Rechtsprechung
VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 1a S 1 TierSchG, § 4a Abs 2 Nr 2 TierSchG, § 4 Abs 4 TierSchlV, § 123 VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten von Tieren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten von Tieren)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
Auszug aus VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06
Abweichend hiervon bedarf es nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG keiner Betäubung, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift vgl. BVerfG, Urteil vom 15.01.2001 - 1 BvR 1783/99 -, BVerfGE 104, 337 ).Erforderlich ist jedoch auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2001 - 1 BvR 1783/99 -, a.a.O., dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung beantragt, substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach der gemeinsamen Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleischs von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt.
- VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten für islamisches Opferfest
Auszug aus VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06
Hierzu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 11.02.2003 - 2 G 588/03 - , juris, ausgeführt, es sehe jedenfalls erhebliche Bedenken, unmittelbar einer Religionsgemeinschaft ein solches Recht einzuräumen, die selbst keine Schächtungen vornehmen könne. - BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende …
Auszug aus VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 -, BVerwGE 112, 227) reicht es zwar zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der "Religionsgemeinschaft" aus, wenn der jeweilige Antragsteller einer Gruppe von Menschen angehört, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet.