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   VG Dresden, 12.04.2016 - 2 K 5/15   

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VG Dresden, 12.04.2016 - 2 K 5/15 (https://dejure.org/2016,15002)
VG Dresden, Entscheidung vom 12.04.2016 - 2 K 5/15 (https://dejure.org/2016,15002)
VG Dresden, Entscheidung vom 12. April 2016 - 2 K 5/15 (https://dejure.org/2016,15002)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15

    Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des

    Es begegnet daher keinen Bedenken, die Klägerin als Drittschuldner anzusehen (vgl. auch Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. April 2016  2 K 5/15, juris; a.A. Urteil des AG Frankfurt am Main in MMR 2009, 709).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Mit Urteil vom 12. April 2016 (2 K 5/15) wies das Verwaltungsgericht die Klage ab.
  • FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15

    Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer

    Diese Situation ähnelt derjenigen, die die Klägerin selbst durch einen Disput-Eintrag für eine Domain entsprechend § 2 Abs. 3 ihrer Domainbedingungen herbeiführen kann (vgl. VG Dresden vom 12. April 2016 2 K 5/15, juris).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 K 3509/14

    Pfändung von Internet-Domains: Unbestimmtheit des Leistungsverbots - Anspruch auf

    c) Die Frage, ob die Klägerin als Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top Level Domain ".de" als Drittschuldnerin im Sinne des § 321 Abs. 1 AO i. V. m. § 316 AO anzusehen ist, ist höchstrichterlich nicht geklärt (Drittschuldnereigenschaft offen gelassen durch BGH, Beschluss vom 05.07.2005 VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353; bejahend FG Münster, Urteil vom 16.09.2015 7 K 781/14 AO, EFG 2015, 2028 Revision anhängig Az. VII R 27/14; VG Dresden, Urteil vom 12.04.2016 2 K 5/15, juris, Berufung anhängig).

    d) Soweit vorliegend das Leistungsverbot inhaltlich nicht hinreichend klar und eindeutig bestimmt ist, unterscheidet sich der hier zu beurteilende Streitfall in streiterheblicher Weise von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des FG Münster (Urteil vom 16.09.2015 7 K 781/14 AO, EFG 2015, 2028 Revision anhängig Az. VII R 27/15) und dem VG Dresden (Urteil vom 12.04.2016 2 K 5/15, juris, Berufung anhängig) zugrunde lagen.

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