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   VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19   

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VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19 (https://dejure.org/2022,1373)
VG Dresden, Entscheidung vom 18.01.2022 - 6 K 438/19 (https://dejure.org/2022,1373)
VG Dresden, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 6 K 438/19 (https://dejure.org/2022,1373)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Racial Profiling bei der Bundespolizei

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Bei den Maßnahmen nach § 22 Abs. 1a BPolG handelt es sich - da sie nicht an der Grenze oder bei Grenzübertritt erfolgen - um Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets nach Art. 21 Schengener Grenzkodex (vgl. EuGH, Urt. v. 22. Juni 2010 - Rs. C-188/10 u.a., [Melki und Abdeli] -, juris Rn. 68; Urt. v. 19. Juli 2012 - Rs. C-278/12 [Adil] -, juris Rn. 55 f.), die unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 21 lit. a Schengener Grenzkodex zulässig sind (so OVG R.-P. a. a. O. Rn. 85 ff.).

    Vielmehr verlangt die Rechtsprechung eine normative Einschränkung der Kontrollbefugnisse, um zu gewährleisten, dass diese nicht die gleiche Wirkung wie nach Art. 20 Schengener Grenzkodex unzulässige Grenzkontrollen haben können (vgl. EuGH, Urt. v. 22. Juni 2010 - C-188/10 u.a., [Melki und Abdeli] -, juris Rn. 73 f.; Urt. v. 19. Juli 2012 - C-278/12 [Adil] -, juris Rn. 68, 75).

  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Dagegen sind die Strafgerichte für die Überprüfung von Strafverfolgungsmaßnahmen, die sich als Justizverwaltungsakte darstellen, nach § 23 Abs. 1 EGGVG bzw. analog § 98 Abs. 2 StPO zuständig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, Entscheidungsdatenbank OVG, Rn 11).

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1974 - 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 a. a. O. Rn. 12).

  • VG Koblenz, 23.10.2014 - 1 K 294/14

    Feststellung der Personalien in der Regionalbahn von Mainz nach Köln war

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Ob dies auch im Hinblick darauf gilt, dass sie etwa auch auf Maßnahmen in Zügen anwendbar sein soll, die keinen grenzüberschreitenden Verkehr bedienen (dies bejahend OVG R.-P. a. a. O. Rn. 45 f.; anders noch VG Koblenz, Urt. v. 23.10.2014 - 1 K 294/14.KO -, BeckRS 2015, 43499 sowie Wehr a. a. O., § 22 Rn. 9), kann dahinstehen, weil ein solcher Fall hier nicht vorliegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Unterbleibt diese, kann eine Ausweiskontrolle ohne vorangehende nähere Befragung auf § 23 Abs. 1 oder 2 BPolG vorliegen, deren Tatbestandsvoraussetzungen hier jedoch nicht vorliegen (vgl. OVG R.-P., Urt. v. 21. April 2016 - 7 A 11108/14 -, juris Rn. 35 m. w. N. = NJW 2016, 2820).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Eine Maßnahme, die nach dem Gesamteindruck darauf gerichtet ist, eine strafbare Handlung zu erforschen oder sonst zu verfolgen, ist der Kontrolle der ordentlichen Gerichte nach §§ 23 ff. EGGVG nicht etwa deshalb entzogen, weil durch die polizeilichen Ermittlungen möglicherweise zugleich auch künftigen Verletzungen der öffentlichen Sicherheit vorgebeugt wurde (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.; SächsOVG a. a. O.; Kammerbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 K 1024/21 -, n. v.).
  • EuGH, 21.06.2017 - C-9/16

    Grenzkontrollen: Schleierfahndung nur mit Einschränkungen erlaubt

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Erforderlich ist insoweit eine Regelung, die einen Rahmen für die Kontrollbefugnisse vorgibt, der gewährleistet, dass die praktische Ausübung der Kontrollbefugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen haben kann (EuGH, Urt. v. 21. Juni 2017 - C-9/16 -, juris Rn. 41, 62, 63, 72 f.).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 15.12 -, juris Rn. 32; Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 20.12 -, juris Rn. 23 ff.) verlangt effektiver Rechtsschutz, dass ein Betroffener ihn belastende Eingriffsmaßnahmen in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Die Kammer kann nach alledem nicht umhin festzustellen, dass die Hautfarbe des Klägers für den Entschluss, ihn einer Befragung und Kontrolle zu unterziehen, zumindest mitursächlich gewesen ist und nicht festgestellt werden kann, dass die Maßnahme auch ohne diesen Aspekt in gleicher Weise durchgeführt worden wäre (vgl. dazu OVG NRW, Urt. v. 7. August 2018 - 5 A 294/16 -, juris Rn. 50 ff.).
  • OVG Sachsen, 19.05.2016 - 3 A 194/15

    Platzverweise; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Drittbetroffener; Gefahr für

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 jeweils a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 19. Mai 2016 - 3 A 194/15 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19
    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1974 - 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 a. a. O. Rn. 12).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 20.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

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