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   VG Frankfurt/Main, 05.08.2022 - 3 K 685/22.F   

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VG Frankfurt/Main, 05.08.2022 - 3 K 685/22.F (https://dejure.org/2022,20345)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.08.2022 - 3 K 685/22.F (https://dejure.org/2022,20345)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. August 2022 - 3 K 685/22.F (https://dejure.org/2022,20345)
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  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2022 - 3 K 685/22
    § 41 Nr. 6 ZPO will allerdings verhindern, dass ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1997 - 11 B 30/97 - NVwZ-RR 1998, 268f), da von keinem Richter erwartet werden kann, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm selbst erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 602/15 - FamRZ 2017, 557(558)).
  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2022 - 3 K 685/22
    § 41 Nr. 6 ZPO will allerdings verhindern, dass ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1997 - 11 B 30/97 - NVwZ-RR 1998, 268f), da von keinem Richter erwartet werden kann, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm selbst erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 602/15 - FamRZ 2017, 557(558)).
  • BGH, 09.12.2010 - Xa ARZ 283/10

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige:

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2022 - 3 K 685/22
    Da auch solchen Rückverweisungsbeschlüssen gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG Bindungswirkung zukommt (BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - Xa ARZ 283/10 - MDR 2011, 253 (254)) geht das beschließende Gericht davon aus, dass es nunmehr zur Entscheidung im vorliegenden Verfahren berufen ist.
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