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   VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA   

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https://dejure.org/2023,2409
VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA (https://dejure.org/2023,2409)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA (https://dejure.org/2023,2409)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA (https://dejure.org/2023,2409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § ... 23 Abs 2 AufenthG, § 23 Abs 3 AufenthG, § 24 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG, Art. 2 Abs 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382, Art 2 Abs 2 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382, Art. 2 Abs 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382, Art. 7 Abs 1 Richtlinie 2001/55 (EG), § 2 Abs 1 Ukraine Aufenthalts-Übergangsverordnung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22

    Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
    Das Länderrundschreiben des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat vom 05.09.2022 i.d.F. vom 20.09.2022 erfüllt diese Voraussetzungen nicht (a.A. wohl VGH Mannheim, Beschluss v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 - Rn. 26, juris).

    Die sichere und dauerhafte Rückkehr in das Herkunftsland oder die Herkunftsregion ist weder in der Richtlinie 2001/55/EG noch im Durchführungsbeschluss festgelegt (s.a. VGH Mannheim, Beschluss v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, Rn. 30, juris).Anhaltspunkte dafür, was unter einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in diesem Sinne zu verstehen ist, lässt sich dem Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG entnehmen, auf den § 24 Abs. 1 AufenthG verweist.

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
    Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 25, juris).
  • VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 22 L 1063/23

    Richtlinie 2001/55/EG, Massenzustrom, vorübergehender Schutz

    vgl. ebenso: VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris Rn. 26; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26; wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 10 ZB 23.19 -, juris Rn. 5.
  • VG Darmstadt, 16.05.2023 - 6 L 2621/22

    Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Inwieweit die Weisung des Bundesinnenministeriums vom 5. September 2022 letztendlich eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erweiterung des begünstigten Personenkreises sein kann (dies ablehnend VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris, Rn. 26) mag vorliegend dahinstehen, da der Antragsteller jedenfalls nicht genügend dargelegt hat, welche individuellen und konkreten Gründe einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in sein Heimatland entgegenstehen könnten.

    Anhaltspunkte dafür, was unter einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in diesem Sinne zu verstehen ist, lässt sich dem Art. 6 Abs. 2 der RL 2001/55/EG entnehmen, auf den § 24 Abs. 1 AufenthG verweist (VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2023 - 11 S 8.23

    Vietnamesischer Staatsbürger - rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Ukraine -

    Ob die in den genannten Schreiben des BMIH aufgeführten "Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung wesentlichen Punkten" für die Ausländerbehörden im Einzelnen verbindlich sind (vgl. ablehnend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 - juris, Rn. 22; vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA - juris, Rn.26), kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23

    Entstehen der Wohnsitznahmeverpflichtung durch eine Zuweisungsentscheidung;

    Die Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Art. 2 Abs. 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehenden Schutz gewährt, entspricht auch der ganz überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 30.01.2023 - 10 ZB 23.19, juris Rn. 5; VG Gießen, GB v. 22.12.2022 - 6 K 2312/22.GI, juris Rn. 21; VG Dresden, Beschl. v. 03.11.2022 - 3 L 644/22, juris Rn. 16, jeweils ohne Begründung; VG Aachen, Beschl. v. 26.08.2022 - 8 L 527/22, juris Rn. 27 ff.; a.A. nur VG Darmstadt, Beschl. v. 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA, juris Rn. 26).
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