Rechtsprechung
VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 52 Abs 2a BBergG, § 3 Abs 1 Nr 4 BBergG, § 2 UmRG, § 4 ROG, § 65 Abs 3 WHG
Erweiterung eines Quarztagebaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich Gestattung der Erweiterung des Kiesabbaubetriebs am Waldsee
- Wolters Kluwer
Erweiterung eines Quarztagebaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA
- VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Wird zitiert von ... (4)
- VG Darmstadt, 21.11.2017 - 7 L 4343/17
Zulässigkeit eines Eilantrags/einer Klage gegen die Zulassung eines …
Nachdem der Antragsgegner die sofortige Vollziehung eines Teils des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 angeordnet hatte, lehnte das Gericht einen Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, mit Beschluss vom 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA - als unbegründet ab.Insoweit habe eine Überprüfung in den Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 15.08.2013 (VG Darmstadt - 7 L 1749/13.DA -, nachfolgend Hess. VGH - 2 B 277/14 -) beanstandungsfrei stattgefunden.
Gegenstand der Entscheidungsfindung waren zwei Ordner Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners, die Gerichtsakten - soweit verfügbar - zu den Verfahren 7 K 1452/13.DA, 7 K 1761/13.DA, 7 L 1749/13.DA, 7 L 1760/13.DA, 7 L 1761/13.DA, 7 L 1775/15.DA und 7 K 1776/15.DA nebst den dazugehörigen Verwaltungsvorgängen sowie der Planergänzungsbeschluss vom 22.02.2016 und der unter dem 23.02.2017 zugelassene Sonderbetriebsplan nebst den jeweils dazugehörigen Antragsunterlagen.
- VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13
Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
Den daraufhin von dem Kläger gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen, hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA -abgelehnt.Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind auch 13 Ordner Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes; 4 Ordner des beklagten Landes (Aufstellungsunterlagen für den Regionalplan/Regionalen Flächennutzungsplan Südhessen 2010 und dessen 1. Änderung); 7 Ordner Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes, betreffend den Sonderbetriebsplan Untersuchungen vom 28.05.2008 (1 Ordner), den Rahmenbetriebsplan vom 10.09.1999 (4 Ordner) und die Bannwaldausweisung (2 Ordner); 10 Bände Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes, betreffend die Landschaftsschutzgebietsausweisung im Kreis Offenbach; 7 Bände Gerichtsakte 7 L 1749/13.DA (Eilverfahren gegen die Sofortvollzugsanordnung des Planfeststellungsbeschlusses, betreffend die Fläche 1a); 2 Bände Gerichtsakte 7 L 1760/13.DA (Eilverfahren gegen die Sofortvollzugsanordnung der Verlängerung des Hauptbetriebsplans); 2 Bände Gerichtsakte 7 K 1761/13.DA einschließlich 2 Ordner Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes (Klage gegen die Verlängerung des Hauptbetriebsplans 2013); 2 Bände Gerichtsakte 7 L 1775/15.DA einschließlich 2 Ordnern Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes (Eilverfahren gegen die Sofortvollzugsanordnung des Hauptbetriebsplans 2015); 1 Band Gerichtsakte 7 K 1776 /15.DA (Klage gegen Hauptbetriebsplan 2015); 1 Band Gerichtsakte Hess. VGH 4 C 1996/12.N einschließlich ein Ordner des beklagten Landes (Normenkontrollantrag gegen den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 einschließlich Aufstellungsunterlagen) gewesen.
- VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Erweiterung eines Quarztagebaus
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 31. Januar 2014 (- 7 L 1749/13.DA -) wird zurückgewiesen. - VG Darmstadt, 26.11.2015 - 7 L 1775/15
Klagebefugnis gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan
Nachdem der Antragsgegner die sofortige Vollziehung eines Teils des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 angeordnet hatte, wurde ein Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, von der erkennenden Kammer mit Beschluss vom 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA - abgelehnt.Gegenstand der Entscheidungsfindung sich auch zwei Ordner Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners sowie die Gerichtsakten 7 K 1452/13.DA, 7 K 1761/13.DA, 7 L 1749/13.DA, 7 L 1760/13.DA und 7 K 1776/15.DA nebst den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen gewesen.