Rechtsprechung
VG Darmstadt, 09.06.2004 - 5 E 1079/00 (3) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 WaffG
Gefahr des Überlassens von Waffen an Unberechtigte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefahr des Überlassens von Waffen an Unberechtigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 04.06.2004 - 5 E 1079/00
- VG Darmstadt, 09.06.2004 - 5 E 1079/00 (3)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 5 K 12.00008
Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition an Bewachungspersonal …
Im Übrigen werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 9. Juni 2004, Az. 5 E 1079/00 (3), sowie auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. Juni 2011, Az. RN 4 K 11.93, verwiesen.Es werde Bezug genommen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 9. Juni 2004, Az. 5 E 1079/00(3).
Zur Abrundung sei noch bemerkt, dass es nach dem von der Beklagtenseite zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 9. Juni 2004, Az.: 5 E 1079/00 (3), zur Begründung von durchgreifenden Zweifeln an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einer Person, die sich in sicherheitsrechtlich bedenklichem Milieu bewegt, gerade nicht ausreicht, wenn andere Gruppierungen als jene, in der bzw. in denen sich die betreffende Person bewegt, durch waffenrechtlich relevante Straftaten aufgefallen sind.
- VG Regensburg, 29.11.2011 - RN 4 K 11.229
"Kein Waffenverbot für Rocker"
Die vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen sind nicht ausreichend, um zu unterstellen, dass sich der Kläger in einem Milieu bewegt, in dem üblicherweise Straftaten begangen werden und der missbräuchliche Waffenbesitz und das Waffenführen vertreten ist (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 9.6.2004 - 5 E 1079/00 (3) - juris).