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VG Darmstadt, 08.06.2018 - 3 L 456/09.DA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 08.06.2009 - 3 L 456/09
- VGH Hessen, 24.11.2009 - 10 B 1910/09
- VG Darmstadt, 08.06.2018 - 3 L 456/09.DA
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03
Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des …
Auszug aus VG Darmstadt, 08.06.2018 - 3 L 456/09
Schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 S. 1 HeimG folgt nämlich, dass es auf den Zweck ankommt, dem die Einrichtung dient, nicht auf den Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 12.02.2004 - BVerwG 6 B 70/03 -, GewArch 2004, 485). - VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 14 S 2775/02
Heim - Betreutes Wohnen
Auszug aus VG Darmstadt, 08.06.2018 - 3 L 456/09
Eine Wohngemeinschaft beruht immer auf dem gemeinsamen Willenentschluss ihrer Mitglieder (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 26.06.2003 - 14 S 2775/02 -PflR 2004, 83). - VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03
Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …
Auszug aus VG Darmstadt, 08.06.2018 - 3 L 456/09
"Vorhalten von Betreuung und Verpflegung im Sinne des § 1 Abs. 1 HeimG setzt voraus, dass hierzu dienende Angebote des Trägers der Einrichtung Bestandteil einer dem Bewohner der Wohnanlage gewährten Versorgungsgarantie und Rundumversorgung sind, denen sich dieser rechtlich nicht entziehen kann oder vernünftigerweise nicht entziehen will." (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.09.2003 -14 S 718/03-, ESVGH 54, 65).