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   VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19.F   

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VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19.F (https://dejure.org/2019,4708)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.03.2019 - 7 L 723/19.F (https://dejure.org/2019,4708)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. März 2019 - 7 L 723/19.F (https://dejure.org/2019,4708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte im gesamten Gebiet "Gelnhausen-Mitte"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Buchmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann nur eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692, zu dem § 6 Abs. 1 HLöG entsprechenden, in Bayern gültigen § 14 LadSchlG; HessVGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, NVwZ-RR 2016, 578, 579; Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 8; Kammer, Beschluss vom 2.11.2017 - 7 L 8828/17.F; Beschluss vom 1.6.2018 - 7 L 2322/18.F).

    In Betracht kommt auch eine Kombination räumlicher und thematischer Eingrenzung der Zulassung nach § 6 HLöG, um zu gewährleisten, dass nicht der Eindruck typisch werktäglicher Geschäftigkeit der Ladenöffnung entsteht (HessVGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 9).

    Im Hinblick auf das für den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz maßgebliche Ziel, einen vorherrschenden Eindruck einer typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung zu vermeiden, ist zusätzlich erforderlich, dass die Behörde durch eine von ihr anzustellende Prognose darlegt, dass der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen in den von der Öffnung erfassten räumlichen Bereich kämen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692; HessVGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 04.11.2016 - 8 B 2681/16 -, juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann nur eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692, zu dem § 6 Abs. 1 HLöG entsprechenden, in Bayern gültigen § 14 LadSchlG; HessVGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, NVwZ-RR 2016, 578, 579; Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 8; Kammer, Beschluss vom 2.11.2017 - 7 L 8828/17.F; Beschluss vom 1.6.2018 - 7 L 2322/18.F).

    Im Hinblick auf das für den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz maßgebliche Ziel, einen vorherrschenden Eindruck einer typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung zu vermeiden, ist zusätzlich erforderlich, dass die Behörde durch eine von ihr anzustellende Prognose darlegt, dass der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen in den von der Öffnung erfassten räumlichen Bereich kämen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692; HessVGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 04.11.2016 - 8 B 2681/16 -, juris, Rn. 13).

  • VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann nur eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692, zu dem § 6 Abs. 1 HLöG entsprechenden, in Bayern gültigen § 14 LadSchlG; HessVGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, NVwZ-RR 2016, 578, 579; Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 8; Kammer, Beschluss vom 2.11.2017 - 7 L 8828/17.F; Beschluss vom 1.6.2018 - 7 L 2322/18.F).
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 8 B 2681/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich "Liebigs Suppenfest" in Gießen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
    Im Hinblick auf das für den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz maßgebliche Ziel, einen vorherrschenden Eindruck einer typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung zu vermeiden, ist zusätzlich erforderlich, dass die Behörde durch eine von ihr anzustellende Prognose darlegt, dass der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen in den von der Öffnung erfassten räumlichen Bereich kämen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692; HessVGH, Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 04.11.2016 - 8 B 2681/16 -, juris, Rn. 13).
  • VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17

    Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag anlässlich einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
    Konkrete zahlenmäßige Erhebungen sind nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die behördliche Einschätzung aufdrängt, dass die Veranstaltung die Hauptsache und die Ladenöffnung bloßer Annex ist (HessVGH, Beschluss vom 30.03.2017 - 8 B 906/17 -, juris, Rn. 36).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2017 - 7 L 8828/17

    Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen die Öffnung der Ladengeschäfte in der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann nur eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, NVwZ 2016, 689, 692, zu dem § 6 Abs. 1 HLöG entsprechenden, in Bayern gültigen § 14 LadSchlG; HessVGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 8 B 751/16 -, NVwZ-RR 2016, 578, 579; Beschluss vom 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, Rn. 8; Kammer, Beschluss vom 2.11.2017 - 7 L 8828/17.F; Beschluss vom 1.6.2018 - 7 L 2322/18.F).
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