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   VG Frankfurt/Main, 03.03.2022 - 23 K 3030/21.F.PV   

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https://dejure.org/2022,9739
VG Frankfurt/Main, 03.03.2022 - 23 K 3030/21.F.PV (https://dejure.org/2022,9739)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.03.2022 - 23 K 3030/21.F.PV (https://dejure.org/2022,9739)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. März 2022 - 23 K 3030/21.F.PV (https://dejure.org/2022,9739)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93

    Einverständliche Regelung eines Freistellungskontingents für die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2022 - 23 K 3030/21
    Das Ermessen des Personalrats bei der Entscheidung über die Beantragung von Freistellungen gegenüber der Dienststellenleitung ist nur unter der Voraussetzung dahingehend eingeschränkt, einen bestimmten Listenvertreter vorzuschlagen, wenn alle anderen Mitglieder dieser Liste gegenüber dem Personalrat ausdrücklich und eindeutig auf eine Freistellung verzichten, dafür gewichtige Gründe vorliegen und dem allein in Betracht kommenden Listenvertreter ein erhöhtes Maß an Kooperationsfähigkeit, Solidarität und personalratsorientierter Gesamtverantwortung zugebilligt werden kann (im Anschluss an BVerwG 22.12.1994 - 6 P 12.93).

    Erscheint ein derartiger Verzicht nach Maßgabe der Umstände nicht als missbräuchlich und steht infolgedessen nur noch ein einziger Vertreter einer Liste, der eine Freistellung zusteht, als Kandidat für eine mögliche Freistellung zur Verfügung, so ist der Personalrat auf der Grundlage von § 40 Abs. 3 HPVG grundsätzlich verpflichtet, dieses Mitglied für die Freistellung vorzuschlagen (vgl. BVerwG 22.12.1994 - 6 P 12.93 - PersV 1995, 237).

    Unterstellt, die Auswahlmöglichkeiten hätten sich tatsächlich - und rechtlich bedenkenfrei - dahingehend reduziert, dass von der Liste der F. allein der Antragsteller für die Inanspruchnahme einer Freistellungsmöglichkeit zur Verfügung stünde, wäre der Beteiligte zu 1) mithin grundsätzlich gehalten, diesem Vorschlag zu entsprechen (so auch BVerwG 22.12.1994 - 6 P 12.93 - PersV 1995, 237; BayVGH 22.04.2013 - 17 P 12.1378 - PersV 2013, 347).

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass von den für eine Freistellung in Betracht zu ziehenden Personen ein "erhöhtes Maß an Kooperationsbereitschaft, Solidarität und personalratsorientierter Gesamtverantwortung" verlangt werden können muss (BVerwG vom 22.12.1994, a. a. O., Rn. 22).

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 17 P 12.1378

    Der Begriff der Wahl oder Auswahl als Mittel demokratischen Handelns muss nicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2022 - 23 K 3030/21
    Unterstellt, die Auswahlmöglichkeiten hätten sich tatsächlich - und rechtlich bedenkenfrei - dahingehend reduziert, dass von der Liste der F. allein der Antragsteller für die Inanspruchnahme einer Freistellungsmöglichkeit zur Verfügung stünde, wäre der Beteiligte zu 1) mithin grundsätzlich gehalten, diesem Vorschlag zu entsprechen (so auch BVerwG 22.12.1994 - 6 P 12.93 - PersV 1995, 237; BayVGH 22.04.2013 - 17 P 12.1378 - PersV 2013, 347).
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