Rechtsprechung
VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 73/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 26 Abs 2 KomWG HE 2005
Kommunalrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Wahlwiderspruchs des Vorsitzenden einer Fraktion der Stadtverordnetenversammlung bei Verwendung des Briefkopfes seiner Fraktion
- hessen.de (Pressemitteilung)
Klagen gegen Widerspruchsbescheid der Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Rodgau im Zusammenhang mit der Wahl der ersten Stadträtin teilweise erfolgreich
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 72/07
Wahlwiderspruch einer Fraktion bei Verwendung des Briefkopfes der Fraktion
Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 73/07
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf den Inhalt der Gerichtsakten 3 E 72/07 (3) und 3 E 1009/07 (3) sowie auf den Inhalt der von der Beklagten in dem Verfahren 3 E 72/07 (3) vorgelegte Akte (1 Ordner). - VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 1009/07
Hinderung der Stadtverordnetenversammlung über die Bescheidung des Widerspruchs
Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 73/07
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf den Inhalt der Gerichtsakten 3 E 72/07 (3) und 3 E 1009/07 (3) sowie auf den Inhalt der von der Beklagten in dem Verfahren 3 E 72/07 (3) vorgelegte Akte (1 Ordner). - VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 1720/92
Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 73/07
Auf die mögliche Verletzung subjektiver Rechte des Klägers kommt es nicht an, weil § 55 Abs. 6 HGO den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft ein objektives Beanstandungsrecht zubilligt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.12.1993 - 6 UE 1720/92 -, NVwZ-RR 1994, 605).
- VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 1009/07
Anwaltliche Vertretung bei Widerspruchserhebung eines Gemeindevertreters gegen …
- VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 72/07 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf den Inhalt der Gerichtsakten 3 E 73/07 (3) und 3 E 1009/07 (3) sowie auf den Inhalt der von der Beklagten vorgelegte Akte (1 Ordner).