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VG Darmstadt, 21.05.2013 - 5 L 304/13.DA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitteilungsbefugnis einer Auskunftei bei Streit über bei ihr gespeicherte personenbezogene Daten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Wirtschaftsauskunfteien - Gericht untersagt bisherige Auskunftspraxis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bisherige Auskunftspraxis von Wirtschaftsauskunfteien untersagt
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 21.05.2013 - 5 L 304/13.DA
- VG Darmstadt, 21.06.2013 - 5 L 304/13
- VGH Hessen, 02.01.2014 - 10 B 1397/13
Wird zitiert von ... (3)
- VG Mainz, 09.05.2019 - 1 K 760/18
Datenschutzrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht
Das Zwangsgeld kann gerade nur dann seine willensbeugende Wirkung erreichen, wenn es in seiner Höhe auch ausreichend ist, um bei der Klägerin die angestrebte Auskunft zu erwirken (vgl. zur Zulässigkeit eines Zwangsgeldes in dieser Höhe auch: SächsOVG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 3 B 470/12 -, BeckRS 2014, 45288; VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 5 L 304/13.DA -, juris, Rn. 59). - VGH Hessen, 02.01.2014 - 10 B 1397/13 Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 21. Mai 2013 - 5 L 304/13.DA - wird zurückgewiesen.
- VG Darmstadt, 21.06.2013 - 5 L 304/13
Auskunftei darf keine Angabe über Daten-Sperrung machen
Hiergegen erhob die Auskunftei Klage vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt (AZ: 5 K 303/13.DA) und begehrte zugleich im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz.