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   VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2264/02 (V)   

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VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2264/02 (V) (https://dejure.org/2005,20126)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.02.2005 - 10 E 2264/02 (V) (https://dejure.org/2005,20126)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 10 E 2264/02 (V) (https://dejure.org/2005,20126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Telekom-AG kann die Kosten für Kabelschachtabdeckungen nicht von der Stadt Frankfurt am Main zurück verlangen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Telekom-AG kann die Kosten für Kabelschachtabdeckungen nicht von der Stadt Frankfurt am Main zurück verlangen

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf mündliche Verhandlungen in Verfahren der Deutschen Telekom-AG gegen die Stadt Frankfurt am Main hin

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf mündliche Verhandlungen in Verfahren der Deutschen Telekom-AG gegen die Stadt Frankfurt am Main hin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 10 S 1563/82

    Verlegung von Fernmeldeleitungen wegen Einrichtung einer Fußgängerzone

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2264/02
    Soweit die Klägerin sich für ihre Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Juli 1983 - Az.: 10 S 1563/82 - beruft und vorträgt, entscheidend für die Kostentragungspflicht der Bundespost in jener Fallgestaltung - Neuanpflanzung von Bäumen im Zuge der Einrichtung einer Fußgängerzone - sei gewesen, dass die Anpflanzung von Bäumen zur Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung, nicht aber zur Verbesserung und Verschönerung der Umwelt erfolgt sei, ist diese Auffassung durch die vorzitierte neuere Gesetzeslage überholt.
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2264/02
    Unstreitig ist zwischen den Beteiligten, dass wegen der geplanten baulichen Eingriffe in die Substanz des Verkehrsweges eine Änderung desselben im Sinne des § 53 Abs. 1 TKG a.F. vorlag (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01. Juli 1999, BVerwGE 109, 192 ff.).
  • VG Regensburg, 14.06.2010 - RN 8 K 10.497

    Kosten der Verlegung von Telekommunikationsleitungen bei Straßenveränderung

    Insbesondere vermögen rein ästhetisch-gestalterische Gründe eine Folgepflicht nicht auszulösen (vgl. VG Darmstadt vom 18.6.2001 Az. 5 G 749/01(02); weiter differenzierend: VG Frankfurt vom 8.2.2005 Az. 10 E 2118/02 und Az. 10 E 2264/02(V)).
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