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VG Darmstadt, 23.03.2012 - 5 K 1139/10.DA |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 SGB 2, § 12a SGB 2, § 34 SGB 2, § 34a SGB 2, § 3 UVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 04.11.2010 - L 7 AS 714/10
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - bestandskräftiger …
Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2012 - 5 K 1139/10
Die mit der Nichtausfüllung des Feldes offenbar verbundene Erwartungshaltung der Klägerin, der Leistungsbeginn werde dadurch auf den Zeitpunkt der formlosen Antragstellung im November 2009 oder auf den Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Antragsvordrucke Mitte Dezember 2009 hinausgezögert, beruhte auf einem nachvollziehbaren Kalkül: Solange die Klägerin im Leistungsbezug nach dem SGB II steht, nutzen ihr UVG-Leistungen nichts, da sie als vorrangige Leistungen (vgl. § 5 Abs. 1 SGB II) den SGB II-Leistungsanspruch in gleicher Höhe mindern (vgl. auch Bay. LSG, Beschl. v. 04.11.2010 - L 7 AS 714/10 B ER -, juris).