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   VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09.F   

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https://dejure.org/2010,26985
VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09.F (https://dejure.org/2010,26985)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.03.2010 - 9 K 2578/09.F (https://dejure.org/2010,26985)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. März 2010 - 9 K 2578/09.F (https://dejure.org/2010,26985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 BeamtStG, § 68 Abs 1 S 3 SchulG HE 2005, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 2 BeamtStG
    Begründung eines Beamtenverhältnisses trotz Überschreitung des 50. Lebensjahres

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Begründung eines Beamtenverhältnisses trotz Überschreitung des 50. Lebensjahres)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09
    Nur unter dieser Voraussetzung könnte in der Überschreitung des 50. Lebensjahres eine Qualifikationsanforderung gesehen werden (vgl. BVerwG U. v. 19.2.2009 - 2 C 18.07 - E 133, 143, 145 Rn. 9 = AGG-ES B.II.1 § 10 AGG Nr. 13).

    Die Anwendung der pauschalen Altersgrenze in Gestalt der Überschreitung des 50. Lebensjahres als Grund für die Nichtverbeamtung stellt deshalb auch einen Eingriff in das Bestenausleseprinzip i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG und des § 9 BeamtStG dar, wie das BVerwG in seinem Urteil vom 19.2.2009 (a.a.O.) unter teilweiser Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung ausführt.

    Die mit einer Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis bewirkte Beschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG normierten Prinzips der Bestenauslese wäre nämlich allenfalls dann zu beachten, wenn die Regelung durch eine Rechtsnorm erfolgt wäre, da nur in diesem Fall den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügt würde, wie das BVerwG in seinem Urteil vom 19.2.2009 (a.a.O.) ausgeführt hat.

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG gehören das Lebens- und das Dienstalter nicht zu den unmittelbar qualifikationsbezogenen Kriterien und stehen deshalb außerhalb des durch Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Bestenausleseprinzips (BVerwG U. v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 - E 122, 147, 151).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09
    Der HessStGH hat in seinem Urteil vom 13. Mai 1992 (P.St. 1126 - ZBR 1992, 356) ausgeführt, Art. 134 HV verpflichte den Dienstherrn, seine Auswahlentscheidung ausschließlich nach den Gesichtspunkten der Eignung und Befähigung zu treffen.
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09
    Dieser Eingriff ist nur auf der Grundlage einer gesetzlichen oder auf Gesetz beruhenden normativen Regelung zulässig (BVerwG a.a.O. Rn. 10; U. v.29.10.2004, a.a.O. S. 150, anknüpfend an den Beschluss des BVerwG 3. Kammer 2. Senat v. 2.4.1996 - 2 BvR 169793 - NVwZ 1997, 54 f.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08

    Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09
    Diese Frage braucht derzeit jedoch nicht geklärt zu werden, da die Regelungen des BBesG in seiner Fassung bis zum 31.8.2006 nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG gegenwärtig noch in Hessen als Bundesrecht fortgelten (BVerwG U. v. 29.10.2009 - 2 C 82.08 - juris Rn. 7) und damit den unbedingten Geltungsanspruch des § 3 Abs. 2 BeamtStG relativieren.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09
    Das BVerfG hat zu der § 3 Abs. 2 Nr. 1 BeamtStG vergleichbaren Regelung in Art. 33 Abs. 4 GG entschieden, dass die Tätigkeit als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule nicht als Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG einzustufen ist (BVerfG B. v. 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 - E 119, 247, 267).
  • StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569

    Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 9 K 2578/09
    Verwaltungsvorschriften bzw. Verwaltungsverordnungen im Sinne des Art. 107 HV besitzen keine Normqualität (HessStGH U. v. 3.12.1969 - P.St 569 - ESVGH 20, 217, 220 f.).
  • VG Kassel, 07.04.2014 - 1 L 1342/13

    Rechtsanspruch eines Richters auf Beförderung und Schaffung von Planstellen

    Insoweit stellt sich die Situation nicht anders dar, als in Bezug auf die Beschränkung des Zugangs zum Beamtenverhältnis unter Festlegung einer festen Altersgrenze durch Verwaltungsbehörden, die ohne die erforderliche gesetzliche Ermächtigung ebenfalls als unzulässiger Eingriff in das durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistete Prinzip der Bestenauslese zu qualifizieren ist (vgl. dazu VG Frankfurt, Urteil vom 1. März 2010 - 9 K 2578/09.F -, [...], mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VGH Hessen, 26.10.2010 - 1 A 840/10

    Beamtenrecht: Höchstaltersgrenze für den Zugang zum öffentlichen Amt -

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 2010 - 9 K 2578/09.F - wird abgelehnt.
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