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   VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01   

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VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01 (https://dejure.org/2003,33473)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20.11.2003 - 3 E 1339/01 (https://dejure.org/2003,33473)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20. November 2003 - 3 E 1339/01 (https://dejure.org/2003,33473)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Beschluss vom 20.10.1993, BVerfGE 89, 243 [BVerfG 20.10.1993 - 2 BvC 2/91] aus: "Ohne Belang hierfür ist, ob der Verstoß dem Zulassungsorgan bekannt war oder nach zumutbarer Ermittlung hätte bekannt sein können.

    Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, bei der Aufstellung der Wahlvorschläge den Kernbestand an demokratisch-rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen einzuhalten, da ansonsten ein Wahlvorschlag nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann (so auch: BVerfG, Beschl.v. 20.10.1993, BVerfGE 89, 243, 251 [BVerfG 20.10.1993 - 2 BvC 2/91], 252 ).

    So hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.10.1993, a.a.O. ausgeführt, es sei wahlrechtlich unerheblich, dass der Beginn der Bewerberwahl um 18.00 Uhr an einem verkaufsoffenen Donnerstag stattgefunden habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 931/90

    Berufung; Unterbliebene Beiladung

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Das Urteil vom 04.04.2003 war von den am Rechtsstreit Beteiligten mithin nicht mehr anfechtbar ( BVerwGE 18, 124; 38, 296; Kopp/Schenke § 65, Rn. 43; Redeker/von Oertzen § 65 Rn. 25; OVG Nordrh.-Westf., Urt.v. 22.02.1991, NWVBl. 1991, 241).

    Die Beigeladenen sind als vor Urteilserlass am Verfahren Unbeteiligte nicht anfechtungsberechtigt ( BVerwG, Urteil vom 26.08.1971 - VIII C 44.70 - BVerwGE 38, 290, [BVerwG 26.08.1971 - BVerwG VIII C 44.70] OVG Nordrh.-Westf , Urt.v. 22.02.1991, 15 A 931/90 -, NWVBl. 1991, 241; Bier in Schoch/BS.-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Stand Januar 2003, § 66, Rn 4; Kopp/Schenke § 65 Rn 43; Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, Stand Januar 2003 § 65 Rn 194).

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Das Urteil vom 04.04.2003 war von den am Rechtsstreit Beteiligten mithin nicht mehr anfechtbar ( BVerwGE 18, 124; 38, 296; Kopp/Schenke § 65, Rn. 43; Redeker/von Oertzen § 65 Rn. 25; OVG Nordrh.-Westf., Urt.v. 22.02.1991, NWVBl. 1991, 241).

    Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil vom 10.03.1964 verschiedene rechtliche Folgen für das Urteil im Übrigen für möglich, je nachdem, ob es sich um eine Anfechtungs- oder eine Verpflichtungsklage handelt und weiterhin, ob der Klage stattgegeben oder diese abgewiesen worden ist ( BVerwGE 18, 124 [BVerwG 10.03.1964 - BVerwG II C 97.61] ).

  • VG Freiburg, 16.05.2000 - 4 K 2455/99

    Rechtmäßigkeit der Wahl des Vorstands eines Ärztlichen Kreisvereins ;

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Soweit der Beigeladene O. auf eine Entscheidung des VG Freiburg vom 16.05.2000, AZ 4 K 2455/99, verweist, wonach eine Mindestladungsfrist von zwei Wochen für eine Versammlung zur Wahl zu einem ärztlichen Kreisverein einzuhalten sei, ist dem entgegen zu halten, dass der Gesetzgeber in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Ladungsfristen zur Sitzung des Kreistages und der Gemeindevertretungen nicht derart ausgestaltet hat, dass zwingend eine Mindestladungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden muss.
  • BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl -

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Voraussetzung einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO ist, dass eine der Klage stattgebende gerichtliche Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschl.v. 12.08.1981, NVwZ 1982, 243 [BVerwG 12.08.1981 - 7 B 195/80]).
  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 44.70
    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Die Beigeladenen sind als vor Urteilserlass am Verfahren Unbeteiligte nicht anfechtungsberechtigt ( BVerwG, Urteil vom 26.08.1971 - VIII C 44.70 - BVerwGE 38, 290, [BVerwG 26.08.1971 - BVerwG VIII C 44.70] OVG Nordrh.-Westf , Urt.v. 22.02.1991, 15 A 931/90 -, NWVBl. 1991, 241; Bier in Schoch/BS.-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Stand Januar 2003, § 66, Rn 4; Kopp/Schenke § 65 Rn 43; Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, Stand Januar 2003 § 65 Rn 194).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96

    Nichtigkeitsklage - Vertretungsmangel - Beiladung - Unterlassung -

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Die Verletzung rechtlichen Gehörs der notwendig Beizuladenden fällt nicht unter § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (BVerwG, Urteil vom 20.03.1997, BVerwGE 104, 182 [BVerwG 20.03.1997 - 7 A 1/96] ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93] ) .
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Das BVerfG Plenum hat in seinem Beschluss vom 30.04.2003, Az: 1 PBvU 1/2, NJW 2003, 1924, ausgeführt:.
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Dabei geht das Bundesverfassungsgericht von dem Grundsatz aus, dass Verstöße gegen Verfahrensgrundsätze tunlichst im Instanzenzug durch Selbstkontrolle der Fachgerichte behoben werden sollen (vgl. BVerfG Plenum, a.a.O., BVerfGE 47, 182; BVerfGE 42, 243 [BVerfG 30.06.1976 - 2 BvR 164/76] ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • VGH Hessen, 27.01.2005 - 8 UE 211/04

    Kommunalwahl; Doppelauftreten einer Partei; notwendige Beiladung;

    Auf die Berufungen des Beklagten sowie der Beigeladenen zu 17., 27. und 64. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. November 2003 - 3 E 1339/01 (2) - aufgehoben.

    Dieser Klage hat das Verwaltungsgericht Darmstadt, ohne weitere Personen beizuladen, mit Urteil vom 4. April 2003 - 3 E 1339/01 (2) - stattgegeben.

    Am 4. Juli 2003 haben die Beigeladenen zu 9., 17., 26. und 50. bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 4. April 2003 - 3 E 1339/01 (2) -, hilfsweise auf Beseitigung dieses Urteils erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

    Die beigezogenen Akten dieses Verwaltungsstreitverfahrens enthalten als letzten Eintrag einen Vermerk der Berichterstatterin des Verwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2003, wonach im Einvernehmen mit den Beteiligten die Bearbeitung dieses Verfahrens zunächst bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren 3 E 1339/01 (2) zurückgestellt werde.

    Zur Darstellung ihres erstinstanzlichen Vorbringens wird auf die Seiten 12 bis 14 des im vorliegenden Berufungsverfahren angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. November 2003 - 3 E 1339/01 Bezug genommen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. November 2003 - 3 E 1339/01 - insoweit abzuändern, als der Beschluss des Kreistages des Kreises Bergstraße vom 21. Mai 2001 aufgehoben und die Wahl des Kreistages des Kreises Bergstraße vom 18. März 2001 für ungültig erklärt wurde, und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. November 2003 - 3 E 1339/01 - ist innerhalb der Monatsfrist gemäß § 124 a Abs. 2 Satz 1 VwGO bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt und nach Verlängerung der zunächst zwei Monate betragenden Berufungsbegründungsfrist auch innerhalb der verlängerten Frist begründet worden (§ 124 a Abs. 3 Sätze 1, 3 und 4 VwGO).

    Dem Beigeladenen zu 17. kann das Rechtsschutzbedürfnis für die Berufung nicht mit der Erwägung abgesprochen werden, er fände angemessenen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Ungültigkeit der Kreistagswahl schon durch seine beim Verwaltungsgericht anhängige Nichtigkeitsfeststellungsklage (Az. 3 E 1339/01 (2)).

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