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   VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06   

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https://dejure.org/2008,23610
VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06 (https://dejure.org/2008,23610)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18.09.2008 - 3 E 1286/06 (https://dejure.org/2008,23610)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18. September 2008 - 3 E 1286/06 (https://dejure.org/2008,23610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussonderung von Wahlbriefen durch Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. den Briefwahlvorstand vor Auszählung der Briefwahlstimmen als Unregelmäßigkeit im Wahlverfahren; Verletzung des Grundsatzes der geheimen und freien Wahl

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Darmstadt erklärt Briefwahl bei der Kommunalwahl 2006 in Seligenstadt im Briefwahlbezirk Froschhausen für ungültig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 10.07.2003, Az.: 8 UE 2947/01, ausgeführt:.

    Dies entspricht der bis dahin herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung, wie sie bereits vor der Gesetzesänderung bestanden hat (vgl. u. a. Hess. VGH, Urteil vom 10.07.2003 - 8 UE 2947/01).

    Hinsichtlich tendenzloser Wahlfehler hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 10.07.2003, a.a.O., S. 38 des Urteilsabdrucks, ausgeführt:.

  • VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06

    Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl,

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
    Die Grenze des unbeobachteten Wählens wird darüber hinaus eher überschritten, wenn die bei der Wahlhandlung anwesende Person bekanntermaßen einer bestimmten Partei angehört und den Wähler zur Stimmabgabe veranlasst (so bei Anwesenheit eines Wahlbewerbers: VG Oldenburg, Urteil vom 22.01.2008, 1 A 5201/06, juris).

    Darüber hinaus verbietet es das Wahlgeheimnis, nachträglich aufzuklären oder Vermutungen darüber anzustellen, wie einzelne Wähler abgestimmt haben als auch, wie sich auf seine konkrete Entscheidung die Möglichkeit, unbeobachtet zu wählen, ausgewirkt haben könnte (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 22.01.2008, 1 A 5201/06).

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
    Hierdurch tragen die Vorschriften dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl in erhöhtem Maße Rechnung (BVerfG, Beschluss vom 24.11.1981, 2 BvC 1/81, BVerfGE 59, 119).

    Gerade im Bereich der Briefwahl, bei der die Gewährleistung der geheimen Stimmabgabe aufgrund der Verlagerung in die Privatsphäre wesentlich schwieriger ist, bedarf es strenger Anforderungen, damit diese Grundsätze dennoch soweit wie möglich gewahrt bleiben (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24.11.1981, 2 BvC 1/81, BVerfGE 59, 119).

  • VG Frankfurt/Main, 25.05.2005 - 7 E 7098/03

    Briefwahlunterlagen; mehrere Wahlgänge; Antragsformular

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
    Dabei muss zwar keine überwiegende Wahrscheinlichkeit gefordert werden, das Maß der Deutlichkeit der Möglichkeit der Änderung des Wahlausgangs muss allerdings gegeben sein (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.05.2005, 7 E 7098/03 - JURIS).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
    Im Rahmen des Anfechtungsgegenstandes ist der Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und sind alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 - Seite 18 des amtlichen Umdrucks mit weiteren Nachweisen).".
  • VGH Hessen, 12.06.2003 - 8 UE 2250/02

    Briefwahl - Wahlschein - Ausfüllen des Kästchens "Versicherung an Eides statt"

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
    Durch die Versicherung an Eides statt und die damit verbundene Strafandrohung soll sichergestellt werden, dass nicht sonstige Personen anstatt der Wahlberechtigten wählen oder die Wahl der Wahlberechtigten unzulässig beeinflussen und damit das Wahlergebnis verfälscht wird (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12.06.2003, 8 UE 2250/02).
  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
    In seinem Urteil vom 08.05.2008, Az: 8 UE 1851/07, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass sich durch die Neufassung des § 50 KWG nichts Wesentliches geändert hat.
  • VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)

    Dabei wird angenommen, dass eine "beobachtete" Stimmabgabe nicht erst vorliegt, wenn ein Dritter nachweislich die Kennzeichnung des Stimmzettels wahrgenommen hat, sondern schon dann, wenn der Wähler sich nach den konkreten Umständen objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (so auch VGH Mannheim, U. v. 08.04.1968 - I 652/67 - VGH München, U. v. 21.10.2003 - 4 BV03.671 - VG Oldenburg, U. v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06 - VG Darmstadt, U. v. 18.09.2008 - 3 E 1286/06 - alle juris), wobei hier die Verantwortung des Wahlberechtigten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in Relation zu setzen ist (BVerfG, B. v. 24.11.1981, a. a. O.).
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