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   VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14   

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https://dejure.org/2016,53463
VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14 (https://dejure.org/2016,53463)
VG Dresden, Entscheidung vom 07.12.2016 - 1 K 3922/14 (https://dejure.org/2016,53463)
VG Dresden, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 1 K 3922/14 (https://dejure.org/2016,53463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Kinderhort - Erstattung des Elternbeitrags wegen Streiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 12 A 1426/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Nur in seltenen extremen Ausnahmefällen könnten Leistungsstörungen (beispielsweise infolge eine Streiks) das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung als nicht mehr äquivalent erscheinen lassen (vgl. OVG NRW Beschl. v. 05.09.2012 - 12 A 1426/12 -).

    Die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Kosten- oder Elternbeiträge keine Gebühren darstellen, sondern Sonderabgaben sui generis sind, die nur begrenzt dem Äquivalenzprinzip unterworfen sind (vgl. z.B. OVG NRW, Beschl. v. 05.09.2012 - 12 A 1426/12 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).

  • VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16

    Keine Beitragsrückerstattung bei Kita-Streik

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Die Beklagte beruft sich auf Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 21.09.2009 - 7 A 10431/09 -), des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 30.09.2005 - 21 A 2184/03 -) und des VG Neustadt/Weinstraße (Urt. v. 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -).

    Deshalb ist die Arbeitgeberseite in ihrer Fähigkeit, einen wirksamen Arbeitskampf zu führen, nicht durch die Beitragsregelungen der Beklagten beeinträchtigt (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Der Erlassanspruch oder der Anspruch auf abweichende Festsetzung ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren im Wege des Antrags, ggf. des Widerspruchs und der Verpflichtungsklage durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1994, NVwZ 1995, 1213, 1215; SächsOVG, Urt. v. 18.11.2014 - 5 A 793/13 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.03.2009 - 5 B 409/07 -, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 18.11.2014 - 5 A 793/13

    Regenwassergebühr, Kürzung einer Abgabe, Verpflichtungsklage, Anfechtungsklage,

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Der Erlassanspruch oder der Anspruch auf abweichende Festsetzung ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren im Wege des Antrags, ggf. des Widerspruchs und der Verpflichtungsklage durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1994, NVwZ 1995, 1213, 1215; SächsOVG, Urt. v. 18.11.2014 - 5 A 793/13 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.03.2009 - 5 B 409/07 -, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 25.03.2009 - 5 B 409/07

    Verfahrensmangel; Aufklärungsrügen; rechtliches Gehör; Feuerwehreinsatz;

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Der Erlassanspruch oder der Anspruch auf abweichende Festsetzung ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren im Wege des Antrags, ggf. des Widerspruchs und der Verpflichtungsklage durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1994, NVwZ 1995, 1213, 1215; SächsOVG, Urt. v. 18.11.2014 - 5 A 793/13 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.03.2009 - 5 B 409/07 -, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 07.05.2013, BVerfGE 133, 377 Rn. 87 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Unvereinbar mit Art. 9 Abs. 3 GG ist eine Regelung daher jedenfalls dann, wenn sie dazu führt, dass die Verhandlungsfähigkeit einer Tarifvertragspartei bei Tarifauseinandersetzungen einschließlich der Fähigkeit, einen wirksamen Arbeitskampf zu führen, nicht mehr gewahrt bleibt und ihre koalitionsmäßige Betätigung weitergehend beschränkt wird, als es zum Ausgleich der beiderseitigen Grundrechtspositionen erforderlich ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.07.1995, BVerfGE 92, 365, 394 f.; Beschl. v. 26.06.1991, BVerfGE 84, 212, 228 f.).
  • OVG Sachsen, 30.06.2016 - 5 A 655/15

    Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel, Globalberechnung; Kontrollrechnung,

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987, BVerfGE 76, 1, 73 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 30.06.2016 - 5 A 655/15 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 12 E 163/09

    Berechnung des Elternbeitrages für die Teilnahme an staatlich geförderten

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Im Übrigen könnte eine abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen oder ein Abgabenerlass jedenfalls gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c, Nr. 5 Buchst. a SächsKG i.V.m. § 163 Satz 1, § 227 AO (direkt nach § 1 Abs. 2 SächsKAG, sofern man von Benutzungsgebühren ausgeht, sonst analog) erfolgen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.03.2009 - 12 E 163/09 -, juris Rn. 4 ff).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
    Unvereinbar mit Art. 9 Abs. 3 GG ist eine Regelung daher jedenfalls dann, wenn sie dazu führt, dass die Verhandlungsfähigkeit einer Tarifvertragspartei bei Tarifauseinandersetzungen einschließlich der Fähigkeit, einen wirksamen Arbeitskampf zu führen, nicht mehr gewahrt bleibt und ihre koalitionsmäßige Betätigung weitergehend beschränkt wird, als es zum Ausgleich der beiderseitigen Grundrechtspositionen erforderlich ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.07.1995, BVerfGE 92, 365, 394 f.; Beschl. v. 26.06.1991, BVerfGE 84, 212, 228 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 7 A 10431/09

    Für Mittagessen im Kindergarten kann Pauschale erhoben werden

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

  • OVG Sachsen, 04.03.2019 - 4 A 110/17

    Berufungsbegründung; Prozessbevollmächtigter; Plagiat; Rechtsirrtum;

    beglaubigte Abschrift Az.: 4 A 110/17 1 K 3922/14.

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Dezember 2016 - 1 K 3922/14 - wird verworfen.

    Mit Bescheid vom 16. Juli 2014 lehnte die Beklagte die begehrte Minderung ab, den Widerspruch der Kläger wies sie mit Widerspruchsbescheid vom 13. Oktober 2014 zurück.3 Mit Urteil vom 7. Dezember 2016 - 1 K 3922/14 - wies das Verwaltungsgericht Dresden die Klage ab.

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