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   VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16.DA   

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https://dejure.org/2018,33762
VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16.DA (https://dejure.org/2018,33762)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.06.2018 - 6 K 1537/16.DA (https://dejure.org/2018,33762)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 6 K 1537/16.DA (https://dejure.org/2018,33762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 S 2 AufenthG, § 12a Abs 7 AufenthG, § 51 Abs 6 AufenthG, Art 29 QRL, Art 33 QRL
    Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 66/14

    Aufhebung einer der Aufenthaltserlaubnis beigefügten Wohnsitzauflage

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16
    Diese dem Aufenthaltstitel beigefügte Nebenbestimmung ist isoliert anfechtbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.2008, 1 C 17.07, juris; siehe auch VG SH, Urteil vom 01.12.2016, 1 A 66/14, Rn. 23, juris).

    Selbst wenn zur Einschätzung der Integrationssituation auf die abstrakte Situation von subsidiär Schutzberechtigten im Allgemeinen abzustellen sein sollte (so VG SH, Urteil vom 01.12.2016, 1 A 66/14, Rn. 35, juris), ist im Rahmen der Ermessensausübung wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 15.01.2008, 1 C 17.07, Rn. 15, juris).

    Daraus kann gefolgert werden, dass ihr Integrationsbedarf insbesondere am Anfang des Aufenthalts typischerweise höher ist als der von Drittstaatsangehörigen, die sich aus anderen als humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (so VG SH, Urteil vom 01.12.2016, 1 A 66/14, Rn. 37-39, juris).

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16
    Diese dem Aufenthaltstitel beigefügte Nebenbestimmung ist isoliert anfechtbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.2008, 1 C 17.07, juris; siehe auch VG SH, Urteil vom 01.12.2016, 1 A 66/14, Rn. 23, juris).

    Selbst wenn zur Einschätzung der Integrationssituation auf die abstrakte Situation von subsidiär Schutzberechtigten im Allgemeinen abzustellen sein sollte (so VG SH, Urteil vom 01.12.2016, 1 A 66/14, Rn. 35, juris), ist im Rahmen der Ermessensausübung wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 15.01.2008, 1 C 17.07, Rn. 15, juris).

    Danach ist erforderlich, dass mit Bezug auf den Einzelfall die integrationspolitischen Probleme beschrieben werden, die bei unkontrollierter Binnenwanderung entstünden, mögliche soziale Brennpunkte benannt und die Eignung der Wohnsitzauflage, einen Beitrag zur Lösung der Probleme zu leisten, jedenfalls in Umrissen angegeben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.2008, 1 C 17.07, Rn. 23, juris und Nr. 12.2.5.2.3 AVw).

  • EuGH, 01.03.2016 - C-443/14

    Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16
    Sie verstoße deshalb gegen Art. 29 und 33 RL 2011/95/EU in der Auslegung durch den EuGH in seinem Urteil vom 01.03.2016 in den Rechtssachen C-443/14 und C-444/14.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 01.03.2016 in den verbundenen Rechtssachen C-443/14 und C-444/14 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 1.14, juris und Parallelentscheidung BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 3.14, juris) entschieden, dass Wohnsitzauflagen das Freizügigkeitsrecht aus Art. 33 QRL einschränken.

  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16
    Die Fiktionsbescheinigung, die der Klägerin im Jahr 2015 erteilt wurde, ist kein Verwaltungsakt (BVerwG, Beschluss vom 21.01.2010, 1 B 17/09, Rn. 7, juris), mit dem die Wohnsitzauflage verbunden werden konnte.
  • VG Hamburg, 05.01.2016 - 15 E 5746/15

    Streichung einer Wohnsitzauflage - Rechtsqualität

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16
    Dementsprechend kann eine Wohnsitzauflage auch nach dem Ablauf des Geltungszeitraums einer Aufenthaltserlaubnis als selbstständiger Verwaltungsakt erlassen werden (VG Hamburg, Beschluss vom 05.01.2016, 15 E 5746/15, Rn. 23, juris).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16
    Der EuGH hat mit Urteil vom 01.03.2016 in den verbundenen Rechtssachen C-443/14 und C-444/14 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 1.14, juris und Parallelentscheidung BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 3.14, juris) entschieden, dass Wohnsitzauflagen das Freizügigkeitsrecht aus Art. 33 QRL einschränken.
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16
    Der EuGH hat mit Urteil vom 01.03.2016 in den verbundenen Rechtssachen C-443/14 und C-444/14 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 1.14, juris und Parallelentscheidung BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 3.14, juris) entschieden, dass Wohnsitzauflagen das Freizügigkeitsrecht aus Art. 33 QRL einschränken.
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