Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2264/02 (V) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 53 Abs 1 TKG, § 72 TKG
Pflanzung von Straßenbäumen; Folgekostenpflicht des TK-Netzbetreibers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Deutsche Telekom-AG kann die Kosten für Kabelschachtabdeckungen nicht von der Stadt Frankfurt am Main zurück verlangen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Deutsche Telekom-AG kann die Kosten für Kabelschachtabdeckungen nicht von der Stadt Frankfurt am Main zurück verlangen
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf mündliche Verhandlungen in Verfahren der Deutschen Telekom-AG gegen die Stadt Frankfurt am Main hin
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf mündliche Verhandlungen in Verfahren der Deutschen Telekom-AG gegen die Stadt Frankfurt am Main hin
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 10 S 1563/82
Verlegung von Fernmeldeleitungen wegen Einrichtung einer Fußgängerzone
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2264/02
Soweit die Klägerin sich für ihre Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Juli 1983 - Az.: 10 S 1563/82 - beruft und vorträgt, entscheidend für die Kostentragungspflicht der Bundespost in jener Fallgestaltung - Neuanpflanzung von Bäumen im Zuge der Einrichtung einer Fußgängerzone - sei gewesen, dass die Anpflanzung von Bäumen zur Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung, nicht aber zur Verbesserung und Verschönerung der Umwelt erfolgt sei, ist diese Auffassung durch die vorzitierte neuere Gesetzeslage überholt. - BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98
Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - 10 E 2264/02
Unstreitig ist zwischen den Beteiligten, dass wegen der geplanten baulichen Eingriffe in die Substanz des Verkehrsweges eine Änderung desselben im Sinne des § 53 Abs. 1 TKG a.F. vorlag (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01. Juli 1999, BVerwGE 109, 192 ff.).
- VG Regensburg, 14.06.2010 - RN 8 K 10.497
Kosten der Verlegung von Telekommunikationsleitungen bei Straßenveränderung
Insbesondere vermögen rein ästhetisch-gestalterische Gründe eine Folgepflicht nicht auszulösen (vgl. VG Darmstadt vom 18.6.2001 Az. 5 G 749/01(02); weiter differenzierend: VG Frankfurt vom 8.2.2005 Az. 10 E 2118/02 und Az. 10 E 2264/02(V)).