Rechtsprechung
VG Darmstadt, 10.08.2021 - 4 L 1545/21 |
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 10.08.2021 - 4 L 1545/21
- VGH Hessen, 20.08.2021 - 8 B 1727/21
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 20.08.2021 - 8 B 1727/21
Verhältnismäßigkeit der Absonderungspflicht eines Reisenden bei Rückkehr von …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 10. August 2021 - 4 L 1545/21.DA - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 10. August 2021, Az. 4 L 1545/21.DA, abzuändern und im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass der Beschwerdeführer nach der Einreise in das Land Hessen aus Spanien am 21. August 2021 nicht der Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 1 S. 1 der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (CoronaEinreiseV) vom 12. Mai 2021, zuletzt geändert durch Art. 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 21. Juli 2021, unterfällt,.