betriebs in vollem Umfang wieder auf und mit ihr das Bedürfnis, gewerberechtliche Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden treffen zu können (so auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15.11.2010, - 7 L 1045/10 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend mithin auf den Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung mit Bescheid vom 23.11.2010 (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1; Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, GewArch 1996, S. 241).

    Zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes gehört unter anderem, dass der Gewerbetreibende die mit der Gewerbeausübung zusammenhängenden steuerlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 22.06.1994 - 1 B 144/94 - GewArch 1995, S. 111).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10676/10

    Gewerbetreibender; Insolvenz; gewerbebezogene Unzuverlässigkeit; steuerrechtliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Daraus folgt, dass § 12 GewO dem Erlass einer Gewerbeuntersagung nicht entgegensteht, wenn die Unzuverlässigkeit auf anderen Umständen, beispielsweise auf einem Verhalten, beruht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2010, - 6 A 10676/10 -, zitiert nach juris).

    Da ein Insolvenzverfahren in der Regel Ausdruck ungeordneter Vermögensverhältnisse ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2010, - 6 A 10676/10 -, zitiert nach juris), ließen diese Tatsachen regelmäßig den Schluss auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu, so dass von daher stets eine Gewerbeuntersagung veranlasst wäre.

  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776

    Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz.
  • BVerwG, 28.09.1998 - 1 B 93.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht des Berufungsgerichts auf Entscheidung

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Eine feste Grenze, ab welcher Höhe der Steuerschuld Unzuverlässigkeit zu besorgen ist, lässt sich nicht angeben; zumindest bei Hinzutreten weiterer Umstände kann schon ein einmaliger Rückstand in Höhe von rund 5.000 DM (entspricht ca. 2.550 Euro) eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.9.1998 - 1 B 93/98 -, GewArch 1999, S. 31).
  • VG Oldenburg, 14.07.2008 - 12 B 1781/08

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz.
  • VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923

    Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis trotz Insolvenzverfahren;

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz.
  • BVerwG, 16.08.1994 - 1 B 144.94

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Verstoß gegen das Vertretungsgebot

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes gehört unter anderem, dass der Gewerbetreibende die mit der Gewerbeausübung zusammenhängenden steuerlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 22.06.1994 - 1 B 144/94 - GewArch 1995, S. 111).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
    Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend mithin auf den Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung mit Bescheid vom 23.11.2010 (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1; Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, GewArch 1996, S. 241).
  • VG Minden, 14.11.2012 - 7 K 1769/10

    Vorliegen von Gefahr für die öffentliche Sicherheit i.S.d. § 28 Abs. 2 S. 1 MPG

  • VG Berlin, 01.06.2012 - 4 K 23.11

    Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 GewO während eines Insolvenzverfahrens auf das zur

    Mit unterschiedlichen Gewichtungen bzw. Folgerungen entspricht das den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Beschluss vom 15. November 2010 - 7 L 1045/10 - zitiert nach Juris dort Rn. 17 - 24, nachfolgend Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 4 B 1707/10 -, NVwZ-RR 2011, 813) und des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Beschluss vom 7. Februar 2011 - 7 L 1768/10.DA -, zitiert nach Juris dort Rn. 20 - 22).
  • VG Neustadt, 15.01.2013 - 4 L 1076/12

    Insolvenzverfahren; Gewerberecht; freigegebene Tätigkeit

    Vielmehr ist im Rahmen einer teleologischen Reduktion des § 12 GewO gerade davon auszugehen, dass die weitere Erwerbstätigkeit im nun freigegebenen selbständigen Gewerbe nicht mehr unter dem Schutz des Insolvenzverfahrens steht, das insoweit erzielte Vermögen auch nicht mehr in die Insolvenzmasse fällt und daher eine Kollision zwischen dem Ziel des Insolvenzverfahrens und dem Gefahrenabwehrzweck des gewerberechtlichen Untersagungs- bzw. Widerrufsverfahrens nicht mehr besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 4 B 1707/10 - VG Darmstadt, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 7 L 1768/10.DA - VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - 4 K 23/11 - offengelassen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2010 - 6 A 10676/10.OVG - a.A. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR -, wonach § 12 GewO einen Widerruf einer Gewerbeerlaubnis auch nach einer Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO ausschließt, jeweils juris).
  • VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 57/12

    Spielbankzulassung und Insolvenz

    Dies bedeutet auch, dass der Widerruf einer Genehmigung nicht die Insolvenzmasse betrifft und aufgrund dieser Tatsache § 12 GewO keine Anwendung findet (vgl. dazu u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v.03.04.2009, 4 A 830/07; VG Darmstadt, B. v. 07.02.2011, 7 L 1768/10 D. A.).
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