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   VG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 5 K 237/21.F   

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https://dejure.org/2022,24169
VG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 5 K 237/21.F (https://dejure.org/2022,24169)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.09.2022 - 5 K 237/21.F (https://dejure.org/2022,24169)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. September 2022 - 5 K 237/21.F (https://dejure.org/2022,24169)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Neustadt, 01.04.2014 - 5 L 177/14

    Einziehung eines deutschen Reisepasses

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 5 K 237/21
    Der hier zu beurteilende Kinderreisepass ist wegen unzutreffender Angaben zur Staatsangehörigkeit - die auch zu seiner Fehlerhaftigkeit führen (vgl. dazu etwa BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 5 CS 08.2869 -, juris Rn. 8; VG Neustadt, Beschluss vom 1. April 2014 - 5 L 177/14.NW -, juris Rn. 11), ungültig bzw. gemäß § 11 Abs. 2 Alt. 2 PaßG für ungültig zu erklären, weil die Voraussetzungen für den entsprechenden Eintrag bzw. für seine Erteilung - nämlich die gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 PaßG erforderliche Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG - nicht vorgelegen haben.

    Der Hinweis beruht allein auf der Erkenntnislage des zuständigen Standesbeamten und nimmt am öffentlichen Glauben der Personenstandsbücher nicht teil (VG Neustadt, Beschluss vom 1. April 2014 - 5 L 177/14.NW -, juris Rn. 12; dazu ausführlich Kau/Hailbronner , in: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 4 Rn. 91; gegen einen Gutglaubensschutz auch Manhart , NZFam 2015, 442, 443).

    Der dortige - mittlerweile korrigierte - Eintrag ist keine hoheitliche Entscheidung über die Staatsangehörigkeit des Klägers und stellt auch im Übrigen keinen Verwaltungsakt dar (VG Neustadt, Beschluss vom 1. April 2014 - 5 L 177/14.NW -, juris Rn. 12; Kau/Hailbronner , in: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 4 Rn. 91).

  • VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 3314/19

    Zur Mitwirkungspflicht eines Passbewerbers bei der Aufklärung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 5 K 237/21
    Das Gericht war auch nicht gehalten, dieser Frage weiter nachzugehen, denn der Kläger hat mit Blick auf seinen Vater keinerlei Nachweise erbracht, sie seine Deutscheneigenschaft insoweit belegen könnten (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 ZU 1218/07 -, juris Rn. 8; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. September 2020 - 5 K 3314/19.F -, juris Rn. 21).

    Der Kläger ist seiner so bestehenden Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung der Deutscheneigenschaft (vgl. HessVGH, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 ZU 1218/07 -, juris Rn. 8; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. September 2020 - 5 K 3314/19.F -, juris Rn. 21) auch insoweit nicht nachgekommen.

  • VGH Bayern, 05.12.2008 - 5 CS 08.2869

    Vorläufiger Reisepass; Einziehung; Gültigkeitsdauer; deutsche Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 5 K 237/21
    Der hier zu beurteilende Kinderreisepass ist wegen unzutreffender Angaben zur Staatsangehörigkeit - die auch zu seiner Fehlerhaftigkeit führen (vgl. dazu etwa BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 5 CS 08.2869 -, juris Rn. 8; VG Neustadt, Beschluss vom 1. April 2014 - 5 L 177/14.NW -, juris Rn. 11), ungültig bzw. gemäß § 11 Abs. 2 Alt. 2 PaßG für ungültig zu erklären, weil die Voraussetzungen für den entsprechenden Eintrag bzw. für seine Erteilung - nämlich die gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 PaßG erforderliche Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG - nicht vorgelegen haben.

    Die Beklagte hat ihr verbleibendes - intendiertes (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 5 CS 08.2869 -, juris Rn. 9; Beimowski/Gawron , PassG, 1. Aufl. 2018, § 12 Rn. 4) - Ermessen auch rechtsfehlerfrei ausgeübt.

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