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   VG Darmstadt, 28.06.2021 - 4 K 414/21.DA   

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https://dejure.org/2021,38586
VG Darmstadt, 28.06.2021 - 4 K 414/21.DA (https://dejure.org/2021,38586)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 28.06.2021 - 4 K 414/21.DA (https://dejure.org/2021,38586)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 4 K 414/21.DA (https://dejure.org/2021,38586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 17a Abs 4 S 1 GVG, § 56 analog IfSG, § 68 Abs 1 IfSG
    Infektionsschutzrecht (Entschädigung für Betätigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 1 L 16.21

    Rechtsweg für Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund von

    Auszug aus VG Darmstadt, 28.06.2021 - 4 K 414/21
    Das OVG Berlin-Brandenburg hat seinen Beschluss vom 06.05.2021 (OVG 1 L 16/21, juris), auf den sich der Beklagte beruft, darauf gestützt, dass im dortigen Fall eine Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte unter keinem Gesichtspunkt erkennbar gewesen sei (ebd., Rn. 13).
  • BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten

    Im Schriftsatz vom 21. Juli 2021 verweist er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 28. Juni 2021 (4 K 414/21.DA) darauf, dass statthafte Klageart für sein auf § 56 IfSG analog gestütztes Begehren die Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO ist.

    Es kommt deshalb für die Bestimmung des Rechtsweges nicht darauf an, ob die Verpflichtung eines Hoheitsträgers zum Erlass eines Bescheides über die Gewährung von Verdienstausfallentschädigung (§ 56 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 und Abs. 11, § 77 Abs. 3 IfSG) durch die Zivilgerichte ausgesprochen werden könnte (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 K 414/21.DA - juris Rn. 5 ; Kümper, NVwZ 2021, 1254 ; Kruse, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK InfSchR, 11. Edition, Stand: 1. April 2022, § 68 IfSG Rn. 10 ; Pabst, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 17 GVG Rn. 14 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2021 - 1 S 2802/21

    Verwaltungsrechtsweg für Entschädigungsansprüche wegen Verdienstausfalls auf

    Dass mit "alle" Streitigkeiten auch die über die analoge Anwendung des § 56 IfSG gemeint seien, ergebe sich aus der BT-Drucksache 19/24334, S. 75. Genauso sähen es das Verwaltungsgericht Darmstadt (Beschluss vom 28.06.2021 - 4 K 414/21.DA -) und auch die Behörden, welche über Entschädigungsansprüche zu entscheiden hätten und in ihren Rechtsbehelfsbelehrungen ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren vorschrieben oder direkt ein Verwaltungsgericht als zuständiges Gericht bestimmten.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2021 - 13 OB 385/21

    Ablehnungsbescheid; Amtshaftungsanspruch; Anfechtungsklage; Anspruchsgrundlage;

    aa) Das gilt vor allem, soweit der Kläger maßgeblich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 28. Juni 2021 - 4 K 414/21.DA -, Bl. 170 ff. der GA, verweist, mit dem die Frage einer entsprechenden Anwendung des § 56 Abs. 1 IfSG für offen erachtet und entgegen der Judikatur des OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Beschl. v. 6.5.2021 - OVG 1 L 16/21 -, juris), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 3.9.2021, a.a.O., Rn. 22), die Rechtswegzuweisung für Ansprüche nach § 56 IfSG an die Verwaltungsgerichte aus § 68 Abs. 1 IfSG auch in solchen Verfahren für einschlägig erachtet worden ist, in denen die materielle Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Analogie erst geklärt werden solle.

    bb) Soweit das Verwaltungsgericht Darmstadt in der zitierten Entscheidung vom 28. Juni 2021 (a.a.O.) - wie der Kläger auch - betont hat, auch Schadensausgleichsansprüche wegen einer Heranziehung als Nichtstörer nach § 64 HSOG (entspricht § 80 Abs. Satz 1 NPOG) sowie Aufopferungsansprüche gehörten kraft der Zusammenhangsregel des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG vor die Verwaltungsgerichte, trägt dies für Niedersachsen nichts aus.

  • VG München, 09.12.2021 - M 26b K 21.2263

    Anspruch auf Entschädigung wegen Betriebsschließung durch Lockdown, keine analoge

    Die Klagepartei sprach sich mit Schriftsatz gegen die Verweisung aus und machte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt (B.v. 28.6.2021 - 4 K 414/21.DA) geltend, eine Verweisung missachte § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG und verstoße in gravierender Weise gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters.

    Dies zugrundegelegt ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der ordentliche Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen Betriebsschließungen infolge eines pandemiebedingten Lockdown nach der aufdrängenden Sonderzuweisung des § 68 Abs. 1 IfSG eröffnet (OVG Lüneburg, B.v. 3.9.2021 - 13 OB 321/21 - juris und B.v. 27.10.2021 - 13 OB 321/21 - juris; VGH Mannheim, B.v. 2.11.2021 - 1 S 2802/21 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v.6.5.2021 - OVG 1 L 16/21 - juris; VG Würzburg, B.v. 28.5.2021 - W 8 K 12.594 - juris; LG Stuttgart, U.v. 30.3.2021 - 7 O 417/20 - juris; a.A. VG Darmstadt, B.v. 28.6.2021 - 4 K 414/21.DA - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - 13 E 109/22
    Vor diesem Hintergrund bietet auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt, das die Auffassung vertritt, § 68 Abs. 1 IfSG gelte auch für einen Anspruch, der auf eine analoge Anwendung der in § 68 Abs. 1 IfSG genannten Vorschriften gestützt werde, vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 K 414/21.DA -, juris, Rn. 3, keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung.
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