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   VG Darmstadt, 29.08.2017 - 23 K 1421/16.DA.PV   

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https://dejure.org/2017,42005
VG Darmstadt, 29.08.2017 - 23 K 1421/16.DA.PV (https://dejure.org/2017,42005)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 29.08.2017 - 23 K 1421/16.DA.PV (https://dejure.org/2017,42005)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 29. August 2017 - 23 K 1421/16.DA.PV (https://dejure.org/2017,42005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 3 S 1 HPVG, § 40 Abs 3 S 2 HPVG, § 40 Abs 4 S 3 HPVG
    Freistellung von Personalratsmitgliedern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Personalratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufteilung der Freistellung für Personalratsaufgaben möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 26.11.2013 - 22 A 2075/12

    Freistellung von Personalratsmitgliedern gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2017 - 23 K 1421/16
    Da die Beamten innerhalb des Personalrats auf eine Freistellung für eines ihrer Gruppenmitglieder ausdrücklich verzichtet haben, kommt es auf die Verteilung nach Gruppen nicht an, so dass die von der Antragstellerin hinsichtlich der Repräsentation unterschiedlicher Gruppen im Personalrat zitierte Rechtsprechung (u.a. Hess. VGH, B. v. 26.11.2013 - 22 A 2075/12.PV oder OVG NW, B. v. 12.06.1997 - 1 A 6325/96.PV -, beide juris) vorliegend keine Aussagekraft entfaltet.
  • VGH Hessen, 27.04.2006 - 22 TL 2270/05

    Auswahl der freizustellenden Personalratsmitglieder; Verteilungsverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2017 - 23 K 1421/16
    Dies gilt auch und gerade, wenn man gleichzeitig die von den Beteiligten nicht bestrittene und auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.04.2006 (22 TL 2270/05) ausdrücklich getroffene Festlegung berücksichtigt, dass das Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer anzuwenden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1997 - 1 A 6325/96

    Antrag des Personalrates; Freistellung mehrerer Mitglieder; Ermessen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2017 - 23 K 1421/16
    Da die Beamten innerhalb des Personalrats auf eine Freistellung für eines ihrer Gruppenmitglieder ausdrücklich verzichtet haben, kommt es auf die Verteilung nach Gruppen nicht an, so dass die von der Antragstellerin hinsichtlich der Repräsentation unterschiedlicher Gruppen im Personalrat zitierte Rechtsprechung (u.a. Hess. VGH, B. v. 26.11.2013 - 22 A 2075/12.PV oder OVG NW, B. v. 12.06.1997 - 1 A 6325/96.PV -, beide juris) vorliegend keine Aussagekraft entfaltet.
  • VGH Hessen, 28.11.2018 - 22 A 2095/17

    Aufteilung von Freistellungen im Personalrat

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. August 2017 - 23 K 1421/16.DA.PV - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 29. August 2017 - 23 K 1421/16.DA.PV - hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den Antrag der Antragstellerin abgelehnt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt - Fachkammer für Personalvertretungssachen Land vom 29. August 2017 - 23 K 1421/16.DA.PV - abzuändern und festzustellen, dass die Beantragung einer Freistellung von weniger als 100 % für die Antragstellerin für ihre Personalratsarbeit rechtswidrig ist.

  • VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16

    Berechnung der Freistellungen im Personalrat

    Teilfreistellungen anstelle von Vollzeitfreistellungen darf der Personalrat auch listenübergreifend beschließen (wie Beschl. vom 29.08.2017, 23 K 1421/16.DA.PV).

    Dass es grundsätzlich zulässig ist, derartige Teilfreistellungen auch listenübergreifend zu beschließen, hat die Kammer bereits in ihrer Entscheidung vom 29.08.2017 (23 K 1421/16.DA.PV) festgestellt.

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