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   VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02   

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https://dejure.org/2005,14578
VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02 (https://dejure.org/2005,14578)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.02.2005 - 10 E 2118/02 (https://dejure.org/2005,14578)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 10 E 2118/02 (https://dejure.org/2005,14578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Telekom-AG kann die Kosten für Kabelschachtabdeckungen nicht von der Stadt Frankfurt am Main zurück verlangen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Telekom-AG kann die Kosten für Kabelschachtabdeckungen nicht von der Stadt Frankfurt am Main zurück verlangen

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf mündliche Verhandlungen in Verfahren der Deutschen Telekom-AG gegen die Stadt Frankfurt am Main hin

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf mündliche Verhandlungen in Verfahren der Deutschen Telekom-AG gegen die Stadt Frankfurt am Main hin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02
    Aus den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen der beabsichtigten und durchgeführten Maßnahmen in diesem Bereich lässt sich ohne weiteres erkennen, dass eine Änderung des Verkehrsweges insoweit vorgelegen hat, da in diesen baulich eingegriffen wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01. Juli 1999, BVerwGE 109, 192 ff.).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02
    Jedoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, mithin Genehmigungen, die eine Nutzung von Verkehrswegen über den Gemeingebrauch hinaus zulassen, auch baugestalterische Erwägungen in die Ermessensentscheidung nach § 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz bzw. § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz einbezogen werden dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07. Juni 1978, BVerwGE 56, 56 ff. ["Schutz des Straßenbildes"], Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.1974, BVerwGE 47, 280 ff. [Berechtigung, bei Prüfung der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen Vorsorge gegen eine drohende Verschandelung und Verschmutzung des Straßenbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren zu sorgen]; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03. April 1987 - Az.: 2 TG 911/87 - [bauplanerische und baupflegerische Belange können die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis rechtfertigen]; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08. Mai 1984, Az.: - 4/I E 3352/82 - [zum Meinungsstreit über die Einbeziehung anderer als wegerechtlicher Gesichtspunkte, insbesondere solche bauplanerischer und baupflegerischer Art, bei der Ermessensausübung im Rahmen Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an gewerbliche Straßennutzer]).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78

    Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02
    Jedoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, mithin Genehmigungen, die eine Nutzung von Verkehrswegen über den Gemeingebrauch hinaus zulassen, auch baugestalterische Erwägungen in die Ermessensentscheidung nach § 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz bzw. § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz einbezogen werden dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07. Juni 1978, BVerwGE 56, 56 ff. ["Schutz des Straßenbildes"], Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.1974, BVerwGE 47, 280 ff. [Berechtigung, bei Prüfung der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen Vorsorge gegen eine drohende Verschandelung und Verschmutzung des Straßenbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren zu sorgen]; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03. April 1987 - Az.: 2 TG 911/87 - [bauplanerische und baupflegerische Belange können die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis rechtfertigen]; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08. Mai 1984, Az.: - 4/I E 3352/82 - [zum Meinungsstreit über die Einbeziehung anderer als wegerechtlicher Gesichtspunkte, insbesondere solche bauplanerischer und baupflegerischer Art, bei der Ermessensausübung im Rahmen Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an gewerbliche Straßennutzer]).
  • VG Darmstadt, 18.06.2001 - 5 G 749/01

    Kostentragungspflicht der Nutzer bei einer verkehrsbezogenen Änderung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02
    Zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung verweist sie auf eine Entscheidung des OVG Münster vom 14.04.1994 (Az.: 20 A 2575/93) sowie einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18.06.2001 (Az.: 5 G 749/01).
  • VGH Hessen, 03.04.1987 - 2 TG 911/87

    Ermessenserwägungen bei der Erteilung/Versagung einer straßenrechtlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02
    Jedoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, mithin Genehmigungen, die eine Nutzung von Verkehrswegen über den Gemeingebrauch hinaus zulassen, auch baugestalterische Erwägungen in die Ermessensentscheidung nach § 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz bzw. § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz einbezogen werden dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07. Juni 1978, BVerwGE 56, 56 ff. ["Schutz des Straßenbildes"], Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.1974, BVerwGE 47, 280 ff. [Berechtigung, bei Prüfung der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen Vorsorge gegen eine drohende Verschandelung und Verschmutzung des Straßenbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren zu sorgen]; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03. April 1987 - Az.: 2 TG 911/87 - [bauplanerische und baupflegerische Belange können die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis rechtfertigen]; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08. Mai 1984, Az.: - 4/I E 3352/82 - [zum Meinungsstreit über die Einbeziehung anderer als wegerechtlicher Gesichtspunkte, insbesondere solche bauplanerischer und baupflegerischer Art, bei der Ermessensausübung im Rahmen Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an gewerbliche Straßennutzer]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1994 - 20 A 2575/93
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2118/02
    Zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung verweist sie auf eine Entscheidung des OVG Münster vom 14.04.1994 (Az.: 20 A 2575/93) sowie einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18.06.2001 (Az.: 5 G 749/01).
  • VG Regensburg, 14.06.2010 - RN 8 K 10.497

    Kosten der Verlegung von Telekommunikationsleitungen bei Straßenveränderung

    Insbesondere vermögen rein ästhetisch-gestalterische Gründe eine Folgepflicht nicht auszulösen (vgl. VG Darmstadt vom 18.6.2001 Az. 5 G 749/01(02); weiter differenzierend: VG Frankfurt vom 8.2.2005 Az. 10 E 2118/02 und Az. 10 E 2264/02(V)).
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