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   VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19.F   

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VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19.F (https://dejure.org/2019,41579)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.12.2019 - 5 K 1067/19.F (https://dejure.org/2019,41579)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F (https://dejure.org/2019,41579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 VwVfG, § 39 Abs 1 Satz 2, 3 VwVfG, § 49 Abs 2 Satz 1 Nr 3 VwVfG, § 49 Abs. 6 VwVfG, § 75 VwGO, § 1 AWG, § 4 AWG, § 8 AWG, § 14 Abs. 1 AWG
    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung einer Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien: Faktisches Ausfuhrverbot wegen formeller Fehler aufgehoben

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14

    Interessenabwägung im Eilverfahren nach § 80 Absatz 5 VwGO im Falle einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Dessen Kriterien seien heranzuziehen, was seitens des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F ) auch nicht in Frage gestellt worden sei.

    Das Gericht hegt in Abkehr von der Entscheidung vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F - erhebliche Zweifel daran, dass der Widerrufstatbestand in § 49 VwVfG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlautes die "Außerkraftsetzung" als Minus mitumfasst und dass mit der "Außerkraftsetzung" tatsächlich qualitativ ein geringerer Eingriff verbunden ist.

    Nicht zu folgen ist der Beklagten, soweit sie unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F - anführt, von dem zu erwartenden Gewinn sei lediglich ein Drittel anzusetzen, da die angefochtenen Bescheide lediglich eine Aussetzung der Ausfuhrgenehmigungen zum Gegenstand hätten.

  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12

    Wirtschaftsverfassungsrechts

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland kommt der Bundesregierung - wie bereits aufgezeigt - eine Einschätzungsprärogative zu ( HessVGH, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 6 A 84/13.Z , juris; VG Frankfurt am Main Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F ; VG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F , juris).
  • VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14

    Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten (nur) beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 , juris).
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Außenwirtschaftliche Entscheidungen sind daher nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung dieses Teilbereichs des Regierungshandelns und der weitgefassten politischen Einschätzungsprärogative (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90, juris Rn. 11) der Begründungspflicht nach § 39 Abs. 2 VwVfG entzogen.
  • EuGH, 15.07.1982 - 245/81

    Edeka / Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Zwar gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Grundsatz des Vertrauensschutzes im europäischen Außenwirtschaftsrecht nicht uneingeschränkt (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - Rs. 52/81, juris Rn. 26 f.; Urteil vom 15.Juli 1982 - Rs. 245/81, juris Rn. 26 ff.), gleichwohl hat der Bundesgesetzgeber mit § 4 Abs. 4 AWG eine Privilegierung von Altverträgen und damit einen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Vertrauensschutz normiert.
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Beruft sich die Behörde auf Gründe des Geheimschutzes - was vorliegend nicht der Fall ist - hat sie auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Verweigerung so einleuchtend darzulegen, dass das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85, juris), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42.83, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 5 K 9655/17

    Begründungserfordernis im Außenwirtschaftsverkehr

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Die Einschätzungsprärogative betrifft die Beurteilung einer festgestellten Tatsachengrundlage, entpflichtet aber nicht davon, diese mitzuteilen ( VG Frankfurt, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F , juris Rn. 22 ).
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland kommt der Bundesregierung - wie bereits aufgezeigt - eine Einschätzungsprärogative zu ( HessVGH, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 6 A 84/13.Z , juris; VG Frankfurt am Main Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F ; VG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F , juris).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Beruft sich die Behörde auf Gründe des Geheimschutzes - was vorliegend nicht der Fall ist - hat sie auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Verweigerung so einleuchtend darzulegen, dass das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85, juris), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42.83, juris).
  • VGH Hessen, 26.07.2013 - 6 A 84/13

    Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den Export von gebrauchten Pistolen und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland kommt der Bundesregierung - wie bereits aufgezeigt - eine Einschätzungsprärogative zu ( HessVGH, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 6 A 84/13.Z , juris; VG Frankfurt am Main Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F ; VG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F , juris).
  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15

    Auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative und des

  • VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05

    Skontrenzuteilung; nachträgliche Befristung; Sofortvollzug

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.1993 - 4 L 170/92

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Sonderauflage zu einer Nutzungserlaubnis für

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
  • BVerwG, 08.01.2004 - 7 B 58.03

    Ersatzgrundstück; Untätigkeitsklage; zureichender Grund; Gesetzesänderung,

  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87

    Hinreichende Bestimmtheit einer Auflage

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19

    Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

    Auch hilft der Klägerin nicht der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das in einem ebenfalls den Export von Rüstungsgütern betreffenden Sachverhalt eine nicht ausreichende Begründung moniert hat (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F -, BeckRS 2019, 32312, Rn. 49 ff.).

    Soweit die Klägerin insofern verschiedentlich auf Entscheidungen des Verwaltungsgericht Frankfurt verweist (VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F, BeckRS 2019, 32312; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F -, juris) und aus diesen einen verstärkten grundrechtlichen Schutz nach Art. 12 Abs. 1, Art. 14 GG ableiten möchte, kann auch aus diesen aufgrund der Unterschiede zwischen Außenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz für die hiesige Konstellation nichts abgeleitet werden.

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Auch hilft der Klägerin nicht der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das in einem ebenfalls den Export von Rüstungsgütern betreffenden Sachverhalt eine nicht ausreichende Begründung moniert hat (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F -, BeckRS 2019, 32312, Rn. 49 ff.).

    Soweit die Klägerin insofern verschiedentlich auf Entscheidungen des Verwaltungsgericht Frankfurt verweist (VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F, BeckRS 2019, 32312; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F -, juris) und aus diesen einen verstärkten grundrechtlichen Schutz nach Art. 12 Abs. 1, Art. 14 GG ableiten möchte, kann auch aus diesen aufgrund der Unterschiede zwischen Außenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz für die hiesige Konstellation nichts abgeleitet werden.

  • VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18

    Zur Begründungspflicht bei außenwirtschaftsrechtlichen Entscheidungen.

    Außenwirtschaftliche Entscheidungen sind nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung dieses Teilbereichs des Regierungshandelns und der weitgefassten politischen Einschätzungsprärogative der Bundesregierung der Begründungspflicht nach § 39 VwVfG entzogen (Bestärtigung und Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F.

    Bereits mit Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hierzu näher ausgeführt (juris, Rn. 49 ff.):.

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