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   VG Frankfurt/Main, 06.05.2015 - 5 K 174/14.F   

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https://dejure.org/2015,12575
VG Frankfurt/Main, 06.05.2015 - 5 K 174/14.F (https://dejure.org/2015,12575)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.05.2015 - 5 K 174/14.F (https://dejure.org/2015,12575)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 5 K 174/14.F (https://dejure.org/2015,12575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Nr 14 EEG 2012, § 41 Abs 1 EEG 2012
    Begrenzung der EEG Umlage bei Herstellung von Sekundärbrennstoff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung der EEG Umlage bei Herstellung von Sekundärbrennstoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2014 - 5 K 4156/13

    Bei einem Unternehmen, welches Eis zur Konservierung oder Kühlung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.05.2015 - 5 K 174/14
    In ständiger Rechtsprechung hat das Gericht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber mit den Abschnitte B und C der genannten Klassifikation auf ein untergesetzliches Regelungswerk Bezug nimmt, das er nicht selbst gesetzt hat (vgl. Urteil vom 11. November 2014 - 5 K 4156/13.F -, juris Rn. 25 - 47).
  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 5 K 4598/14

    Eine Banane bleibt eine Banane.Beim Reifen einer grünen Banane durch die

    In ständiger Rechtsprechung hat das Gericht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber mit den Abschnitten B und C der genannten Klassifikation (https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/Content75/KlassifikationWZ08.html) auf ein untergesetzliches Regelungswerk Bezug nimmt, das er nicht selbst gesetzt hat (vgl. Urteil vom 11. November 2014 - 5 K 4156/13.F -, juris Rn. 25 - 47; Urteil vom 6. Mai 2015 - 5 K 174/14.F -, juris Rn. 14, 54), auf dessen Begriffsbestimmung er aber ausdrücklich abstellt (vgl. Bundestags-Drucksache 17/6071 S. 62).
  • VG Saarlouis, 29.03.2021 - 5 K 2022/18

    Unzulässige Tierschutzverbandsklage gegen eine in jeder Hinsicht erledigte

    Wegen des Sach- und Streitstands im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren, 5 K 810/19, 5 L 948/19, 5 K 174/14 und 5 K 283/21 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen einschließlich der Widerspruchsakten Bezug genommen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung war.
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