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   VG Darmstadt, 14.11.1994 - 5 E 1538/94 (3)   

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https://dejure.org/1994,6946
VG Darmstadt, 14.11.1994 - 5 E 1538/94 (3) (https://dejure.org/1994,6946)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14.11.1994 - 5 E 1538/94 (3) (https://dejure.org/1994,6946)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14. November 1994 - 5 E 1538/94 (3) (https://dejure.org/1994,6946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe der Personalien eines verdeckten Ermittlers und einer Vertrauensperson; Herausgabe der Personalien zum Zwecke einer kommissarischen Vernehmung durch das Strafgericht; Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 92
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 20.09.2018 - M 13 K 18.4419

    Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    b) Die begehrte Bestätigung und die hilfsweise begehrten Auskünfte sind auch nicht deshalb grundsätzlich als Verwaltungsakte zu qualifizieren, weil mit ihrer Erteilung von der Behörde zwingend (konkludent) eine verbindliche behördliche Entscheidung über die Erteilung der Bestätigung und Auskunft bzw. über das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs auf die Bestätigung und die Auskünfte getroffen werden soll bzw. getroffen wird und sie insofern als Regelung im Sinne von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG anzusehen wären (vgl. VG Ansbach, U.v. 5.5.2011 - AN 14 K 10.02132 - juris Rn. 39; VG Darmstadt, G.v. 14.11.1994 - 5 E 1538/94 (3) - NVwZ 1996, S. 92 ; VG Darmstadt, U.v. 12.10.2015 - 5 K 1164/14.DA - juris Rn. 32; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 11.5.2009 - 15 A 160/08 - juris Rn. 18 jeweils zur Akteneinsicht; a.A. BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 7 C 71/83 - juris Rn. 11; VGH Mannheim, U.v. 1.4.1992 - 6 S 2203/90 - juris Rn. 20; VGH Mannheim, U.v. 26.5.1992 - 1 S 668/90 - juris Rn. 23; VGH Kassel, U.v. 8.12.1992 - 11 UE 1486/88 - juris Rn. 22; VG Karlsruhe, U.v. 27.10.2009 - 5 K 949/08 - juris Rn. 22; VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 2.10.2015 - 4 K 292/15.NW - juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2000 - 11 M 1239/00

    Zulässigkeit der Verweigerung der Abgabe der ladungsfähigen Anschrift einer von

    Dies ist mittlerweile für den Verdeckten Ermittler in § 110 b Abs. 3 StPO ausdrücklich geregelt, Entsprechendes muss auch für sog. Vertrauenspersonen gelten (vgl. dazu ausführlich VG Darmstadt, Gerichtsbescheid v. 15.11.1994, NVwZ 1996, 92 unter Hinweis auf BT-Drs. 12/989, S. 42 zu § 110 b StPO).
  • VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01

    Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines

    So soll nach anderer Ansicht gegen eine Sperrerklärung im Wege der Anfechtungsklage nach§ 42 Abs. 1 1. Alt VwGO vorgegangen werden können, mit der Folge, dass die Erklärung isoliert aufzuheben sei (Amelung, a.a.O., Rdnr. 23) oder es soll auch eine allgemeinen Leistungsklage zulässig sein (VG Darmstadt, Urteil v. 14. November 1994 - 5 E 1538/94 (3) - NVwZ 96, 92).
  • VG Freiburg, 13.08.2002 - 4 K 1632/02

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung bezüglich der Identität einer

    Denn erst mit der Gewissheit über die beschriebenen Zusammenhänge, die involvierten Personen und die konkrete Art und das Ausmaß des "Verrats" realisiert bzw. steigert sich die besondere Gefährdung, vor der die Vertrauensperson bewahrt werden soll (ebenso VG Darmstadt, Gerichtsbescheid v. 14.11.1994, NVwZ 1996, 92, 95).
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