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   VG Frankfurt/Main, 07.12.2018 - 11 K 9855/17.F   

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https://dejure.org/2018,45017
VG Frankfurt/Main, 07.12.2018 - 11 K 9855/17.F (https://dejure.org/2018,45017)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.12.2018 - 11 K 9855/17.F (https://dejure.org/2018,45017)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 11 K 9855/17.F (https://dejure.org/2018,45017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB VIII § 36a Abs. 3, SGB VIII § 24 Abs. 1, SGB VIII § 24 Abs. 2, SGB VIII § 23 Abs. 1
    Aufwendungsersatz für privat organisierte Kinderbetreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatz für privat organisierte Kinderbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatz für eine privat organisierte Kinderbetreuung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.12.2018 - 11 K 9855/17
    Der Anspruch richtet sich auf Nachweis eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 - juris Rd.-Nr. 25 ff. zu dem Anspruch aus § 24 S. 2 SGB VIII).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.12.2018 - 11 K 9855/17
    Erfüllt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege nicht und wird diese Förderung dann privat beschafft, besteht ein Anspruch auf Ersatz der damit verbundenen Kosten, wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung rechtzeitig über den Bedarf in Kenntnis gesetzt worden ist, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung vorgelegen haben und die Deckung des Bedarfes keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat (BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 35/12 - BVerwGE 148, Rn.13-28).
  • VG Bremen, 27.06.2023 - 3 V 899/23

    Kinder- und Jugendhilferecht; Kita-Platz-Rechtsanspruch besteht erst ab der

    Dies ergibt sich auch aus der Systematik der Vorschrift und einem Wortlautvergleich der einzelnen Absätze, da die einzelnen Leistungsverpflichtungen in den jeweiligen Absätzen unterschiedlich formuliert sind und das SGB VIII immer, wenn subjektive Rechte begründet werden sollen, die Worte "hat Anspruch auf" verwendet (vgl. Wiesner/Wapler/Struck/Schweigler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 24 SGB VIII, Rn. 8; Münder/Meysen/Trenczek/Beckmann, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 24 SGB VIII, Rn. 25; VG Frankfurt, Urt. v. 07.12.2018 - 11 K 9855/17.F -, juris Rn. 14; s.a. BVerwG, Urt. v. 23.10.2018 - 5 C 15.17 -, juris Rn. 28).
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