Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11211
VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17.DA (https://dejure.org/2018,11211)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19.04.2018 - 3 L 4339/17.DA (https://dejure.org/2018,11211)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19. April 2018 - 3 L 4339/17.DA (https://dejure.org/2018,11211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaber einer Fahrschule in Malta nicht zwingend zu Ausbildung von Fahrschülern in Deutschland berechtigt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 02.12.2005 - C-117/05

    Seidl - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit - Artikel

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    In der Rechtssache Seidl (C-117/05) habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Art. 43 des EG-Vertrags nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, nach denen es untersagt sei, Personen, die bereits eine Bewilligung für eine Fahrschule besäßen, eine weitere derartige Bewilligung zu erteilen.

    Der Antragsteller weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hin, wonach die Niederlassungsfreiheit auch die Möglichkeit umfasst, unter Beachtung der Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten (Beschl. v. 02.12.2005 - C-117/05 - Seidl -, Rdnr. 12, 14, m. w. Nw., http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=57982&mode=lst&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=763540).

    Eine einschränkende Maßnahme steht der Niederlassungsfreiheit nicht entgegen, wenn mit ihr ein berechtigter Zweck verfolgt wird, der mit dem Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist (EuGH, Beschl. v. 02.12.2005, a.a.O., Rdnr. 14 mit Verweis auf die Urteile v. 31.03.1993 - C-19/92 - Kraus -, Rdnr. 32, und v. 21.04.2005 - C-140/03 - Kommission/Griechenland -, Rdnr. 34).

  • VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07

    Tschechische Fahrschulerlaubnis und Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis in

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Dies schließt indes einen Rückgriff auf Regelungen, die allgemein für gewerbliche Betätigungen gelten, nicht aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.10.2003 - 9 S 2037/03 -, GewArch 2004, 34 [VGH Baden-Württemberg 21.10.2003 - 9 S 2037/03] ; VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris).

    Der Betrieb einer (zweiten) Fahrschule in einem anderen Mitgliedstaat durfte im konkreten Fall zwar nicht untersagt werden; der EuGH setzte dabei aber stillschweigend voraus, dass der Betrieb durchaus von einer "weiteren Bewilligung" abhängig gemacht werden darf (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O.).

    Somit streiten für das besondere öffentliche Interesse auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum der anderen Verkehrsteilnehmer, im Übrigen auch während des praktischen Fahrschulbetriebs, sowie derjenigen Personen, die von einem Fehlverhalten im Straßenverkehr betroffen sein können (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2003 - 9 S 2037/03

    Fahrlehrer - Fahrschulausbildungsverbot an einem bestimmten Ort

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Dies schließt indes einen Rückgriff auf Regelungen, die allgemein für gewerbliche Betätigungen gelten, nicht aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.10.2003 - 9 S 2037/03 -, GewArch 2004, 34 [VGH Baden-Württemberg 21.10.2003 - 9 S 2037/03] ; VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris).

    Das Gewerberecht enthält in § 15 GewO den allgemeinen gewerberechtlichen Grundsatz, dass die zuständige Behörde die Befugnis hat, ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Zulassung erforderlich ist, zu verhindern, wenn es ohne diese Zulassung betrieben wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.10.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die der Behörde (ausnahmsweise) eine andere Entscheidungsmöglichkeit eröffnen, ist die Untersagung des Betriebes die vom Gesetz vorgezeichnete behördliche Entscheidung (sogenannte intendierte Ermessensentscheidung, vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 10.02.2014 - 7 ME 105/13 -, juris).

    Kann die für den Regelfall vorgesehene Entscheidung als bekannt vorausgesetzt werden, liegt sie für den Betroffenen quasi offen auf der Hand, so reicht anstelle einer näheren Begründung der behördliche Hinweis auf die maßgeblichen Rechtsvorschriften, denn Anlass und Voraussetzung der Entscheidung sind dem Betroffenen dann im Wesentlichen bekannt und auch ohne weiteres einsichtig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 20.02.1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291; Nieders. OVG, Beschl. v. 10.02.2014, a.a.O.; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 40, Rdnr. 65; § 39 Rdnr. 29, m. w. Nw.).

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Eine einschränkende Maßnahme steht der Niederlassungsfreiheit nicht entgegen, wenn mit ihr ein berechtigter Zweck verfolgt wird, der mit dem Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist (EuGH, Beschl. v. 02.12.2005, a.a.O., Rdnr. 14 mit Verweis auf die Urteile v. 31.03.1993 - C-19/92 - Kraus -, Rdnr. 32, und v. 21.04.2005 - C-140/03 - Kommission/Griechenland -, Rdnr. 34).
  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Eine einschränkende Maßnahme steht der Niederlassungsfreiheit nicht entgegen, wenn mit ihr ein berechtigter Zweck verfolgt wird, der mit dem Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist (EuGH, Beschl. v. 02.12.2005, a.a.O., Rdnr. 14 mit Verweis auf die Urteile v. 31.03.1993 - C-19/92 - Kraus -, Rdnr. 32, und v. 21.04.2005 - C-140/03 - Kommission/Griechenland -, Rdnr. 34).
  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Kann die für den Regelfall vorgesehene Entscheidung als bekannt vorausgesetzt werden, liegt sie für den Betroffenen quasi offen auf der Hand, so reicht anstelle einer näheren Begründung der behördliche Hinweis auf die maßgeblichen Rechtsvorschriften, denn Anlass und Voraussetzung der Entscheidung sind dem Betroffenen dann im Wesentlichen bekannt und auch ohne weiteres einsichtig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 20.02.1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291; Nieders. OVG, Beschl. v. 10.02.2014, a.a.O.; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 40, Rdnr. 65; § 39 Rdnr. 29, m. w. Nw.).
  • BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 93.90

    Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Die an Inhalt und Umfang der Begründung von (Ermessens-) Entscheidungen zu stellenden Anforderungen bestimmen sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Beschl. v. 27.06.1990 - 7 B 93.90 -, NVwZ-RR 1991; s. dazu auch Kopp/ Ram---sauer, VwVfG, 18. Aufl., § 39 Rdnr. 29).
  • BVerwG, 29.11.1982 - 5 B 62.81

    Fahrlehrererlaubnis - Pflichten des Fahrlehrers - Gröbliche Pflichtverletzung

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17
    Daher kann die zuständige Behörde jemandem, der ohne die erforderliche Fahrschulerlaubnis gemäß §§ 10 ff. FahrlG a.F., 17 ff. FahrlG n.F. eine Fahrschule betreibt, den Betrieb nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO untersagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1982 - 5 B 62.81 -, DÖV 1983, 735).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht