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   VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16.DA.PV   

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https://dejure.org/2018,7844
VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16.DA.PV (https://dejure.org/2018,7844)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.01.2018 - 23 K 2588/16.DA.PV (https://dejure.org/2018,7844)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 23 K 2588/16.DA.PV (https://dejure.org/2018,7844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 1 HPVG, § 60 Abs 4 S 2 HPVG, § 77 Abs 2 Nr 3 HPVG, § 81 Abs 2 HPVG
    Vereinbarte Anforderungen als Beurteilungsrichtllinien?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarte Anforderungen als Beurteilungsrichtllinien?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16
    Vielmehr genüge es bereits, wenn eine allgemeine Selbstbindung der Verwaltung bezweckt werde (so BVerwG, Beschl. v. 05.09.1990, 6 P 27/87).

    Soweit der Antragsteller sich auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.09.1990 (6 P 27/87) berufe, zitiere er den Beschluss nicht vollständig.

    Dem entsprechend handelt es sich auch nicht um eine der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.09.1990 (6 P 27/87; juris) vergleichbare Konstellation, bei dem für eine Eignungsfeststellung eine Mindestpunktzahl bestimmt worden war, die vom Bundesverwaltungsgericht als mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie angesehen worden ist.

  • VGH Hessen, 17.11.1994 - TK 2258/94

    Mitbestimmung des Personalrates: Beurteilungsrichtlinien

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16
    Auch die Rechtsprechung bestätige, dass bei einer derartigen Handhabung durch die Behördenleitung nicht von einer Richtlinie ausgegangen werden könne, weil es an der Verbindlichkeit fehle (HessVGH, Beschl. v. 17.11.1994 ,TK 2258/94).

    Auch insoweit wird auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen, nämlich den Beschluss vom 17.11.1994 (TK 2258/94), wonach abgesprochene "Richtlinien", bei denen sich die Beurteiler über einheitliche Tätigkeitsbeschreibungen und wesentliche Leistungsmerkmale für bestimmte Dienstposten abgesprochen haben, selbst dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, wenn der Dienststellenleiter an den Besprechungen mitwirkt, aber insoweit keine verbindliche Regelung trifft.

    Die vorliegende Konstellation ist also mit derjenigen vergleichbar, die der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.11.1994 (TK 2258/94) zugrunde gelegen hat und bei der sich ebenfalls die Beurteiler über einheitliche Tätigkeitsbeschreibungen und wesentliche Leistungsmerkmale für bestimmte Dienstposten abgesprochen haben, damit es zu einer einheitlichen Handhabung kommt.

  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16
    Denn bei den beiden streitgegenständlichen Beschreibungen handele es sich um eine auf Änderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berühre und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erführen, was nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 31.01.2017, 5 P 10/15, Rdnr. 21, juris) eine Maßnahme charakterisiere.

    Deshalb handelt es sich auch nicht um eine Maßnahme der Dienststellenleitung im Sinne der §§ 60 Abs. 4 Satz 2, 69 Abs. 1 HPVG, die als Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne (BVerwG, Beschl. v. 31.012017 - 5 P 10/15 - BVerwGE 157, S. 266 ff. und juris) nur vorläge bei einer auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielenden Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren.

  • VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84

    Dienstliche Beurteilung: Beurteilungsdurchschnittswerte Mitbestimmung -

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16
    Diese offene Kommunikation zeigt sich nicht zuletzt darin, dass in der Rundmail ausdrücklich zu der Frage Stellung genommen wird, inwieweit anhand der Entscheidung des VGH Kassel vom 24.05.1989 (1 UE 1270/84) doch von einer mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsrichtlinie auszugehen sei.

    Insbesondere sind keinerlei den Spielraum der Beurteiler einschränkende Durchschnittswerte oder sonstige Notenquotierungen in dem Papier enthalten, was in der Tat für eine Beurteilungsrichtlinie im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 3 HPVG sprechen könnte (vgl. hierzu HessVGH, Urt. v. 24.05.1989 - 1 UE 1270/84 - juris).

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 20.89

    Personalvertretungsrecht: Leistungskontrollen als Gegenstand

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16
    Vielmehr habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11.12.1991 (6 P 20/89) eine mündliche Äußerung einer Dienststellenleitung, die erwarte, dass in Zukunft so verfahren werde, bereits der Sache nach als Richtlinie verstanden.
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