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   VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13.F   

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https://dejure.org/2014,54
VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13.F (https://dejure.org/2014,54)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.01.2014 - 5 K 1289/13.F (https://dejure.org/2014,54)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 5 K 1289/13.F (https://dejure.org/2014,54)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Kontrollstelle i.S.d. § 18 Abs. 2 Nr. 5 HSOG in einer nicht allgemein zugänglichen Autobahnmeisterei; Befugnis zur Datenerhebung durch Videographie aufgrund der allgemeinen Ermächtigung des § 13 Abs. 1 Nr. 3 HSOG

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Freiheitsentziehung durch Anhalten eines Reisebusses am 17. Mai 2012 im Zusammenhang mit den Demonstrationen zu Blockupy Frankfurt 2012 war rechtmäßig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Freiheitsentziehung durch Anhalten eines Reisebusses am 17. Mai 2012 im Zusammenhang mit den Demonstrationen zu "Blockupy Frankfurt 2012" war rechtmäßig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Freiheitsentziehung durch Anhalten eines Reisebusses am 17. Mai 2012 im Zusammenhang mit den Demonstrationen zu Blockupy Frankfurt 2012 war rechtmäßig

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung - und Terminmitteilung, 07.01.2014)

    Mündliche Verhandlung über eine freiheitsentziehende Maßnahme durch Anhalten eines Reisebusses anlässlich der Blockupy-Demonstration am 17. Mai 2012

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung - und Terminmitteilung, 07.01.2014)

    Mündliche Verhandlung über eine freiheitsentziehende Maßnahme durch Anhalten eines Reisebusses anlässlich der Blockupy-Demonstration am 17. Mai 2012

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13
    Entsprechendes gilt für den von der Klägerin gleichfalls angeführten Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, der eine Freiheitsentziehung durch Ingewahrsamnahme betrifft und beim Blick auf den zeitlichen Ablauf vielmehr die Sicht des erkennenden Gerichts bestätigt.".
  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13
    Dabei kann dahinstehen, ob dies in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage oder als allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO zu erfolgen hat (hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. März 2012 - 6 C 12.11 -, juris Rdnr. 15 = NJW 2012, 2676), denn das für beide Klagearten gleichermaßen erforderliche schutzwürdige Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung folgt schon aus der Betroffenheit des grundrechtsrelevanten Bereichs.
  • VG Frankfurt/Main, 03.07.2013 - 5 K 1101/13

    Kontrollstelle vor "Blockupy Frankfurt" 2012

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13
    Zur Begründung bezieht sich das Gericht auf die Entscheidung des Vorsitzenden der Kammer vom 3. Juli 2013 (5 K 1101/13.F), die einen identischen Fall betreffend ergangen ist.
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13
    Zwar ist die zeitliche Begrenzung einer Freiheitsentziehung zum Zwecke der Identitätsfeststellung durch § 35 Abs. 2 HSOG auf insgesamt zwölf Stunden nicht dahin zu verstehen, dass die Polizei aus eigner Machtvollkommenheit diesen Zeitraum ausnützen könne, ohne sich unverzüglich um eine richterliche Entscheidung zu bemühen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 -, Abs.-Nr. 26, BVerfGE 105, 239 ) und erstreckt sich diese Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ihrem eindeutigen Wortlaut nach schon nicht mehr auf den nachfolgenden Datenabgleich.
  • OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 129/07

    Ingewahrsamnahme: Tatsachenfeststellung durch das Gericht bei Fortsetzung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13
    Jedoch konnte hier nach § 33 Abs. 1 Satz 2 HSOG vom Einholen einer richterlichen Entscheidung ausnahmsweise abgesehen werden (siehe auch Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 20 W 129/07 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13
    Der von der Klägerin angeführte Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337, 1777/00 - zur prozessualen Überholung besagt nichts anderes.
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Die vom Beklagten genannten Urteile des VG Frankfurt vom 3. Juli 2013 - 5 K 1101/13.F - LKRZ 2013, 417 - 420 = juris, Rn. 25 und vom 10. Januar 2014 - 5 K 1289/13.F - juris, Rn. 30 zur Einrichtung einer Kontrollstelle im Zusammenhang mit "Blockupy Frankfurt 2012" stehen dazu nicht im Widerspruch.
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14

    Aufenthaltsverbot, Blockupy

    Die vom Beklagten genannten Urteile des VG Frankfurt vom 3. Juli 2013 - 5 K 1101/13.F - LKRZ 2013, 417 - 420 = juris, Rn. 25 und vom 10. Januar 2014 - 5 K 1289/13.F - juris, Rn. 30 zur Einrichtung einer Kontrollstelle im Zusammenhang mit "Blockupy Frankfurt 2012" stehen dazu nicht im Widerspruch.
  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 5 K 3166/19

    Zur Rechtmäßigkeit verschiedener polizeilicher Maßnahmen

    Eine Pflicht, in der Nachtzeit grundsätzlich einen richterlichen Bereitschaftsdienst einzurichten, besteht ebenso wenig wie die Pflicht, an einer polizeilichen Kontrollstelle einen Richter bereitzustellen, um im Falle einer Freiheitsentziehung zum Zwecke der Identitätsfeststellung sogleich eine richterliche Entscheidung herbeiführen zu können (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 10. Januar 2014 - 5 K 1289/13.F -, juris Rn. 23 m.w.N.).
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