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   VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17.F   

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VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17.F (https://dejure.org/2018,45966)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.09.2018 - 5 K 4747/17.F (https://dejure.org/2018,45966)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. September 2018 - 5 K 4747/17.F (https://dejure.org/2018,45966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 63 ff. EEG 2014, § 64 EEG, § 64 Ab. 6 Nr. 1 EEG 2014
    Berechnung der Bruttowertschöpfung in der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Bruttowertschöpfung in der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 26.10.2017 - 6 A 1762/15

    Berechnung der Bruttowertschöpfung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17
    So soll die Bruttowertschöpfung durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet werden und umfasst den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert, wodurch der Bezug zu dem Produktionsprozess hergestellt wird (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 A 1762/15 -, juris Rn. 50).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann für die Beurteilung der Gesamtleistung und damit der in der Bruttowertschöpfung in Ansatz zu bringenden Umsätze nicht nur darauf abgestellt werden, dass die Klägerin durch die Bereitstellung ihrer 16 Außendienstmitarbeiter eine Dienstleistung an die A H-Land erbracht hat, vielmehr ist zu berücksichtigen, ob diese auch im Zusammenhang mit der laufenden Produktionstätigkeit der Klägerin gestanden hat (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 A 1762/15 -, juris Rn. 42 zur Abzugsfähigkeit von nach dem Produktionsprozess entstehenden Factoringkosten).

    Dies schließt es aber aus, Kosten, die entweder nicht im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess anfallen oder auch erst nach Abschluss dieses Herstellungsprozesses entstehen, bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung abzuziehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 A 1762/15 -, juris Rn. 50 f., m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 5 K 1624/16

    Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 -, juris Rn. 15; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F -, juris Rn. 34).

    Die Regelungen der §§ 63 ff. EEG stellen somit einen unmittelbaren Zusammenhang her zwischen dem Produktionsprozess, der zur Schaffung eines Produktes notwendig ist und der dafür geleisteten Arbeit bzw. der dafür benötigten Energie (VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F -, juris Rn. 64).

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 -, juris Rn. 15; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F -, juris Rn. 34).
  • VG Frankfurt/Main, 02.02.2016 - 5 K 995/15

    Zur Frage, ob es sich bei Einnahmen für Verwaltungstätigkeiten, die vom eigenen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17
    Im Gegensatz zu der Sachlage in dem unter der Geschäftsnummer 5 K 995/15.F vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geführten Verwaltungsstreitverfahren seien die Außendienstmitarbeiter nicht in die Betriebsorganisation der Klägerin eingebunden und hätten keinerlei Tätigkeit für die Klägerin erbracht, sodass keine nachvollziehbare unmittelbare Wertschöpfung dadurch zum Erfolg des klägerischen Unternehmens führe.
  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2016 - 5 K 2975/15
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17
    Erträge aus laufender Produktionstätigkeit können nach der Systematik der Fachserie 4, Reihe 4.3 des Statistischen Bundesamtes nur aus solchen Produkten stammen, die die jeweiligen Antragsteller - hier die Klägerin - in ihrem typischen Produktionsbereich herstellen, bei denen es sich um "typische und spezifische Leistungserstellung" handelt (VG Frankfurt, Urteil vom 22. März 2016 - 5 K 2975/15.F -, juris Rn. 56).
  • VGH Hessen, 13.12.2017 - 6 A 555/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.09.2018 - 5 K 4747/17
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 -, juris Rn. 15; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F -, juris Rn. 34).
  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2022 - 5 K 1017/19

    EEG-Umlage: Bruttowertschöpfung umfast Zuschüsse, die von späteren Kunden gezahlt

    Zum Verständnis der Bruttowertschöpfung ist bereits in der Vergangenheit ausgeführt worden, dass diese durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet wird und den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert umfasst, wodurch der Bezug zu dem Produktionsprozess hergestellt wird (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. Juli 2021 - 5 K 4647/18 -, juris Rn. 31; Urteil vom 4. September 2018 - 5 K 4747/17.F -, juris Rn. 35; siehe auch HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 A 1762/15 -, juris Rn. 50).
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2023 - 5 K 749/21

    EEG-Umlage: Brottowertschöpfung umfasst Einnahmen, die als Marktprämie gemäß § 20

    Zum Verständnis der Bruttowertschöpfung ist bereits in der Vergangenheit ausgeführt worden, dass diese durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet wird und den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert umfasst, wodurch der Bezug zu dem Produktionsprozess hergestellt wird (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. November 2022 - 5 K 1017/19.F -, juris Rn. 22; Urteil vom 22. Juli 2021 - 5 K 4647/18 -, juris Rn. 31; Urteil vom 4. September 2018 - 5 K 4747/17.F -, juris Rn. 35; siehe auch HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 A 1762/15 -, juris Rn. 50).
  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2021 - 5 K 4647/18

    EEG 2014: Brutowertschöpfung eines Steinbruchs umfasst Erlöse aus Erverfüllung

    Zur Auslegung des Begriffs der Bruttowertschöpfung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bereits mit Urteil vom 4. September 2018 - 5 K 4747/17.F - ausgeführt (juris, Rn. 35 ff.):.
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