Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45250
VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12.DA (https://dejure.org/2013,45250)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18.12.2013 - 5 K 310/12.DA (https://dejure.org/2013,45250)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 5 K 310/12.DA (https://dejure.org/2013,45250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 13 ARB 1/80, Art 7 ARB 1/80, § 2 Abs 2 DVAuslG, § 33 AufenthG
    Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene türkische Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßiger Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen türkischen Kindes einer Asylbewerberin bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres durch Erhalt eines Nationalpasses; Voraussetzung der Anwendbarkeit der Stillhalteklausel

  • Wolters Kluwer

    Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene türkische Kinder

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 43 Abs. 1, DVAuslG 1990 § 2 Abs. 2, ARB 1/80 Art. 13, AuslG 1990 § 3 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 33 S. 1, AufenthG § 81 Abs. 2 S. 2
    Befreiungstatbestand, allgemeine Feststellungsklage, Feststellungsklage, türkische Staatsangehörige, Türkei, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Stillhalteklausel, Stand-Still-Klausel, Abschiebungsandrohung, Ausreisepflicht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Minderjährige, im Bundesgebiet geborene Kinder von in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmern unter 16 Jahren benötigen keinen eigenen Aufenthaltstitel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein eigener Aufenthaltstitel für im Bundesgebiet geborenes türkisches Kind unter 16 Jahren nötig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein eigener Aufenthaltstitel für im Bundesgebiet geborenes türkisches Kind unter 16 Jahren nötig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Minderjährige, im Bundesgebiet geborene Kinder von in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmern unter 16 Jahren benötigen keinen eigenen Aufenthaltstitel

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Im Bundesgebiet geborene türkische Kinder unterfallen dem Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 DVAuslG1990

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Assoziationsrecht (Türkei) bringt für in der BRD geborene Kinder bis zum 16. Lebensjahr Erleichterungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene türkische Kinder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Bundesgebiet geborene Kinder unter 16 Jahre von in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmern benötigen keinen eigenen Aufenthaltstitel - Kind hält sich gemäß des Assoziierungsabkommens mit der Türkei aufgrund seiner Geburt rechtmäßig und damit ordnungsgemäß im ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Demnach kann diese Bestimmung einem türkischen Staatsangehörigen, dessen Lage rechtswidrig ist, nicht zugutekommen (EuGH, U. v. 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, Rn. 35).

    Denn insoweit hat der EuGH in der Rechtssache Demir bereits festgestellt, dass eine "ordnungsgemäße Beschäftigung" eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraussetzt (EuGH, U. v. 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, Rn. 46).

    So kann die Ausübung einer Beschäftigung durch einen türkischen Arbeitnehmer im Rahmen einer Erlaubnis zum vorläufigen Aufenthalt, die nur bis zur endgültigen Entscheidung über sein Aufenthaltsrecht gilt, nicht als "ordnungsgemäß" eingestuft werden (EuGH, U. v. 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, Rn. 47).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Art. 13 ARB 1/80 verbietet damit die Einführung neuer innerstaatlicher Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (EuGH, U. v. 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin, Rn. 63).

    So kann beispielsweise die Einführung von Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine verbotene Beschränkung im Sinne des Art. 13 ARB 1/80 beinhalten (EuGH, U. v. 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin, LS).

    Andernfalls befänden sich türkische Staatsangehörige in einer günstigeren Position als Unionsbürger, was gegen Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen vom 23. November 1970 (BGBl 1972 II S. 385) - Zusatzprotokoll (ZP) - verstieße, wonach der Republik Türkei keine günstigere Behandlung gewährt werden darf als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten untereinander einräumen (EuGH, U. v. 17.09.2009, a.a.O., Rn. 67).

  • VGH Hessen, 10.10.2013 - 9 B 1648/13

    Berufen eines türkischen Ehepartners auf die bis 2011 geltende Voraussetzung

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    49 Die Anwendbarkeit des Art. 13 ARB 1/80 setzt nicht voraus, dass der Kläger Zugang zum Arbeitsmarkt anstrebt (HessVGH, B. v. 10.10.2013 - 9 B 1648/13 - juris; Dienelt, in OK-MNet-ARB1/80, Rn. 32 f. zu Art. 13 ARB 1/80; ders. in Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10 Aufl. Rn. 32 zu Art. 13 ARB 1/80).

    Demgemäß unterfallen der Standstill-Klausel auch Familienangehörige, die lediglich - wie hier der Kläger - mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, ohne selbst einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sofern ihr Aufenthalt ordnungsgemäß ist (ebenso HessVGH, B. v. 10.10.2013 - 9 B 1648/13 - juris; Dienelt, in OK-MNet-ARB1/80, Rn. 32 f. zu Art. 13 ARB 1/80; ders. in Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10 Aufl. Rn. 32 zu Art. 13 ARB 1/80).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 05.12.2000 - 11 C 6/00 - BVerwGE 112, 253, Rn. 20) ist die Vorschrift des § 43 Abs. 2 VwGO ihrem Zweck entsprechend einschränkend auszulegen und anzuwenden: Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht diese Regelung der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (BVerwG, U. v. 29.04.1997 -1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127, Rn. 25 m.w.N.).

    Kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden, verbietet es sich, den Kläger auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre (BVerwG, U. v. 29.04.1997 -1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127, Rn. 25 m.w.N.), andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19.08.2007 (BGBl. I S. 1970) wurde die Norm als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357 ff.) dahingehend geändert, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, ob zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter einen Aufenthaltstitel besitzt, sondern darauf, ob dies nur bei einem Elternteil (dann kann dem Kind abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden) oder ob dies bei beiden Elternteilen bzw. ggf. dem allein personensorgeberechtigten Elternteil (dann wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt) der Fall ist (ausführlich zur Entstehungsgeschichte OVG des Landes Sachsen-Anhalt, B. v. 20.10.2011 - 2 O 161/11 - juris, Rn. 8).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-65/98

    Eyüp

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Denn der EuGH hat in der Rechtssache Eyüp (EuGH, U. v. 22.06.2000 - Rs C-65/98 - InfAuslR 2000, 329 f.) die eigenständige Bedeutung der in Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 geregelten Familienzusammenführung hervorgehoben, wonach diese Bestimmung bezweckt, "die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat zu fördern, um die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt des betreffenden Mitgliedstaats angehört, dadurch zu erleichtern, dass die Familienangehörigen, die zu dem Wanderarbeiter ziehen durften, zunächst bei diesem leben dürfen und später zudem das Recht erhalten, in diesem Staat eine Beschäftigung aufzunehmen".
  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Dabei interpretiert der EuGH den Bezugszeitpunkt für "neue Beschränkungen" dynamisch (EuGH, U. v. 09.12.2010 - C-300/09 und C-301/09 -, Toprak und Oguz, Rn 62).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Satz 1

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19.08.2007 (BGBl. I S. 1970) wurde die Norm als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357 ff.) dahingehend geändert, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, ob zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter einen Aufenthaltstitel besitzt, sondern darauf, ob dies nur bei einem Elternteil (dann kann dem Kind abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden) oder ob dies bei beiden Elternteilen bzw. ggf. dem allein personensorgeberechtigten Elternteil (dann wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt) der Fall ist (ausführlich zur Entstehungsgeschichte OVG des Landes Sachsen-Anhalt, B. v. 20.10.2011 - 2 O 161/11 - juris, Rn. 8).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-451/11

    Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Den beschäftigungsunabhängigen Zweck des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 hat der EuGH in der Rechtssache Dülger nochmals hervorgehoben (EuGH, U. v. 19.07.2012 - C-451/11 - Dülger, Rn 39).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2012 - 2 M 201/11

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung einer dreijährigen

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
    Wie der EuGH wiederholt entschieden hat, sind mit Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift keineswegs nur Verschlechterungen gemeint, die unmittelbar auf den Zugang zum Arbeitsmarkt abzielen (a. A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 13.01.2012 - 2 M 201/11 - juris).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

  • VGH Hessen, 07.02.1996 - 12 TG 2525/95

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer unter 16

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

  • VG Darmstadt, 24.10.2013 - 3 L 909/13
  • VG Darmstadt, 24.10.2013 - 3 L 909/13
    Zwischen den Beteiligten ist aber streitig und Gegen­ stand des Verwaltungsstreitverfahrens mit dem Aktenzeichen 5 K 310/12.DA beim VG Darmstadt, ob der Antragsteller nach Art. 13 ARB 1/80 i. V. m. § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAusIG) vom 18.12.1990 keiner "Aufenthalts­ genehmigung" bedarf und sein Aufenthalt somit rechtmäßig sein könnte, weil die Stillhalte­ klausel des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates möglicherweise als "dynamisch" anzusehen ist und damit für den Antragsteller und seinen Vater § 2 Abs. 2 DV AusIG 1990 Anwendung finden könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht