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   VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99 (1)   

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https://dejure.org/2000,18989
VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99 (1) (https://dejure.org/2000,18989)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11.09.2000 - 3 E 955/99 (1) (https://dejure.org/2000,18989)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11. September 2000 - 3 E 955/99 (1) (https://dejure.org/2000,18989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl); Anforderungen an die Durchführung einer freien, gleichen und geheimen Wahl; Zulässigkeit der Aushändigung von Wahlunterlagen (Wahlschein, Briefwahlunterlagen) an andere als die Wahlberechtigten; Gewährleistung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 10.10.1991 - 6 UE 2578/90

    Unzulässige Werbung von Amtsträgern im Kommunalwahlkampf

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 10.10.1991 (Az.: 6 UE 2578/90, NVwZ 1992, 284 ff.) unter Bezugnahme auf die vorerwähnte grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes betont, die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit habe auch Geltung für die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden vor einer Kommunalwahl.

    Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren können von Einfluß auf das Wahlergebnis gewesen sein, wenn unter den gegebenen Umständen nicht nur eine theoretische, sondern eine nicht ganz fernliegende Möglichkeit besteht, daß sie sich auf das Wahlverfahren ausgewirkt haben (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 10.10.1991 - 6 UE 2578/90, NVwZ 1992, 284, 286).

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Es liegt auf der Hand, daß der Grundsatz der geheimen und freien Wahl insbesondere dann in Gefahr gerät, wenn Wahlunterlagen einem Wahlberechtigten von jemandem überbracht werden, dem - anders als einem Briefträger oder einem neutralen städtischen Bediensten - an einer bestimmten Stimmabgabe (vgl. hierzu auch: BVerfGE 59, 119 [127 f.]) gelegen ist.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Bereits mit Urteil vom 02.03.1977 (Az.: 2 BvE 1/76, BVerfGE 44, 125 ff., 139 ff.) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvE 1/76] hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß Wahlen nur dann demokratische Legitimation zu verleihen vermögen, wenn sie frei sind.
  • VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98

    Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Wahlempfehlung eines Kommunalorgans in einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Schließlich hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25.02.1999 - 8 UE 4368/98, HStGZ 1999, 189 ff. - sich dem vorerwähnten Urteil des VGH Mannheim angeschlossen und ergänzend daraufhingewiesen, daß die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organe im Kommunalwahlkampf mit dem Anspruch der Wahlbewerber auf Chancengleichheit korrespondiere.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 226/91

    Mehrdeutige Aussage eines Amtsträgers als Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in seinem Urteil vom 17.02.1992 (Az.: 1 S 226/91, NVwZ 1992, 504 ff.) u.a. dargelegt, gesetzwidrige Wahlbeeinflussung liege in öffentlichen Äußerungen von Bewerbern, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet seien, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken, wenn der Bewerber in amtlicher Funktion handele, denn dies sei mit dem Grundsatz der freien Wahl und mit dem Gebot der Neutralität der öffentlichen Gewalt im Wahlkampf unvereinbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1518/90

    Wahlanfechtungsverfahren; Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung; Wahlverlauf;

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Notwendig ist die reale Möglichkeit einer anderen Sitzverteilung; daran fehlt es, wenn nach der Lebenserfahrung und den konkreten Fallumständen Auswirkungen der Unregelmäßigkeit auf das Wahlergebnis praktisch so gut wie auszuschließen sind, ganz fernliegen, höchst unwahrscheinlich erscheinen oder sich gar als lebensfremd darstellen (so mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung OVG Münster, Urt. v. 22.02.1991, Az.: 15 A 1518/90, NVwZ-RR 1991, 420, 422).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    In seinem Beschluß vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243, 253 [BVerfG 20.10.1993 - 2 BvC 2/91] hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß nicht allen Maßnahmen der Parteien im Zusammenhang mit der Kandidatenaufstellung wahlrechtliche Bedeutung zukommt und wahlrechtlich erheblich auch nicht die Einhaltung sämtlicher nach der Parteisatzung für die Kandidatenaufstellung geltenden Bestimmungen ist.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.04.1997 (Az.: 8 C 5/96, NVwZ 1997, 1220) im Zusammenhang mit einer Landratswahl ausgeführt, das (bayrische) Kommunalwahlrecht fordere von allen mit der Durchführung der Wahl betrauten Behörden strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens und untersage ihnen jede Art von Wahlbeeinflussung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86

    Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99
    Das OVG Münster hat in seinem Urteil vom 19.08.1988 (Az.: 15 A 924/88, NVwZ-RR 1989, 149 ff.) ausgeführt, das Recht auf chancengleiche Teilnahme an einer Wahl könne in vielfältiger Weise beeinträchtigt werden, nicht nur durch die einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Wahlbewerber bei der Gewährung öffentlicher Leistungen, sondern auch dadurch, daß hoheitliche Handlungen, die ihrer Art nach weder einen unmittelbaren noch einen mittelbaren Bezug zur Wahl haben, chancenbeeinträchtigende Folgen nach sich zögen.
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