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   VG Frankfurt/Main, 08.07.2004 - 1 E 7363/03 (I)   

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https://dejure.org/2004,9509
VG Frankfurt/Main, 08.07.2004 - 1 E 7363/03 (I) (https://dejure.org/2004,9509)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.07.2004 - 1 E 7363/03 (I) (https://dejure.org/2004,9509)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 1 E 7363/03 (I) (https://dejure.org/2004,9509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7a Abs 1 S 1 VAG, § 34 S 1 VAG, § 91 Abs 2 AktG, § 77 Abs 1 S 2 AktG, § 34 S 2 VAG
    Umfang der Pflichten von Vorstandsmitgliedern einer Versicherung; insbesondere des für Controlling zuständigen Vorstandsmitgliedes in Bezug auf die stillen Lasten in den Kapitalanlagen; Pflicht des Vorstandes zur Einrichtung eines Überwachungssystems

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit zweier Verfügungen von Abberufungsverfügungen eines Aufsichtsrates mit dem Inhalt, ein Mitglied des Vorstandes abzuberufen; Feststellung der Rechtswidrigkeit eines angegriffenen, erledigten Verwaltungsaktes; Voraussetzungen für die Erledigung eines ...

  • Wolters Kluwer

    (Umfang der Pflichten von Vorstandsmitgliedern einer Versicherung; insbesondere des für Controlling zuständigen Vorstandsmitgliedes in Bezug auf die stillen Lasten in den Kapitalanlagen; Pflicht des Vorstandes zur Einrichtung eines Überwachungssystems)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 7 a Abs. 1; VAG § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; VAG § 34 S. 2; AktG § 91 Abs. 2
    Abberufung von Vorstandsmitgliedern auf Anordnung der BaFin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zur Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder in Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) getroffen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VAG §§ 7a, 8, 34, 81, 87; AktG §§ 77, 91
    Rechtmäßige Anordnung der Abberufung eines Vorstandsmitglieds eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit wegen mangelnder fachlicher Eignung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zur Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder in Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) getroffen

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßige Anordnung der Abberufung eines Vorstandsmitglieds eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit wegen mangelnder fachlicher Eignung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 57
  • WM 2004, 2157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.07.2004 - 1 E 7363/03
    Die erkennende Kammer folgt insoweit vielmehr der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.01.1989, BVerwGE 81, S. 226 ff.) wonach nach Erledigung des Ausgangsbescheides eine Widerspruchsentscheidung in der Sache nicht mehr ergehen darf.
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.07.2004 - 1 E 7363/03
    Daraus folgt zum einen eine regelmäßige Berichtspflicht des ressortverantwortlichen Vorstandsmitglieds im Gesamtvorstand und zum anderen eine Aufsichts- und Überwachungspflicht der übrigen Vorstandsmitglieder (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1996, Az.: VI ZR 319/95, der Betrieb 1996, S. 2483).
  • LG Stuttgart, 19.12.2017 - 31 O 33/16

    Porsche Automobil Holding SE: Anfechtsungs- und Nichtigkeitsklage gegen

    Wenngleich in der Literatur vertreten wird, § 91 Abs. 2 AktG schreibe kein bestimmtes Risikomanagement und erst recht nicht die Befolgung eines bestimmten betriebswirtschaftlichen Modells vor (Spindler, in MüKo AktG 4. Aufl. 2014, § 91 Rn. 31), lässt sich das gesetzgeberische Ziel, die als Ursache von Fehlentwicklungen identifizierte mangelhafte Risikoeinschätzung der Unternehmensleitungen einzudämmen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 08. Juli 2004 - 1 E 7363/03 (I) -, Rn. 19, juris), nur dann erreichen, wenn man Risiken, die potentiell existenzbedrohend sind, nicht bereits im Vorfeld von der Überwachung ausnimmt, etwa mit der Begründung, sie fielen wegen geringer Mindeststrafe oder verhältnismäßig überschaubarer "üblicher Strafen" gleichsam "aus dem Raster" der Überwachung.
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