Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41593
VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17.F (https://dejure.org/2020,41593)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.11.2020 - 7 K 2581/17.F (https://dejure.org/2020,41593)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. November 2020 - 7 K 2581/17.F (https://dejure.org/2020,41593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48b VAG, § 298 VAG, § 294 VAG
    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; VAG § 48b; VAG § 48c 294; VAG § 298
    Zulässige Provisionsabgabe muss im Versicherungsvertrag vereinbart werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - gonetto 2 -, Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot, Wirksamkeit des Provisionsabgabeverbots, Vermeidung von Fehlanreizen, Folgenbeseitigungsanspruch, Musterschreiben der BaFin kein Verwaltungsakt, Verbraucherschutz, Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, ...

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 7 L 3307/18

    Im einstweiligen Rechtschutzverfahren Provisionsabgabeverbot für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Mit Beschluss vom 28.09.2018 (AZ: 7 L 3307/18.F ) lehnte die Kammer die Anträge der Klägerin ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und in dem Eilverfahren 7 L 3307/18.F nebst der beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Danach findet das Provisionsabgabeverbot keine Anwendung, "soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird." Die Kammer geht übereinstimmend mit dem Beschluss vom 28.09.2018 ( 7 L 3307/18.F ) davon aus, dass die vertraglichen Abreden zwischen der Klägerin und ihren Kunden nicht zu einer "dauerhaften Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags" führen und der Ausnahmetatbestand hierdurch nicht erfüllt wird.

    Zur Auslegung des § 48b Abs. 4 S. 1 VAG hatte die Kammer in ihrem Beschluss vom 28.09.2018 (AZ: 7 L 3307/18.F ) auf S. 8ff. wie folgt ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18

    Grenzen der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der grenzüberschreitenden

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Hiermit wird weder eine allgemeine "Missstandsaufsicht" (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 30.04.2020 - 6 A 2149/18 -, Rn. 69 , juris), noch eine lückenlose Rechtskontrolle bezweckt.

    Es erfüllt vielmehr nur ein solches Verhalten den Tatbestand des Missstands, das einen Verstoß gegen die für das Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften darstellt oder - im Falle präventiver Maßnahmen - darstellen würde (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 30.04.2020 - 6 A 2149/18 -, Rn. 69 , juris).

  • EuGH, 17.11.1993 - C-2/91

    Strafverfahren gegen Meng

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Es bestehen vor diesem Hintergrund keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür, dass das Provisionsabgabeverbot bestehende Kartellabsprachen verstärken, vorschreiben oder erleichtern könnte und der EuGH - abweichend von seiner Einschätzung in der Meng -Entscheidung aus dem Jahr 1993 (EuGH VersR 1994, 161) - das deutsche Provisionsabgabeverbot nunmehr als mit Art. 101 AEUV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 (3) EuV unvereinbar ansehen könnte.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Er wird aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie unmittelbar aus der Abwehrfunktion der Grundrechte hergeleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, NVwZ 1994, 275).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Eine staatliche Informationstätigkeit, die sich nachteilig auf die unternehmerische Wettbewerbsposition auswirken und den Markterfolg des Unternehmers behindern kann, stellt aber jedenfalls dann eine Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Ersatz für eine behördliche Maßnahme ist, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (BVerwG, Urt. v. 20.11.2014 - 3 C 27/13 -, Rn. 14, juris).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Ebenso schützt die Norm nicht bestehende Geschäftsbeziehungen oder einen erworbenen Kundenstamm (BVerfGE 77, 84 = NJW 1988, 1195).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Der Gesetzgeber verfügt über eine Einschätzungsprärogative, inwiefern das Gesetz sich zur Erreichung dieses Ziels eignet (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 01.03.1979 - 1 BvR 532/77 -, BVerfGE 50, 290-381 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG umfasst keine bloßen Gewinnerwartungen oder Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193 = NJW 1985, 1385).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Entsprechend ist nicht jedes marktbezogene Informationshandeln des Staates schon als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit zu bewerten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252, 265 ff.).
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 181/82

    Provisionsweitergabe durch Lebensversicherungsmakler

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17
    Maßgeblich war damals die Anordnung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 08.03.1934 (VerAfP 1934, 99) hinsichtlich der Lebensversicherung (vgl. BGHZ 93, 177, 180); außerdem die Verordnung vom 05.06.1934 (VerAfP 1934, 100) hinsichtlich der Krankenversicherung sowie die Verordnung des Bundesaufsichtsamts vom 17.08.1982 (BGBl. I S. 1243) hinsichtlich sonstiger Versicherungen.
  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11

    Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler/innen

  • VGH Hessen, 05.02.2019 - 6 B 2061/18

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht