Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 01.02.2018 - 5 L 5640/17.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- bibliotheksurteile.de
Ausfuhr von Bibliotheksbüchern nicht gestattet - Kulturgüterschutz | Hochschulbibliothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- welt.de (Pressemeldung, 02.02.2018)
Export arabischer Handschriften und Bücher untersagt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 5 K 1868/15
Sicherstellungsgrund als Berechtigung zur Verwahrung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.02.2018 - 5 L 5640/17
Da sichergestellte Sachen nicht rechtsgeschäftlich nach den §§ 688 ff. BGB (ggf. in Verbindung mit § 62 Satz 2 HVwVfG) in Verwahrung gegeben werden, sondern hier aufgrund der im Wege der Vollzugshilfe ausgeführten Sicherstellung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, § 21 Nr. 2 KGSG aufgrund von § 41 Abs. 1 Satz 1 HSOG gesetzlich begründet in Verwahrung zu nehmen sind, das Verwahrungsverhältnis also keinen Rechtsgrund in sich selbst tragen kann, kommt es für die Dauer der Verwahrung auf das Fortbestehen des Sicherstellungsgrundes an, um die fortdauernde Duldungsverpflichtung rechtfertigen zu können (VG Frankfurt, Urteil vom 9. März 2016 - 5 K 1868/15.F -, juris Rn. 16).