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   VG Dresden, 30.08.2006 - 12 K 1768/06   

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https://dejure.org/2006,27342
VG Dresden, 30.08.2006 - 12 K 1768/06 (https://dejure.org/2006,27342)
VG Dresden, Entscheidung vom 30.08.2006 - 12 K 1768/06 (https://dejure.org/2006,27342)
VG Dresden, Entscheidung vom 30. August 2006 - 12 K 1768/06 (https://dejure.org/2006,27342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflicht zur Umsetzung des Ergebnisses eines Bürgerentscheides für einen Gemeinderat in Sachsen; Fristen und Zuständigkeiten für die Abänderung eines Bürgerentscheids in Sachsen; Bindungswirkung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ...

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Dresden, 30.08.2006 - 12 K 1768/06
    Er ist aber jedenfalls nach den Grundsätzen der Bundestreue und zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes (vgl. dazu nur BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004, BVerfGE 111, 307, 317 [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] f. m.w.N.) gehalten, in seiner Ermessensentscheidung auch zu berücksichtigen, ob der Bund in die Gefahr einer völkerrechtlichen Vertragsverletzung gerät.
  • OVG Sachsen, 09.03.2007 - 4 BS 216/06

    Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. August 2006 - 12 K 1768/06 - geändert.

    Auf den am 25.8.2006 eingegangenen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 30.8.2006 - 12 K 1768/06 - die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die Bescheide des Regierungspräsidiums Dresden vom 14.8.2006 und 25.8.2006 wieder hergestellt.

  • VG Dresden, 19.06.2007 - 12 K 1139/07

    Verstoß gegen die Weltkulturerbekonvention bei Umsetzung des Bürgerentscheids zum

    Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 30.8.2006 (12 K 1768/06 ) auf die Anträge der Antragstellerin zunächst die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Bescheide vom 14.8.2006 und 25.8.2006 wiederhergestellt hatte, änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9.3.2007 diese Entscheidung und lehnte die Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Dresden zu diesem Verfahren und zu den Verfahren der Aktenzeichen 12 K 1768/06 und 3 K 712/07, die beigezogen wurden, sowie den vorgelegten Verwaltungsvorgang (1 Ordner) Bezug genommen.

    Insofern hat schon die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.8.2006 (12 K 1768/06) darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin verpflichtet ist, alles für den nachhaltigen Beginn von Bautätigkeiten Erforderliche zu veranlassen.

    Er war deshalb nach Auffassung der Kammer zwar gehindert, jedwede Verpflichtungen aus der Konvention für sich zu negieren (Beschluss vom 30.8.2006 - 12 K 1768/06), nicht jedoch, anderen Rechtsgütern im Ergebnis den Vorrang einzuräumen.

  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Mit Beschluss vom 30. August 2006 (12 K 1768/06) gab das Verwaltungsgericht dem Antrag mit der Begründung statt, das Suspensivinteresse der Beschwerdeführerin überwiege das Vollzugsinteresse des Freistaates Sachsen, weil sich die Bescheide vom 14. August 2006 und vom 25. August 2006 voraussichtlich als rechtswidrig darstellten.
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 48-IV-07

    Beschwerdebefugnis eines Bürgers gegen i.R.d. Kommunalaufsicht getroffene

    Das Verwaltungsgericht Dresden gab dem Antrag mit Beschluss vom 30. August 2006 (12 K 1768/06) statt.
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