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VG Dresden, 21.04.2016 - 3 K 1317/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- lda.brandenburg.de
Interessenabwägung, Urheberrecht
- fragdenstaat.de
Interessenabwägung - Urheberrecht
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Landkreis Goerlitz zur Herausgabe von Umweltinformationen zum Tagebau Nochten an die Umweltgruppe Cottbus verpflichtet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Landkreis Görlitz zur Herausgabe von Umweltinformationen zum Tagebau Nochten an die Umweltgruppe Cottbus verpflichtet
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Urheberrecht, Interessenabwägung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07
Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …
Auszug aus VG Dresden, 21.04.2016 - 3 K 1317/12
Wer einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen stellt, wird demnach (auch) als Sachwalter der Allgemeinheit tätig; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse (BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 20 F 2/07 -, BVerw- GE 130, 236). - BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide; …
Auszug aus VG Dresden, 21.04.2016 - 3 K 1317/12
Der Kläger ist eine juristische Person des privaten Rechts und damit anspruchsberechtigt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.2.2008 - 4 C 13.07 -, BVerwGE 130, 223; v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 -, NVwZ 2010, 189). - BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07
Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation; …
Auszug aus VG Dresden, 21.04.2016 - 3 K 1317/12
Der Kläger ist eine juristische Person des privaten Rechts und damit anspruchsberechtigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.2.2008 - 4 C 13.07 -, BVerwGE 130, 223; v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 -, NVwZ 2010, 189). - EuGH, 01.03.2012 - C-604/10
Ein Spielplan für Fußballbegegnungen kann nicht urheberrechtlich geschützt …
Auszug aus VG Dresden, 21.04.2016 - 3 K 1317/12
Ein bedeutender Arbeitsaufwand und die bedeutende Sachkenntnis, die für die Erstellung einer Datenbank erforderlich waren, können als solche einen derartigen Schutz nicht rechtfertigen, wenn durch sie keinerlei Originalität bei der Auswahl oder Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Daten zum Ausdruck kommt (EUGH, Urt. v. 1.3.2012, - C- 604/10 -, GRUR 2012, 386).