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   VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02   

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https://dejure.org/2004,30433
VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02 (https://dejure.org/2004,30433)
VG Dresden, Entscheidung vom 10.11.2004 - 5 K 1034/02 (https://dejure.org/2004,30433)
VG Dresden, Entscheidung vom 10. November 2004 - 5 K 1034/02 (https://dejure.org/2004,30433)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Die Bewertung der Prüfungsarbeiten können die Gerichte in dem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991, BVerfG NJW 1991, 2005, 2007 f.) geforderten Umfang nur dann kontrollieren, wenn die die Bewertung der Prüfer tragenden Gründe hinreichend zu erkennen sind.

    Die Prüfungsentscheidung ist weiterhin dann aufzuheben, wenn in Fachfragen eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991, NJW 1991, 2005, 2008; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, NVwZ 1993, 677 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1998 - 22 A 1566/96

    Prüfungsleistung; Neubewertung; Neue Prüfer; Ausscheiden alter Prüfer

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Etwas anderes muss aber dann gelten, wenn eine Neubewertung durch den bisherigen Prüfer rechtlich unmöglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 6.7.1998, Az.: 22 A 1566/96 - zitiert nach Juris).

    Das lässt in einem neuen Verfahren zumindest befürchten, dass der Zweitkorrektor nicht (mehr) willens ist, die Aufsichtsarbeit Nr. 4 der Klägerin objektiv zu bewerten (vgl. zu einem teilweise vergleichbaren Fall OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 6.7.1998, Az.: 22 A 1566/96 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Er kann auf vermeintliche Irrtümer oder Rechtsfehler nur dann wirkungsvoll hinweisen und damit ein Überdenken anstehender oder bereits getroffener Entscheidungen erreichen, wenn er die die Bewertung tragenden Gründe der Prüfer in den Grundzügen nachvollziehen kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 9.12.1992, NVwZ 1993, 677, 678 f.).

    Die Prüfungsentscheidung ist weiterhin dann aufzuheben, wenn in Fachfragen eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991, NJW 1991, 2005, 2008; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, NVwZ 1993, 677 ff.).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Zwar gebietet der Grundsatz der Chancengleichheit, dass die Neubewertung in aller Regel von dem Prüfer vorgenommen wird, der die beanstandete frühere Bewertung vorgenommen hat, damit für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (BVerwG, Urteil v. 24.2.1993, NVwZ 1993, 686, 688).

    Vielmehr gebietet der das Prüfungsverfahren beherrschende Grundsatz der Chancengleichheit, dass für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (BVerwG, Urteil v. 24.2.1993, NVwZ 1993, 686,688).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Soweit die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen schließlich wegen der Eigenart der Prüfungsfrage nicht eindeutig bestimmbar sind, gebührt zwar dem Prüfer ein Bewertungsspielraum, dem aber ein Antwortspielraum des Prüflings gegenübersteht (BVerwG, Beschluss vom 13.5.2004, NVwZ 2004, 1375, 1376).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1997 - 10 L 4646/95

    Erste juristische Staatsprüfung; Bewertung der Hausarbeit; Heranziehung eines

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Die Prüfung stellt sich daher materiell als Erfolgskontrolle der an der Hochschule geleisteten Ausbildung dar (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 5.6.1997, NVwZ-RR 1998, 179).
  • VG Meiningen, 29.05.1997 - 8 E 530/97

    Prüfungsrecht einschl. der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Denn Verfahrensfehler bei der Bewertung einer verfahrensfehlerfrei erbrachten Prüfungsleistung sind hierbei zu unterscheiden von den Verfahrensfehlern bei der Ermittlung (Erbringung) der Prüfungsleistung (vgl. VG Meiningen, Beschluss v. 29.5.1997, 8 E 530/97.Me, zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
    Die zu diesem Komplex erfolgte Bewertung durch den Erstprüfer ist unter Beachtung der ergänzenden Stellungnahme nicht zu beanstanden, da selbst unter Annahme einer Erheblichkeitsschwelle bei der Körperverletzung (dazu BGH NJW 1995, 2643) es als unvertretbar angesehen werden kann, wenn Schürfwunden nicht als Körperverletzung angesehen werden.
  • VG Hamburg, 13.05.2015 - 2 K 189/14

    Bewertung einer Aufsichtsarbeit

    Soweit das Verwaltungsgericht Dresden in einer vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung (VG Dresden, Urt. v. 10.11.2004, 5 K 1034/02, juris Rn. 48) angenommen haben sollte, aus einer mangelhaften Begründung sei auf einen mangelhaften Begründungswillen zu schließen, wird dem nicht gefolgt.
  • VG Sigmaringen, 02.03.2006 - 8 K 2294/05

    Erste juristische Staatsprüfung; zulässiger Prüfungsstoff; Rügepräklusion nach

    Denn ein derartiger Verfahrensfehler bei der Bewertung der fehlerfrei ermittelten Prüfungsleistung kann einen Anspruch des Antragstellers auf (vorläufige) Wiederholung der Prüfungsleistung nicht begründen, wenn - wie dies hier der Fall ist - eine Neubewertung ohne weiteres möglich wäre (vgl. VG Dresden, Urt. v. 10.11.2004 - 5 K 1034/02 - VG Meiningen, Beschl. v. 29.05.1997 - 8 E 530/97.Me -, Juris).
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