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   VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21.DA   

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VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21.DA (https://dejure.org/2023,10414)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 31.03.2023 - 6 L 2754/21.DA (https://dejure.org/2023,10414)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 31. März 2023 - 6 L 2754/21.DA (https://dejure.org/2023,10414)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 5 AufenthG, § 80 Abs 5 VwGO, Art 4 Abs. 1 Verordnung (EU) 2018/1806
    Sonderfall einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zur Betreuung eines pflegebedürftigen jungen Mannes ohne familiäre Beziehung zur Antragstellerin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    In diesen Fällen gelte nicht die Visumsbefreiung nach der Verordnung (EU) 2018/1806 (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. September 2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 7).

    Ein Staatsangehöriger einer der in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 genannten Staaten reist dann unerlaubt ein, wenn er bereits bei der Einreise die Absicht hat, sich länger als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet oder im Gebiet der Anwenderstaaten aufzuhalten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016, ebenda m.w.N.; siehe auch VGH BW, Beschluss vom 14. September 2011 - 11 S 2438/11 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Es ist allgemein anerkannt, dass die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde verpflichtet bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten (vgl. BVerfGK 2, 190 ).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Die Bedarfsberechnung bestimmt sich grundsätzlich nach § 19Abs. 1 SGB II. Danach umfassen die Leistungen den Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie den Bedarf für Unterkunft und Heizung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4/12, 10 C 5/12, 10 C 11/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 B 58/21

    Einstweilige Anordnung; Duldung; häusliche Pflege der Mutter; volljähriges Kind;

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Aus Art. 6 GG folgt unter strengen Voraussetzungen im Einzelfall die Unzulässigkeit einer Abschiebung, wenn die mit der Versagung des weiteren vorläufigen Verbleibs eintretenden Schwierigkeiten für den Erhalt der Familiengemeinschaft nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sind, dass die auch nur zeitweise Ausreise als schlechterdings unvertretbar anzusehen ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. November 2021 - 3 B 58/21 -, juris Rn. 8).
  • VG Wiesbaden, 12.01.2021 - 4 L 893/20

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Die Klage des Antragstellers hat insoweit gemäß § 80 Abs. 2 S. 2 VwGO i.V.m. § 16 HessAGVwGO bzw. gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AufenthG keine aufschiebende Wirkung (vgl. zur Anwendbarkeit des § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 AufenthG auf die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes im Sinne des § 11 Abs. 1 AufenthG ausführlich: Beschluss der Kammer vom 27. April 2021 - 6 L 1229/20.DA -, juris und VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 L 893/20.WI -, juris, beide m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.10.2016 - 7 B 2174/16

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Eine titelfreie, d. h. visumfreie, Einreise ist zwar nur dann als erlaubt entsprechend § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG anzusehen, wenn der beabsichtigte Aufenthaltszweck nur auf einen Kurzaufenthalt im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1806 gerichtet ist (vgl. zur entsprechenden Vorgänger-Verordnung (EG) Nr. 539/2001: Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 7 B 2174/16 -, juris, Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Die Ermittlung des Bedarfs und des Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs - SGB II (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Es ist allgemein anerkannt, dass die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde verpflichtet bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Ist ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 - juris Rn. 15 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit umfasst über die körperliche Integrität hinaus auch das psychische Wohlbefinden, soweit die Einwirkung hierauf zu körperlichen Schmerzen oder zu Beeinträchtigungen führt, die mit anderen körperlichen Wirkungen vergleichbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 54 (74 f.); Dürig/Herzog/Scholz/Di Fabio, 99. EL September 2022, GG Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 Rn. 55 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • VG Darmstadt, 27.04.2021 - 6 L 1229/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot, Erlöschen eines Aufenthaltstitels

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • VGH Bayern, 21.06.2013 - 10 CS 13.1002

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

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