Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 06.09.2005 - 10 E 1207/05 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14482
VG Frankfurt/Main, 06.09.2005 - 10 E 1207/05 (V) (https://dejure.org/2005,14482)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.09.2005 - 10 E 1207/05 (V) (https://dejure.org/2005,14482)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. September 2005 - 10 E 1207/05 (V) (https://dejure.org/2005,14482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 TKG, § 56 TKG, § 74 TKG, § 75 TKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderungen von Zahlungen zur Vorfinanzierung der durchzuführenden bzw. durchgeführten Kabelverlegungsarbeiten; S-Bahn-Strecken als "besondere Anlagen"; Duldung einer unentgeltlichen Benutzung des Verkehrsweges durch die Deutsche Bundespost ; Begriff der ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Telekom AG muss Verlegungskosten für ihre Telekommunikationslinie zum Ausbau der vorhandenen S-Bahnlinie Rodgau zur Herstellung der sog. Rodgaustrecken selbst tragen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Telekom AG muss Verlegungskosten für ihre Telekommunikationslinie zum Ausbau der vorhandenen S-Bahnlinie Rodgau zur Herstellung der sog. Rodgaustrecken selbst tragen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.09.2005 - 10 E 1207/05
    Dementsprechend legte das Bundesverwaltungsgericht seiner grundlegenden Entscheidung vom 07.11.1975 - Az.: 7 C 25.73 - (NJW 1976, 906 ff) in einem Fall, in welchem die Errichtung einer Schnellbahnlinie im Lande Berlin die Verlegung vorhandener Fernmeldelinien erforderte, der Frage der Kostentragung der Verlegung von Fernmeldelinien in bestimmten Kreuzungsbereichen von Straßen oder Plätzen § 6 Abs. 2 TWG als maßgebliche Kollisionsnorm zugrunde.

    Die Vorschrift gibt dem Rechtsträger der vorhandenen Kommunikationslinie, hier der Beklagten, allerdings keinerlei Ausgleichs- oder Ersatzansprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.1975, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.06.1985, DÖV 1987, 163 f).

    Die Geltendmachung dieser Einwendung mit der Folge des Untergangs der Folgepflicht (Kabelverlegungspflicht) war auch nicht wegen einer Zusage der Übernahme der Verlegungskosten durch die Klägerin entbehrlich geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.1975, a.a.O.).

    Eine derartige verbindliche Zusage hat die Klägerin nicht abgegeben.Es liegt damit keine der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.1975 (a.a.O.) vergleichbare Sachverhaltsgestaltung vor, denn die Klägerin hat der Beklagten in den Kostenübernahmeerklärungen aus dem Jahre 2001 nicht die Übernahme der Kosten für die hier umstrittenen Verlegungsmaßnahmen zugesichert, sondern nur eine Vorauszahlung bis zu dem Zeitpunkt, in welchem eine gerichtliche Klärung der umstrittenen Standpunkte stattgefunden haben sollte.

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.09.2005 - 10 E 1207/05
    Sekundäre, aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis erwachsende Rechtsbeziehungen sind auch dann als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren, wenn sie einem Dritten gegenüber bestehen, der an diesem Verhältnis beteiligt ist (Scheurle/Mayen/Reichert aaO, §§ 55/56 Rn. 191; vgl. auch BVerwGE 71, 85, 87).
  • VG Frankfurt/Main, 17.05.2006 - 10 E 857/06

    Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht

    Die Vorschrift gibt dem Rechtsträger der vorhandenen Kommunikationslinie, hier der Klägerin, allerdings keinerlei Ausgleichs- oder Ersatzansprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.1975 - VII C 25.73; juris Rechtsprechung = NJW 1976, 906; VG Münster, Urteil vom 26.06.1985, DÖV 1987, 163 f; VG B-Stadt, Urteil vom 06.09.2005 - 10 E 1207/05 (V) - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht