Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11719
VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14.DA (https://dejure.org/2014,11719)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27.05.2014 - 1 L 528/14.DA (https://dejure.org/2014,11719)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 L 528/14.DA (https://dejure.org/2014,11719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Tattoos - nicht nur für Sträflinge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tätowierung als Einstellungshindernis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Große Tätowierung am Unterarm - Keine Einstellung bei der Bundespolizei

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tattoo am Arm - Bundespolizei darf Bewerberin ablehnen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Tätowierung kann einer Einstellung bei der Bundespolizei entgegenstehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Großflächige Tätowierung als Einstellungshindernis bei Bundespolizei

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Tätowierung kann einer Einstellung bei der Bundespolizei entgegenstehen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Tattoos bei der Bundespolizei unerwünscht!

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Bundespolizei darf Bewerberin wegen Tätowierung ablehnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätowierung kann einer Einstellung bei der Bundespolizei entgegenstehen - Durch Uniform zum Ausdruck gebrachte Legitimation und Neutralität des Polizeibeamten kann durch Tätowierung beeinträchtigt werden

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Dies ist der Antragstellerin mit Blick auf das in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht auf freie Wahl des Berufs, aber auch in Ansehung des in Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtsgleich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht zuzumuten (so zutreffend VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, abgedruckt bei juris).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VG Aachen (Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, Urteil vom 29.11.2012 - 1 K.

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 45.87

    Männliche dienstkleidungspflichtige Zollbeamte - Generelles Verbot - Verletzung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Diese Ermächtigung schließt die Befugnis ein, den Trägern der Dienstkleidung auch Vorgaben hinsichtlich des sonstigen äußeren Erscheinungsbildes zu machen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 45/87 -, abgedruckt bei juris; Corsmeyer in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Teil 2 c, Anm. II. ff. zu.

    Das Erfordernis einer sachgerechten Aufgabenerfüllung durch die staatlichen Organe gehört zu den im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützenden öffentlichen Interessen und Rechtsgütern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 45/87 -, abgedruckt bei juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2005 - 2 A 10254/05

    Justizvollzugsbeamter muss Tätowierung verbergen

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Gleichwohl ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Auffassung des Gerichts nichts dafür erkennbar, dass in der Gesamtbevölkerung ein diesbezüglicher Wandel dergestalt eingetreten wäre, dass jegliche Tätowierung allgemein akzeptiert würde, und zwar ungeachtet der Frage, ob es sich um Tätowierungen handelt, die lediglich bei Freizeitaktivitäten zu bemerken sind, oder aber um solche, die auch während der Berufsausübung sichtbar sind (siehe zu diesem Aspekt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2005 - 2 A 10254/05 -, abgedruckt bei juris).
  • VG Köln, 23.08.2012 - 19 L 993/12

    Ausschluss von einem Bewerbungsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    67 Andererseits ist davon auszugehen, dass Tätowierungen von minderer Größe und ohne besondere Symbolik heutzutage nicht mehr als Eignungsmangel angesehen werden können, weil insoweit offenkundig zwischenzeitlich ein Wandel der maßgeblichen Anschauungen in der Bevölkerung stattgefunden hat (so auch VG Köln , Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, Beschluss vom 23.08.2012 - 19 L 993/12 -, jeweils abgedruckt bei juris; siehe auch Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, S. 116).
  • VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 9 G 411/02

    Körperschmuck eines EU-Staatsangehörigen kein Einstellungshindernis für die

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Das VG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 14.02.2002 (9 G 411/02, abgedruckt bei juris) ausgeführt, der öffentliche Dienst stelle gerade im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 134 HV stets auch ein gewisses Spiegelbild der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Verhältnisse dar.
  • VG Köln, 29.03.2012 - 19 L 251/12

    Ausschluss von der Teilnahme am Einstellungsverfahren in den gehobenen

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    67 Andererseits ist davon auszugehen, dass Tätowierungen von minderer Größe und ohne besondere Symbolik heutzutage nicht mehr als Eignungsmangel angesehen werden können, weil insoweit offenkundig zwischenzeitlich ein Wandel der maßgeblichen Anschauungen in der Bevölkerung stattgefunden hat (so auch VG Köln , Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, Beschluss vom 23.08.2012 - 19 L 993/12 -, jeweils abgedruckt bei juris; siehe auch Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, S. 116).
  • VGH Hessen, 16.11.1995 - 1 TG 3238/95

    Dienstliche Weisung zur Haartracht eines Polizeivollzugsbeamten - Eingriff in das

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Wirkt die Anordnung auch in den Bereich der privaten Lebensgestaltung hinein, ist sie nur zulässig, wenn sie geeignet und erforderlich ist, um dienstliche Erfordernisse, nämlich die mit der Uniformpflicht verfolgten Ziele, zu fördern, sich hierbei auf plausible, nachvollziehbare Erwägungen stützt und die Grenzen der Zumutbarkeit für die Betroffene wahrt (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 16.11.1995 - 1 TG 3238/95 - BVerwG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 C 3/05 -, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, abgedruckt bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 1 B 1130/10

    Rückumsetzung eines Antragstellers auf seinen bisherigen Dienstposten in der

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Demzufolge muss die begehrte Regelung für die Antragstellerin besonders dringlich sein, es sind besondere Gründe erforderlich, die es mit Blick auf den Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) im Einzelfall als unzumutbar erscheinen lassen, die Antragstellerin auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (so ausdrücklich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 1 B 1130/10 -, zitiert nach juris), denn dem Wesen einer einstweiligen Anordnung entspricht es, dass hierdurch nur eine vorläufige Regelung getroffen werden soll, mit der grundsätzlich nicht das gewährt werden kann, was Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist (Hess. VGH, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 B 2287/11 -).
  • VGH Hessen, 06.03.2008 - 1 B 166/08

    Keine unzumutbaren Nachteile für einen Beamten bei befristeten Umsetzung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache ist daher mit Blick auf die Notwendigkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) regelmäßig nur dann möglich, wenn der Antragstellerin durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile drohen und ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 15.09.1997 - 1 G 1490/97 - Beschluss vom 05.09.2003 - 1 G 1771/03 - Beschluss vom 01.08.2011 - 1 L 1023/11 - siehe in diesem Zusammenhang auch Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1996 - 1 TG 2731/96 - Beschluss vom 18.02.1997 - 1 TG 3839/96 - Beschluss vom 06.03.2008 - 1 B 166/08 -).
  • BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90

    Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
    Schließlich ist mit Blick auf das Phänomen von Tätowierungen zu beachten, dass deren Beurteilung durch die Gesellschaft Veränderungen unterliegt mit der Folge, dass das Gericht bei seiner Entscheidung auch zu prüfen hat, ob die seinerzeit bei Erlass der entsprechenden Anordnungen bzw. Richtlinien herrschenden Verhältnisse auch noch den heutigen Gegebenheiten entsprechen oder ob von einem Wandel der Anschauungen gesprochen werden kann, der die Erwägungen des Dienstherrn als überholt erscheinen lässt mit der Folge, dass es der streitigen Anordnung heute an der erforderlichen Rechtfertigung fehlt (siehe in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 10.01.1991 - 2 BvR 550/90 -, abgedruckt bei juris).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - 6 B 1064/14

    Großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen berechtigen das

    vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris, Rn. 53.
  • VGH Hessen, 09.07.2014 - 1 B 1006/14

    Tätowierung im Eignungsauswahlverfahren zum Polizeivollzugsdienst der

    Großflächige Tätowierungen, die beim Tragen der vorgeschriebenen Dienstkleidung sichtbar sind, berechtigen den Dienstherrn ungeachtet ihres Inhalts zu einem Ausschluss des eine solche Tätowierung tragenden Bewerbers von der Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei, weil er in der Tätowierung einen Mangel der persönlichen Eignung des Bewerbers sieht (Bestätigung von VG Darmstadt, Beschluss vom 27.05.2014, 1 L 528/14.DA).

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. Mai 2014 - 1 L 528/14.DA - wird zurückgewiesen.

  • VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 778/14

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.; Zur Frage, wann

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn. 21; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn.45, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn. 26; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 53.

    vgl. hierzu auch VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 57; Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116 (121).

    Gegen die Annahme eines Eignungsmangels auch bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen von Polizeivollzugsbeamten: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7; Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276 (281); Muckel, Einstellung in den Polizeidienst trotz Tätowierung, JA 2013, 238.Ebenso bezüglich eines Polizeivollzugsbeamten, der sein Haar in Form eines ungefähr 15 cm über den Hemdkragen reichenden sog. Pferdeschwanzes trug: BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn.29.Kein Einstellungshindernis bei "dezenten" Tätowierungen: VG Köln, Beschluss vom 23. August 2013 - 19 L 993/12 -, juris Rn. 12 ff; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 L 150/14 - (n.v.), bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 6 B 523/14 -, juris Rn. 9; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 67.Für einen Eignungsmangel bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen: Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116 (120 ff.); VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 52 ff. und 68, allerdings unter Hervorhebung der Aufgaben der Bundespolizei, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 B 1006/14 -, juris, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend.

    Ebenso VG Aachen, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 1518/12 -, juris Rn. 27 ff., und Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276 (281 f.); a.A. VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 60, und Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116 (122).

  • VG Arnsberg, 20.08.2014 - 2 L 795/14

    Einstweilige Anordnung eines Bewerbers für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 53.

    vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 L 528/14.A -, juris Rn. 57; Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116.

    vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 1 B 1006/14 - VG Darmstadt, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 L 528/14 -, juris Rn. 56 ff.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 1 B 1006/14 - VG Darmstadt, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 60; siehe auch Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013 (122).

  • VG Köln, 25.08.2016 - 19 L 1851/16

    Anspruch einer tätowierten Person auf Zulassung zum Bewerbungsverfahren zur

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14.07.2016 - 6 B 540/16 -, 21.07.2016 - 6 A 1239/15 - und vom 26.09.2014 - 6 B 1064/14 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 795/14 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 27.05.2014 - 1 L 528/14.DA -, juris.
  • VG Köln, 24.09.2015 - 19 L 2114/15
    vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 795/14 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2014 - 6 B 1064/14 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 27.05.2014 - 1 L 528/14.DA -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht