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   VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02   

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VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02 (https://dejure.org/2004,28331)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.09.2004 - 3 E 5379/02 (https://dejure.org/2004,28331)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. September 2004 - 3 E 5379/02 (https://dejure.org/2004,28331)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 3480/01

    Anspruch; Anstalt; Aufenthalt; Ausschlussfrist; Ausschlussfristwahrung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Dann aber entspricht es auch dem Willen des Gesetzgebers, dass für die Kostenerstattungsansprüche, die von den neuen Regelungen unmittelbar nicht mehr umfasst sind, weiterhin eine vierjährige Verjährungsfrist - wie sie § 113 Abs. 1 SGB X a.F. vorsah - gelten soll (so auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 12.4.2002 - 4 LB 3480/01 - S. 15 ff.).

    Deshalb ist § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X n.F. seinem Sinn entsprechend dahin auszulegen, dass in diesen Fällen, in denen der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger eine Entscheidung über seine Leistungspflicht gegenüber dem Leistungsempfänger nicht trifft, weiterhin wie in § 113 Abs. 1 SGB X a.F. auf den Zeitpunkt des "Entstehens" des Erstattungsanspruchs abzustellen ist (so auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 12.4.2002 - 4 LB 3480/01 -, S. 17 UA).

    Diesen überzeugenden Ausführungen tritt das Gericht bei (siehe im Übrigen auch zu der gesamten Problematik OVG Lüneburg, Urteil vom 10.04.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64; zuletzt OVG Koblenz, Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03 - Juris Rsp).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Soweit es um die analoge Anwendung dieser Vorschrift für die Beurteilung der Verjährungsfrage bei einer Fallgestaltung der vorliegenden Art geht, hat dazu das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 23.01.2003 - 12 LC 527/02 - folgendes ausgeführt (FEVS 54, 564 ff, 565 ff):.

    Ein Anerkenntnis, das auf die Zukunft gerichtet ist, steht aber der Verjährung nicht entgegen (OVG Lüneburg, Urteil vom 23.01.2003, a. a. O., S. 569).

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Es kann deshalb dahinstehen, ob es ein allgemeines Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährung im Sozialrecht gibt (bejahend: BSG, Urt. v. 17.6.1999 - B 3 KR 6/99 R -, FEVS 51, 259, 262; ablehnend dagegen: BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 74.85 -, BVerwGE 75, 173, 177; Urt. v. 20.1.1977 - BVerwG 5 C 18.76 -, BVerwGE 52, 16, 24).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht die Anwendung zivilrechtlicher Vorschrift im Sozialrecht unter dem Vorbehalt, dass sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, den Erfordernissen des öffentlichen Rechts oder den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets nichts anderes ergibt (BSG, Urt. v. 17.6.1999 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11823/03

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Kosten;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Diesen überzeugenden Ausführungen tritt das Gericht bei (siehe im Übrigen auch zu der gesamten Problematik OVG Lüneburg, Urteil vom 10.04.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64; zuletzt OVG Koblenz, Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03 - Juris Rsp).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann nur gegenüber einem groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erreichen sein (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21.01.1988 - NJW 1988, 2245, 2247).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Denn die Verjährung richtet sich in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen Spezialrecht, eine Analogie nach dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung und der Interessenlage (BVerwG, Urt. v. 4.10.1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1, 7).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Es kann deshalb dahinstehen, ob es ein allgemeines Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährung im Sozialrecht gibt (bejahend: BSG, Urt. v. 17.6.1999 - B 3 KR 6/99 R -, FEVS 51, 259, 262; ablehnend dagegen: BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 74.85 -, BVerwGE 75, 173, 177; Urt. v. 20.1.1977 - BVerwG 5 C 18.76 -, BVerwGE 52, 16, 24).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Es kann deshalb dahinstehen, ob es ein allgemeines Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährung im Sozialrecht gibt (bejahend: BSG, Urt. v. 17.6.1999 - B 3 KR 6/99 R -, FEVS 51, 259, 262; ablehnend dagegen: BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 74.85 -, BVerwGE 75, 173, 177; Urt. v. 20.1.1977 - BVerwG 5 C 18.76 -, BVerwGE 52, 16, 24).
  • VGH Bayern, 22.08.2001 - 12 B 99.889
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
    Für die Erstattungsansprüche nach §§ 103 ff. BSHG ist der ursprünglichen Intention der Vorschrift des § 111 SBG X a.F., die nach der Regierungsbegründung ausdrücklich auch bei der Neufassung des Gesetzes als maßgeblich anzusehen ist, Rechnung zu tragen, nämlich "dass Erstattungsansprüche auch Leistungen für Zeiträume erfassen, deren Ende länger als zwölf Monate zurückliegt" (BT-Drs. a.a.O.): Daher beginnt in Fällen wie dem vorliegenden, wie bisher, die Ausschlussfrist jedenfalls nicht vor der Entstehung des Erstattungsanspruchs zu laufen (vgl. auch VGH München, Beschl. v. 22.8.2001 - 12 B 99.889 -, FEVS 53, 165 ff.).
  • SG Osnabrück, 28.01.2015 - S 33 AS 320/13

    Kostenerstattung für den Aufenthalt eines Sozialhilfeempfängers und seiner Kinder

    Es handelt sich nur um ein Grundanerkenntnis, welches die Verjährung hindert (vgl.: VG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2004, Az.: 3 E 5379/02, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23. Februar 2006, Az.: 5 K 960/01, juris).
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