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   VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17.F   

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VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17.F (https://dejure.org/2019,35460)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.07.2019 - 5 K 6023/17.F (https://dejure.org/2019,35460)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 5 K 6023/17.F (https://dejure.org/2019,35460)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 63 EEG 2014, § 64 EEG 2014, § 66 EEG 2014, § 155 InSO, § 25 Abs 2 VwVfG
    Auslegung der Bestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung

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  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist bestand ( HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 , juris Rn. 19 ; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F , juris Rn. 34 ; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris).

    Hintergrund für die Anknüpfung an das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ist, dass der Gesetzgeber an feststehende Daten anknüpfen und so eine Begrenzungsentscheidung aufgrund einer gesicherten Tatsachenbasis gewährleisten wollte (vgl. zum EEG 2004 bei neu gegründeten oder umstrukturierten Unternehmen BVerwG Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris Rn. 23; HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08 , juris; vgl. BT-Drucks. 15/5212, S. 10, Frage Nr. 35).

    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass eine nicht im Gesetz vorgesehene Privilegierung nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris; HessVGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/15 , juris).

    Unter Berücksichtigung der Interessen der nicht privilegierten Verbraucher sieht das Gesetz ein möglichst transparentes und geordnetes, an konkrete Daten anknüpfendes Verfahren vor, um sicherzustellen, dass tatsächlich nur Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch und den sonstigen im formalisierten Verfahren nachgewiesenen Wirtschaftsdaten privilegiert werden (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14, juris Rn. 24, zu § 16 EEG 2004 BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris Rn. 19, 22).

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Dem Gesetzgeber ist es vorbehalten, die Voraussetzungen der Förderung konkret zu regeln ( HessVGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/15 , juris).

    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass eine nicht im Gesetz vorgesehene Privilegierung nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris; HessVGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/15 , juris).

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995 - 2 BvR 1437/93 u.a., juris; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 6 C 30.03, juris).
  • BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16

    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinsichtlich der materiellen Ausschlussfrist für den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage bereits geklärt, dass ausnahmsweise Nachsicht gewährt wird, wenn die Fristversäumnis auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn außerdem durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt würde; ferner kommt Nachsichtgewährung bei einer Fristversäumnis aufgrund "höherer Gewalt" in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11.15, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 13.12.2017 - 6 A 555/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist bestand ( HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 , juris Rn. 19 ; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F , juris Rn. 34 ; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 5 K 1624/16

    Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist bestand ( HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 , juris Rn. 19 ; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F , juris Rn. 34 ; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Denn jede Art der richterlichen Rechtsfortbildung - sowohl eine Analogie als auch eine teleologische Extension - setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 5 C 18.12, juris).
  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Hintergrund für die Anknüpfung an das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ist, dass der Gesetzgeber an feststehende Daten anknüpfen und so eine Begrenzungsentscheidung aufgrund einer gesicherten Tatsachenbasis gewährleisten wollte (vgl. zum EEG 2004 bei neu gegründeten oder umstrukturierten Unternehmen BVerwG Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris Rn. 23; HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08 , juris; vgl. BT-Drucks. 15/5212, S. 10, Frage Nr. 35).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn zu verleihen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89, juris, Rn. 38).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995 - 2 BvR 1437/93 u.a., juris; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 6 C 30.03, juris).
  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14

    Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung;

  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 8.14

    Änderung der Rechtsauffassung der Behörde; Ausgliederung; Ausschlussfrist;

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