Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 09.06.2004 - 5 E 1079/00 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23266
VG Darmstadt, 09.06.2004 - 5 E 1079/00 (3) (https://dejure.org/2004,23266)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09.06.2004 - 5 E 1079/00 (3) (https://dejure.org/2004,23266)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 5 E 1079/00 (3) (https://dejure.org/2004,23266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 WaffG
    Gefahr des Überlassens von Waffen an Unberechtigte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr des Überlassens von Waffen an Unberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 5 K 12.00008

    Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition an Bewachungspersonal

    Im Übrigen werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 9. Juni 2004, Az. 5 E 1079/00 (3), sowie auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. Juni 2011, Az. RN 4 K 11.93, verwiesen.

    Es werde Bezug genommen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 9. Juni 2004, Az. 5 E 1079/00(3).

    Zur Abrundung sei noch bemerkt, dass es nach dem von der Beklagtenseite zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 9. Juni 2004, Az.: 5 E 1079/00 (3), zur Begründung von durchgreifenden Zweifeln an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einer Person, die sich in sicherheitsrechtlich bedenklichem Milieu bewegt, gerade nicht ausreicht, wenn andere Gruppierungen als jene, in der bzw. in denen sich die betreffende Person bewegt, durch waffenrechtlich relevante Straftaten aufgefallen sind.

  • VG Regensburg, 29.11.2011 - RN 4 K 11.229

    "Kein Waffenverbot für Rocker"

    Die vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen sind nicht ausreichend, um zu unterstellen, dass sich der Kläger in einem Milieu bewegt, in dem üblicherweise Straftaten begangen werden und der missbräuchliche Waffenbesitz und das Waffenführen vertreten ist (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 9.6.2004 - 5 E 1079/00 (3) - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht